Erstens geht es um die Verordnung zum „Verlustersatz III“, den österreichische Unternehmen von 10. Februar 2022 bis 30. September 2022 beantragen konnten. Das Problem: Laut EU-Richtlinie waren Anträge nur bis zum 30. Juni 2022 erlaubt.
Der zweite Fehler: Die EU hat 2,3 Millionen Euro an Fördergeldern pro Unternehmen genehmigt. Als Unternehmen zählen in dieser Definition auch Unternehmensverbunde – also größere Ketten mit mehreren Filialen. Das hat die österreichische Regierung nicht berücksichtigt. Heißt: Förderungen, die eigentlich nur dem gesamten Unternehmensverbund zugestanden wären, wurden salopp gesagt für jeden einzelnen Standort ausbezahlt.
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Verordnung fehlt
Trotz der Einigung mit der EU fließen aber nach wie nur in Ausnahmefällen Hilfsgelder. „750 Millionen Euro reichen nicht aus, um zwei verhunzte Verordnungen zu korrigieren“, sagt Unternehmensberater Gerald Zmuegg vom Finanzombudsteam. Der Hintergrund: Das Finanzministerium und das Vizekanzleramt von Werner Kogler (Grüne) müssen die Einigung mit der EU-Kommission in eine Verordnung gießen, damit die Unternehmen wieder Anträge stellen können. Die Grünen haben Brunners Vorschlag bisher nicht zugestimmt.
Die Sache ist nämlich nicht ganz unkompliziert: Die Cofag wird voraussichtlich sehr wohl bereits erhaltene Coronahilfen von Unternehmensverbunden zurückfordern, damit die von der EU vorgesehenen 750 Millionen Euro ausreichen, um die Fehler der Verordnungen zu korrigieren. Die Rede ist von fünf Prozent der erhaltenen Fördergelder bei kleineren und bis zu 20 Prozent bei größeren Betrieben. Darüber wird derzeit noch – offenbar hart – verhandelt. In Unternehmerkreisen munkelt man, dass kommende Woche eine Einigung präsentiert werden soll.
Zmuegg berät aktuell 723 Unternehmen, die nach wie vor auf Coronahilfen warten oder Rückforderungen befürchten. „Für 200 Unternehmen ist die Situation relativ entspannt, rund 300 sind aber in schweren Nöten“, sagt der Unternehmensberater.
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„Hilft nicht mehr“
Wer ausreichend Rücklagen hat, könne sich erstens die Rückforderungen leisten und zweitens den Klageweg gegen die Republik beschreiten, erklärt Zmuegg. Dieser Rechtsweg dürfte aber rund zweieinhalb Jahre dauern.
Wenn die Wirtschaftskammer Wien nun Betrieben Anwaltskosten in Höhe von fünf Millionen Euro ersetze, sei das also löblich, aber, so Zmuegg: „Bei Betrieben, die nicht mehr die Mittel haben, um diese Zeit zu überbrücken, hilft das nicht mehr.“ Zmuegg nennt den Fitnessstudiobetreiber Fit Fabrik, der 18 Standorte betreibt weiterhin auf Coronahilfen in Millionenhöhe wartet.
Die Cofag hat in der Pandemie rund 15 Milliarden Euro an Betriebe ausgeschüttet. Zirka 3.500 Fördernehmer müssen noch einmal einen neuen Antrag stellen, sobald die Verordnung da ist.
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