Neuerung bei Rezepten geplant: Pflegekräfte dürfen bald Medikamente verschreiben
Die Erst- und Weiterverordnung ist damit auch für Nicht-Mediziner erlaubt
Für pflegebedürftige Personen ist das eine umfangreiche Änderung
"In vielen Fällen ersparen sich pflegebedürftige Personen dadurch einen Besuch beim Arzt bzw. die der Ärztin. Damit erfüllen wir eine langjährige Forderung der Berufsgruppe", so die Erklärung aus dem Ministerium.
Seitens der Ärztekammer hieß es auf KURIER-Anfrage dazu: "Wir müssen den Gesetzestext derzeit noch genau prüfen, erst dann können wir seriös etwas dazu sagen."
Beschwichtigend fügte man aber noch hinzu: "Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege können künftig lediglich – noch zu definierende - Arzneimittel in den Bereichen Nahrungsaufnahme, Körperpflege sowie Pflegeinterventionen und -prophylaxen ohne ärztliche Anordnung verordnen.“
Erst vor kurzem wurde eine ebenfalls die Ärztekammer betreffende Regelung beschlossen, die vorsieht, dass Wahlärztinnen und Wahlärzte in Österreich ab Juli mittels Onlineprogramm ihre Honorare für Patienten selbst einreichen müssen.
Appell an den Gesundheitsminister
Die Österreichische Ärztekammer fordert den Gesundheitsminister nun auf, „rasch die Verordnung zu erlassen, in der festgelegt wird, welche Arzneimittel weiterverordnet werden dürfen und welche Arzneimittel aus den erwähnten Bereichen Nahrungsaufnahme, Körperpflege sowie Pflegeinterventionen und -prophylaxen ohne ärztliche Anordnung verordnet werden dürfen.“
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