Neuerung bei Rezepten geplant: Pflegekräfte dürfen bald Medikamente verschreiben

Neuerung bei Rezepten geplant: Pflegekräfte dürfen bald Medikamente verschreiben
Eine Gesetzesnovelle aus dem Bundesministerium sieht vor, dass nicht mehr nur Ärztinnen und Ärzte rezeptpflichtige Medikamente verschreiben dürfen.
Rezeptpflichtige Medikamente dürfen in Österreich ausschließlich Ärztinnen und Ärzte verschreiben - so die bisherige Regelung.
 
Nun wurde aber am Donnerstag eine Gesetzesnovelle aus dem  Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) eingebracht, die eine grundlegende Änderung vorsieht.

Die Erst- und Weiterverordnung ist damit auch für Nicht-Mediziner erlaubt

Hier bahnt sich nun eine weitreichende Änderung an. Aus dem Ministerium heißt es dazu gegenüber dem KURIER: "Diplomiertem Pflegepersonal wird nun auch die Erst- und Weiterverordnung ausgewählter Arzneimittel erlaubt." 
 
Und weiter: "Die genaue Liste an Arzneimitteln wird per Verordnung festgelegt. Mit der Neuregelung sorgen wir dafür, dass Diplomiertes Pflegepersonal ihre Kompetenzen auch bestens in der Praxis einsetzen können."

Für pflegebedürftige Personen ist das eine umfangreiche Änderung

Die Erstverordnung umfasse Arzneimittel aus pflegerelevanten Bereichen wie beispielsweise der Nahrungsaufnahme oder Körperpflege. Die Weiterverordnung sei besonders relevant im Bereich der Mobilen Pflege für Patientinnen und Patienten mit Dauermedikation

"In vielen Fällen ersparen sich pflegebedürftige Personen dadurch einen Besuch beim Arzt bzw. die der Ärztin. Damit erfüllen wir eine langjährige Forderung der Berufsgruppe", so die Erklärung aus dem Ministerium. 

Seitens der Ärztekammer hieß es auf KURIER-Anfrage dazu: "Wir müssen den Gesetzestext derzeit noch genau prüfen, erst dann können wir seriös etwas dazu sagen." 

Beschwichtigend fügte man aber noch hinzu: "Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege können künftig lediglich – noch zu definierende - Arzneimittel in den Bereichen Nahrungsaufnahme, Körperpflege sowie Pflegeinterventionen und -prophylaxen ohne ärztliche Anordnung verordnen.“

Erst vor kurzem wurde eine ebenfalls die Ärztekammer betreffende Regelung beschlossen, die vorsieht, dass Wahlärztinnen und Wahlärzte in Österreich ab Juli mittels Onlineprogramm ihre Honorare für Patienten selbst einreichen müssen. 

Appell an den Gesundheitsminister

Die Österreichische Ärztekammer fordert den Gesundheitsminister nun auf, „rasch die Verordnung zu erlassen, in der festgelegt wird, welche Arzneimittel weiterverordnet werden dürfen und welche Arzneimittel aus den erwähnten Bereichen Nahrungsaufnahme, Körperpflege sowie Pflegeinterventionen und -prophylaxen ohne ärztliche Anordnung verordnet werden dürfen.“

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