Schuldspruch für René Benko, Nathalie Benko freigesprochen
Zusammenfassung
- René Benko und seine Frau Nathalie standen am Mittwoch erneut wegen betrügerischer Krida vor Gericht und bekennen sich nicht schuldig.
- Beide Angeklagte verweigerten Aussagen und verwiesen auf schriftliche Stellungnahmen.
- Im ersten Krida-Prozess wurde Benko bereits zu zwei Jahren Haft verurteilt, das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig und beide Seiten haben Rechtsmittel eingelegt.
Der gefallene Signa-Gründer René Benko ist am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck wegen betrügerischer Krida zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. In einem Teil der Anklage wurde der 48-Jährige hingegen freigesprochen. Seine Frau Nathalie Benko wurde von den Vorwürfen der Beitragstäterschaft hingegen in allen Punkten im Zweifel freigesprochen.
Das Ehepaar soll in einem Tresor von Verwandten Bargeld, Uhren und Schmuck im Wert von 370.000 Euro versteckt und damit Gläubigern vorenthalten haben. Für René Benko war es indes die zweite nicht rechtskräftige Verurteilung wegen betrügerischer Krida - erst im Oktober war in Innsbruck in einem anderen Fall zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Auch hier erfolgte allerdings ein Teilfreispruch.
Urteil: Schuldspruch für René Benko, Freispruch für Ehefrau
Konkret soll Nathalie Benko laut Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nur fünf Tage nach dem Insolvenzantrag von Rene Benko als Einzelunternehmer den Tresor im Haus ihrer Tante und ihrem Onkel im Tiroler Oberland aufstellen haben lassen. Dort verbargen sich Uhren, die Benko seinen Söhnen im Alter von sechs und elf Jahren zu Weihnachten geschenkt haben soll sowie weiterer Schmuck und Bargeld in Höhe von 120.000 Euro. Für die WKStA waren die Erklärungen des Ehepaars, wonach Nathalie Benko diese Vermögenswerte sowie weitere hochpreisige Ringe im Zuge eines Umzuges in Sicherheit bringen wollte, "unglaubwürdig".
Die beiden Eheleute hatten sich indes vor dem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Heide Maria Paul "nicht schuldig" bekannt. Weitere Aussagen machten sie vor Gericht nicht, sondern verwiesen auf schriftliche Stellungnahmen. Verteidiger Norbert Wess gab für René Benko keine Erklärung ab, so auch die Staatsanwaltschaft. Die Urteile sind somit nicht rechtskräftig.
Hier der Live-Ticker des Prozesstages zum Nachlesen.
Zweiter Benko-Prozess
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Auf Wiedersehen!
Wir beenden hiermit unseren Live-Ticker des heutigen Prozesstages - vielen Dank, dass Sie ihn hier mitverfolgt haben.
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Stellungnahme der Verteidigung
Das Urteil ist von Verteidigerseite "schwierig zu kommentieren", sagte René Benkos Verteidiger Wess. Es sei "unbefriedigend". Zwei von elf Uhren seien übrig geblieben.
Ob Rechtsmittel eingelegt werden, sei Entscheidung des Mandanten. Bis Montag werde diese definitiv gefallen sein.
Und der Freispruch von Nathalie Benko? "Das war aus meiner Sicht zu erwarten", sagt Wess.
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Prozess beendet
René Benko wird von der Justizwache abgeführt, Nathalie Benko geht wieder ihrer Wege.
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Eine Umarmung
Am Ende der Verhandlung fallen sich René Benko und seine Frau in die Arme. Die Geldstrafe gegen Benko beläuft sich auf 4.320 Euro.
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Urteile nicht rechtskräftig
Verteidiger Norbert Wess gibt für René Benko keine Erklärung ab, so auch die Staatsanwaltschaft. Die Urteile sind somit nicht rechtskräftig.
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Tagessatz von 12 Euro
Benko sei schon länger in Untersuchungshaft und aktuell keine Einkünfte angegeben. Aber er habe angegeben, dass er von seiner Familie finanziell unterstützt wird. Daher werde er nicht mit einem komplett Vermögenslosen gleichgestellt. So ergibt sich ein Tagessatz von 12 Euro.
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Zur Einordnung: Die Strafzumessung
- Die liegt bei einem Schaden von 100.000 Euro und Strafrahmen bis 5 Jahre.
- Es gibt bereits eine nicht rechtskräftige Verurteilung.
- Der Schaden hier sei deutlich unter 300.000 Euro - die Grenze zum nächst höheren Strafrahmen.
- Daher unbedingte Geldstrafe und bedingte Haftstrafe.
- In Bezug auf die bedingte Haftstrafe wird die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt.
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"Beweisergebnisse zu dünn"
Es sei nicht nachvollziehbar, wann von wem die Wertgegenstände in den Tresor gelegt wurden. Das wäre aber für eine mögliche Beitragstäterinnneschaft Nathalie Benkos erforderlich. Aber: "Die Beweisergebnisse sind da zu dünn."
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Nathalie Benko: Tresor für eigene Gegenstände genutzt
Bei Nathalie Benko habe es Verdachtsmomente gegeben, sagt die Richterin - und zwar, was den Zeitpunkt und Kommunikation betrifft. Ihr Onkel habe sich rund um den Konkursantrag über einen Tresor schlau gemacht, heißt es. Ansonsten habe es keine Kommunikation gegeben, die für sie belastend war. Und: Sie habe den Tresor offenbar auch für ihre eigenen Wertgegenstände genutzt.
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Bargeld? Im Zweifel freigesprochen
Was das Bargeld betrifft und die restlichen Uhren, sei auszuführen, dass in diesen Fällen nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden konnte, dass René Benko der Besitzer war. In diesen Punkten wurde er daher im Zweifel freigesprochen. -
"Lebensnahe Betrachtungsweise"
Es gehe um "eine lebensnahe Betrachtungsweise", so die Vorsitzende weiters. Die Manschettenköpfe seien "untrennbar mit den beiden Uhren" verbunden.
Der Wert betrage rund 100.000 Euro.
Und beim Tresor? Hierbei war die Beweislage so, dass nie bestritten wurde, dass René Benko Zutritt hatte.
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Uhren weiterhin getragen
Theoretisch sei viel möglich, man kann auch kleinen Kindern hochpreisige Uhren schenken, "wenn man so vermögend ist", erklärt die Vorsitzende. Im Falle von zwei Uhren seien diese von René Benko nach der angeblichen Schenkung weiterhin getragen worden, wie Fotos belegen: Eine der beiden Uhren sei direkt nach dem Weihnachtsfest mit den passenden Manschettenknöpfen getragen worden. Eine andere Uhr sei auch auf Fernreisen getragen worden.
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"Teilweise Schuldspruch"
Maßgeblich zur Beurteilung sei gewesen, welche Indizien vorliegen. Bei René Benko handelt es sich um einen teilweisen Schuldspruch, der sich nur auf zwei Uhren und die Manschettenknöpfe bezieht. Diesbezüglich sie die Indizienkette geschlossen, so die Richterin.
Der Schaden liege damit unter 300.000 Euro, womit der niedrigere Strafrahmen im Falle betrügerischer Krida zum Tragen kommt.
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+++ René Benko schuldig gesprochen +++
René Benko ist schuldig im Sinne der Anklage, sagt die Richterin. Er wird zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt.
Nathalie Benko wird freigesprochen.
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Urteilsverkündung
Es geht weiter. René Benko wird von der Justizwache wieder vorgeführt. Der Saal füllt sich.
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Kollege Christian Willim vermeldet aus Innsbruck: "Weiterhin wird hier am Landesgericht auf ein Urteil gewartet. Die Spannung steigt."
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Es wird noch beraten.
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Gleich sollte es soweit sein ...
Um 17 Uhr wird das Urteil erwartet, Medienleute und Juristen versammeln sich vor dem Gerichtssaal.
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Schöffensenat berät - Urteil gegen 17 Uhr erwartet
"Jetzt sind wir wirklich am Ende angelangt", sagt die Richterin. Die beiden Angeklagten schließen sich den Äußerungen ihrer Anwälte an, verzichten auf ein Schlusswort. "Wir treffen uns in circa einer Stunde", erklärt die Vorsitzende. Der Schöffensenat zieht sich zur Beratung zurück.
Das Urteil dürfte also gegen 17 Uhr kommen. Der KURIER wird vor Ort natürlich für Sie abwarten.
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Verteidigung: Nathalie Benko sei "nicht schuldig"
Auch die Zweitangeklagte "sei nicht schuldig", so ihr Verteidiger. Die Weitergabe des Codes an ihren Mann sei kein Beitrag an einer Straftat - es sei vielmehr "selbstverständlich".
Auch hier wird ein Freispruch beantragt.
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"Nur Mutmaßungen"
Und: Über 95 Prozent des Werts im Tresor würden Nathalie Benko gehören. Die Diamantringe seien 5,5 Millionen Euro wert, erinnert Hohenauer erneut. Dieses Eigentum werde bis heute nicht ausgefolgt.
"Sie geben dem Geld ein Mascherl", sagt der Anwalt zum gefundenen Bargeld. Die WKStA habe nur Mutmaßungen und Spekulationen.
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Verteidiger von Nathalie Benko ebenfalls "fassungslos"
Nun ist Michael Hohenauer, Anwalt von Nathalie Benko, am Wort. Auch er zeigt sich "fassungslos" und ortet einseitige Ermittlungen und mangelnde Objektivität So ein Sachverhalt dürfte "niemals angeklagt" werden.
Nichts deute darauf hin, dass Frau Benko einen Tresor angeschafft habe, um damit Gläubiger zu schädigen. Hohenauer vermisst objektive Beweisgrundlagen: Die Anklage arbeite nur mit den Aussagen der beiden Angeklagten, die beide gar nichts sagen müssten.
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Anklage ein "Hokuspokus"
Die Anklageschrift sei "Hokuspokus" - das Beweisverfahren vor Gericht habe "überhaupt keinen Mehrwert" gebracht. Es werde weiterhin ein Freispruch beantragt. Damit endet René Benkos Verteidiger Norbert Wess.
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Wess: "Habe meiner Frau auch schon mal ein Auto gekauft"
Zu den nicht erfolgten Schenkungsmeldungen meint Verteidiger Wess: "Ich habe meiner Frau auch schon mal ein Auto gekauft und auch keine Schenkungsmeldung gemacht." Ähnliches habe er auch im Freundeskreis bestätigt bekommen.
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Eidesstattliche Erklärungen von Mutter und Schwester
Benkos Verteidiger Wess liest aus zwei eidesstattlichen Erklärungen von dessen Schwester sowie Mutter Ingeborg vor, wonach beide Uhren geschenkt bekommen hätten. Auch seiner Frau habe er immer wieder Uhren und Schmuck geschenkt habe. Er habe auch seinen Kindern Uhren geschenkt, so habe die Schwester angegeben. Entsprechend lautet auch die Erklärung von Benkos Mutter.
Beide haben aber vor Gericht nicht aussagen wollen, um ihre Privatsphäre zu wahren.
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Die Verteidigung ist "erzürnt"
Nun kommt Norbert Wess, Verteidiger von René Benko. Er sei heute "erzürnt" über den Anklagevortrag. Alles was heute hier vorgetragen worden ist, sorge für "ein bisschen Fassungslosigkeit".
Die Beweislast werde außer Acht gelassen. Im Strafverfahren hat man sich nicht frei zu beweisen, sagt Wess. Denn die Staatsanwaltschaft müsse beweisen, "nur so kann es gewesen sein" - und zwar zu 99,9 Prozent.
Wess spielt also vorerst in erster Linie die Karte - im Zweifel für den Angeklagten.
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"Schuldig zu sprechen"
Und: Es gebe keine Belege für die angeblichen Schenkungen an seine Söhne. Die Gläubiger seien in Höhe eines Werts von 370.000 Euro geschädigt worden. Beide seien "schuldig zu sprechen". Mildernd sei die bisherige Unbescholtenheit der beiden. Damit ist die Anklage am Ende ihrer Ausführungen. -
"Wollte nicht dabei erwischt werden"
Das Ehepaar habe schlicht nicht dabei erwischt werden wollen, wie es Vermögenswerte in einem anderen Haushalt vor Gläubigern versteckt, schließt die Anklägerin aus der Beweislage.
In dem Tesor seien von der Soko Signa genau die gesuchten Uhren gefunden worden.
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Uhren, Bargeld - und ein Tresor
Nun geht es um die drei Uhren, die Benko seiner Frau oder ihrer Charitystiftung überlassen hat. Eine davon hat er an seinem 40. Geburtstag erhalten. Auch in diesem Fall habe seine Frau die Angaben nicht bestätigt.
Und die 120.000 Euro Bargeld? Benko habe es "Haushaltsgeld" genannt, dass sich seine Frau angespart habe. Auch das passe mit der Geschichte von Nathalie Benko nicht zusammen. Sie habe zudem im Haus mit dem Tresor an einer anderen Stelle 60.000 Euro deponiert.
Die Staatsanwältin bezweifelt den Anlass für die Anschaffung des Tresors, den geplanten Auszug aus der Villa im Innsbrucker Stadtteil Igls - es habe andere Möglichkeiten der sicheren Deponierung gegeben.
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Keine "üblichen Geschenke" an Kinder
Immer wieder habe er die fraglichen Uhren und Manschettenknöpfe nach Weihnachten 2021 getragen. Die Anklägerin verweist auch erneut auf die Zeugenaussage von Masserverwalter Grabenweger, der Verdacht geschöpft hatte, dass Benko womöglich Vermögen verschleiert hat. Angesichts des Werts der Uhren könne nicht von üblichen anlassgegebenen Geschenken an Kinder im Alter von 6 und 11 Jahren gesprochen werden.
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Keine Schenkungen ans Finanzamt
Es gebe Fotos von der Geschenkübergabe zu Weihnachten 2021. "Nicht darunter sind Übergaben von diesen Uhren und Manschettenknöpfen", obwohl Benko von einem "besonders emotionalen Geschenk" gesprochen habe.
Letzte Woche habe er erstmals eine Erklärung geliefert: Er habe die Uhren und Manschettenknöpfe am Nachmittag an seine Frau übergeben und erst später seinen Söhnen davon erzählt. Es habe aber keine Schenkungsmeldungen an das Finanzamt gegeben. Am Tag nach der angeblichen Schenkung habe er bereits eine der Uhren selbst getragen. Das würden Fotos zeigen.
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"Am Höhepunkt" seiner Karriere
Im Februar 2025 sei René Benko von der Haftrichterin zu den Uhren befragt worden. Später habe er erklärt, dass er sich 2021 "am Höhepunkt" seiner Karriere befunden und daher je 4 Uhren sowie Manschettenknöpfe an seine Söhne geschenkt zu haben. Im Wesentlichen habe er angegeben, dass Bargeld wie Wertgegenstände entweder seiner Frau oder seinen Söhnen gehören. Diese Version sei von seiner Frau nicht bestätigt worden.
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Keine Verantwortung bezüglich Schenkungen
Nathalie Benko bestätige aber nicht die Verantwortung von René Benko bezüglich der Schenkungen - etwa von Uhren an die Kinder. Im Februar 2025 sei René Benko von der Haftrichterin zu den Uhren befragt worden -
Es geht weiter ...
Die Pause ist beendet. Die Anklägerin eröffnet nun ihr Schlussplädoyer. Sie betont, dass beide Beschuldigte vor Gericht keine Aussage machen wollte. Von Nathalie Benko habe man im gesamten Verfahren noch nichts gehört. Es gebe nur die schriftliche Gegenäußerung von ihr - darin stehe im Wesentlichen, dass im Safe, außer den Uhren und den Manschettenknöpfen, alles ihr gehöre.
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Ein Paarlauf des Schweigens
Der bisherige Prozesstag war dem Beweisverfahren gewidmet. Ein Urteil wird für den Nachmittag erwartet.
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Aber jetzt: Die Richterin sagt, sie ist "am Ende angelangt".
Sie stellt zur Debatte, ob jetzt eine Pause gemacht werden soll oder nicht. Man einigt sich auf 15 Minuten.
Dann kommen die Schlussvorträge.
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Die Verlesung des Akts ist zäh wie Kaugummi, nimmt aber vorerst noch kein Ende. Einmal kurz durch den Saal geblickt, sieht man vor allem müde Gesichter, meldet Kollege Christian Willim.
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Nun werden einzelne Fotos aus dem Akt gezeigt: Weihnachtsfotos von Familie Benko, er selbst mal mit und mal ohne Uhr am Handgelenk.
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Nathalie Benko beriet sich mit ihrem Verteidiger Michael Hohenauer.
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Selbst in dieser wenig spannenden Phase des heutigen Prozesstages hat man den Eindruck, dass René und Nathalie Benko Blickkontakt zueinander vermeiden.
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Die Richterin trägt nun bereits seit einer halben Stunde vor, aus welchen Bestandteilen der Akt in diesem Verfahren besteht - unter anderem Hausdurchsuchungen, Einvernahmen, Stellungnahmen oder Zwischenberichte. Ein Formalakt, den alle Beteiligten über sich ergehen lassen. Erkenntnisgewinn bringt das keinen.
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Die Berichterstatter im Saal können die Prozesspause kaum erwarten. Bei einigen wird es mit dem Strom knapp, ohne den eine Live-Berichterstattung schwierig wird. Steckdosen sind hier rar. Akkus und Powerbanks kommen an ihre Belastungsgrenzen.
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Was ist heute in diesem Verfahren noch zu erwarten?
Es folgen noch die Schlussplädoyers von Anklage und Verteidigung. Danach wird sich der Schöffensenat zur Beratung zurückziehen.
Ein Urteil könnte also bereits am Nachmittag ergehen.
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Der Saal füllt sich wieder. René Benko schlüpft hinter seiner Frau vorbei auf die Anklagebank. Damit geht's ins Prozessfinale.
Die beantragten Verlesungen starten.
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KURIER-Video zum zweiten Benko-Prozess:
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Jetzt gibt es zumindest aber erst mal eine 5-minütige Pause.
Allgemeine Erleichterung im Saal.
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Die Staatsanwaltschaft pocht jetzt auf Verlesung von Teilen des Akts.
Es geht u.a. um das wortwörtliche Vortragen einer Einvernahme von René Benko.
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"Ich weiß nicht, wem was gehört", sagt Marcus Mühlberger auf drängende Fragen der beiden Verteidiger zu den besagten Uhren und Diamantringen. Hohenauer sorgt für einen Lacher, er will wissen, ob der Zeuge schon einmal René Benko mit Diamantringen an der Hand gesehen habe.
Mühlberger hat bereits mehrfach klar gemacht, dass er "keine Wahrnehmung" dazu hat, wem was gehört. Die Versicherung des Tragerisikos sei aber bei den Ringen auf Nathalie Benko zugeschnitten gewesen.
Damit ist Mühlberger als Zeuge entlassen.
"Wir sind jetzt am Ende des Beweisverfahrens angelangt", sagt die Richterin.
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Sauerstoff hin oder her. Die beiden Benkos scheinen dem Verfahren nach wie vor höchst konzentriert zu folgen.
© APA/EXPA/ JOHANN GRODER -
Nach nunmehr vier Stunden durchgehender Verhandlung ist die Luft im dicht besetzten Schwurgerichtssaal bereits ziemlich dick, Sauerstoff Mangelware, meldet Kollege Christian Willim.
Der Schöffenprozess war am Mittwoch von 9.00 bis 18.00 Uhr anberaumt. Für den 16. Dezember ist ein zweiter Verhandlungstag angesetzt. Es könnte aber schon am Mittwoch ein Urteil geben. Benko war in einem ersten Krida-Prozess in seiner Heimatstadt im Oktober - nicht rechtskräftig - zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Hinsichtlich einer 300.000-Euro-Schenkung an seine Mutter wurde er für schuldig befunden. In einem zweiten Anklagepunkt rund um eine Miet- und Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von 360.000 Euro für eine Innsbrucker Immobilie wurde der ehemalige Unternehmer hingegen freigesprochen. Sowohl Benkos Anwalt Wess als auch die WKStA brachten Rechtsmittel gegen das Urteil ein.
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