Regierung könnte Sonderklassegebühr fallen lassen

Regierung könnte Sonderklassegebühr fallen lassen
Kanzler Kurz will Eindruck von Zweiklassenmedizin in den Ambulanzen vermeiden. Das umstrittene Gesetz ist daher in Schwebe.

Eigentlich wollten die Spitäler nur eine versiegende Geldquelle wieder zum Sprudeln bringen, Sozialministerin Beate Hartinger-Klein baute eine entsprechende Passage in die Sozialversicherungsreform ein. Die Folge war ein politischer Aufschrei gegen Zweiklassenmedizin in Spitalsambulanzen. Zwar bemühten sich die Ärztevertreter um eine sachliche Debatte, aber die Kuh war nicht mehr in den Stall zu bekommen.

Kanzler Sebastian Kurz zieht jetzt die Notbremse. Er will sich nicht nachsagen lassen, "VIP-Ambulanzen" für Betuchte einzurichten und hat den Auftrag gegeben, die Sache zu beheben. Nun basteln ÖVP und FPÖ im Nationalrat an einer Lösung.

"Hotelkomponente"

Der sachliche Hintergrund: Zusatzversicherte Patienten spülen jährlich rund zehn Prozent der Einnahmen in die Spitäler, allerdings nur, wenn sie die "Hotelkomponente" im Spital nutzen. Das heißt, sie übernachten dort in besseren Zimmern bei besserer Verpflegung. Bei der ärztlichen Versorgung gilt hingegen der Gleichheitsgrundsatz, Zusatzversicherte dürfen medizinisch nicht bevorzugt werden.

Durch den medizinischen Fortschritt sind jedoch die Behandlungsmethoden insofern besser geworden, dass operative Eingriffe immer öfter ohne Übernachtung im Spital möglich sind. Um 66 Prozent haben diese ambulanten Eingriffe in den letzten zehn Jahren zugenommen. Dadurch entgeht den Spitälern der Zugriff auf das Geld der Zusatzversicherten. Spitäler und Versicherungen kamen auf die Idee, VIP-Bereiche für Tagespatienten einzurichten. Das führte zu Protesten der Patientenanwälte und der Opposition.

VIP-Ambulanz

VIP-Bereiche mit Extra-Eingang, Fast Lane (soll heißen: schneller drankommen) und allerlei Komfort - also die sichtbare Zweiklassenmedizin in den Ambulanzen -  soll nun explizit per Gesetz untersagt werden. Die Spitäler sollen das Geld anderweitig aufbringen, heißt es in Regierungskreisen.  Am Donnerstag steht das Gesetz zur Abstimmung,  im Nationalrat wird laufend über einen möglichen Abänderungsantrag verhandelt. Laut dem niederösterreichischen Patientenanwalt Gerald Bachinger gibt es zwei Möglichkeiten, das Gesetz zu präzisieren.

Regierung könnte Sonderklassegebühr fallen lassen

Der niederösterreichische Patientenanwalt Gerald Bachinger

Die erste ist relativ sinnlos: Schreibt man ins Gesetz hinein, dass die Sonderklassegebühren nur für die "Hotelkomponente" im ambulanten Bereich verrechnet werden dürfen, stellt sich die Frage: Was ist die "Hotelkomponente", wenn man im Spital nicht übernachtet? Nimmt man das VIP-Ambulanzverbot ernst, bleibt für Zusatzversicherte kein Mehrwert übrig.

Verrechnung ändern

Die zweite Variante ist laut Bachinger sinnvoll, weil sie einen Anreiz für die Spitäler schafft, Eingriffe ambulant vorzunehmen und Zusatzversicherte nicht stationär aufzunehmen, wenn es medizinisch nicht nötig ist. Dazu müsste innerhalb der geltenden Spitalsfinanzierung der Verrechnungsmodus geändert werden, sodass die Spitäler für ambulante Eingriffe mehr, für stationäre weniger Geld bekommen. Bachinger: "Derzeit ist der ambulante Eingriff unterdotiert, für das Spital ein Verlustgeschäft." Das könne man aber mit einer Änderung der Krankenhausfinanzierung beheben. Die Patientenanwälte haben eine entsprechende Anregung per Brief an die Klubobleute und an Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka geschickt.

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