Regierung: Auf Konfrontationskurs beim Asylrecht

Kickl und Kurz riskieren EU-Verfahren
Die Regierung will die Genfer Flüchtlingskonvention aufweichen und riskiert ein EU-Verfahren

Vier Frauen wurden in den vergangenen Tagen in Österreich ermordet. Einmal ist ein Asylwerber und einmal ein Asylberechtigter mutmaßlicher Täter – und ihre Opfer Österreicherinnen.Wegen dieser zwei Morde plant die Bundesregierung nun eine deutliche und „kreative“ Verschärfung des Vorgehens nach dem Asylrecht. So soll die Aberkennung des Asylstatus nicht erst bei schweren Verbrechen möglich werden. Konflikte mit den europäischen Gerichten ist man bereit dabei in Kauf zu nehmen.

Straffällige Asylberechtigte sollen schneller abgeschoben werden

Kickl hat es "satt"

„Nach so tragischen Ereignissen kann man nicht zur Tagesordnung übergehen“, erklärte Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) beim Ministerrat. Vor allem der Fall einer 16-Jährigen aus Wiener Neustadt (NÖ), die am Wochenende getötet und unter einem Laubhaufen versteckt wurde, sorgte zuletzt für Empörung: Gegen den mutmaßlichen Täter lief im Vorjahr ein Aberkennungsverfahren, weil der 19-jährige syrische Asylberechtigte straffällig geworden war.

Da es sich bei den ihm zur Last gelegten Vergehen (sexuelle Belästigung und Körperverletzung) strafrechtlich nur um Vergehen und nicht um Verbrechen (ab drei Jahren Haft) handelt, wurde das Verfahren rasch wieder eingestellt. Trotz sieben Anzeigen gegen ihn und zwei Verurteilungen – mit Geldstrafe – verbietet die Genfer Menschrechtskonvention in diesem Fall eine Abschiebung.

Keine Mehrheit in EU

Kickl hat es „satt“, dass durch Menschenrechte und internationale Vereinbarungen Täter geschützt würden und nicht die österreichischen Staatsbürger, sagte er. Im Weg steht seinen Vorstellungen aber die Genfer Menschenrechtskonvention, die dazu passende Judikatur und die Status-Richtlinie der EU. Letztere versuchte Kickl zuletzt im Juni erfolglos zu ändern, wie er berichtete. Allerdings könnte ein Rechtsruck bei der nächsten EU-Wahl daran etwas ändern. Weil sich auf europäischer Ebene derzeit keine Mehrheit für eine Änderung dieser Richtlinie abzeichnet, will Kickl bei Aberkennung und Abschiebung ein „bissl kreativ“ sein.

Konkret soll künftig bei jeder Straftat ein Asyl-Aberkennungsverfahren folgen. Gefragt, ob dies auch etwa bei Ladendiebstahl gelte, meinte Kickl: „Je niederschwelliger, desto besser.“

Kurz als Unterstützer

Bundeskanzler Kurz befürwortet die Verschärfung

Die Bundesregierung ist offensichtlich bereit, sich über die Rechtslage hinwegzusetzen. „Manchmal braucht es Vorreiter, um einen Anstoß auf europäischer Ebene zu setzen“, sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz.

Der Kanzler rechnet also damit, dass andere europäische Staaten dem österreichischen Beispiel folgen werden. Kickl verglich die Lage mit einem brennenden Haus, bei dem man einen Schlauch zum Löschen habe, diesen aber nicht einsetzen dürfe, weil EU-Regeln das verbieten würden.

"Manchmal braucht es Vorreiter"

Zumindest die europäischen Gerichte werden sich mit dem Fall befassen, ist Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk überzeugt. Österreich riskiere bei einem Alleingang einerseits ein Vertragsverletzungsverfahren beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), andererseits Menschenrechtsbeschwerden bei Europäischen Menschenrechtsgerichtshof.

Gerade die Frage der Statusaberkennung „bei jeder Straftat“ dürfte weder europa- noch menschenrechtskonform sein. „Das ist eine Frage der Verhältnismäßigkeit“, sagt Funk. Diese bisherige Judikatur hat sich bei drei Jahren (rechtskräftiger) Haftstrafe eingependelt.

Dass die Bundesregierung eine rechtliche Auseinandersetzung riskiert, überrascht den Verfassungsrechtler Funk allerdings nicht. Er sieht eine „erhöhte Bereitschaft zu riskanterer Gesetzgebung“, erst recht, wenn sich die Politik wie in diesem Fall „der Zustimmung eines Großteils der Bevölkerung sicher sein kann“.

Auch die Festlegung, dass nur in sichere Drittstaaten abgeschoben werden darf, will der Innenminister hinterfragen. So seien etwa „in Syrien ja nicht alle Gebiete vom Bürgerkrieg betroffen“, sagte er. Den Koalitionspartner weiß der Innenminister bei dem geplanten nationalen Alleingang hinter sich. „Straffällige Asylwerber müssen abgeschoben werden – und zwar rasch und egal, woher sie kommen“, erklärte Kurz. Dabei müssten alle rechtlichen Möglichkeiten geprüft werden.

Regierung: Auf Konfrontationskurs beim Asylrecht

Flüchtlingskonvention

Problemfall Syrien

Eine ähnliche Diskussion rund um Abschiebungen nach Syrien hatte es erst vor rund zwei Monaten in Deutschland gegeben. Doch selbst CSU-Hardliner und Innenminister Horst Seehofer sprach sich am Ende dagegen aus. Grund dafür war ein Lagebericht des Auswärtigen Amtes, wonach Männern zwischen 18 und 42 Jahren flächendeckend Gefängnis und Folter drohen. Das Assad-Regime sieht alle Rückkehrer als Fahnenflüchtige, die mit Haft und anschließendem Armeedienst im Land „begrüßt“ werden.

Ein weiteres Problem ist, dass bei solchen Abschiebungen nicht nur die Sicherheitslage passen muss, auch der jeweilige Staat muss entsprechende Dokumente ausstellen. Das funktioniert etwa mit Afghanistan, das auf westliche Hilfe angewiesen ist. Traditionell schwierig ist es mit manchen asiatischen und afrikanischen Ländern, wie Polizisten erzählen.

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