Reformpartnerschaft: Was bringen die neuen Beschlüsse?
Das Aviso kam zwölf Minuten vor Mitternacht: Nachdem Vertreter von Bund, Ländern, Gemeinden und Städten den ganzen Dienstag über verhandelnd im Bundeskanzleramt verbracht hatten, verschickten Mitarbeiter des Regierungschefs um 23.48 Uhr eine Einladung an Journalisten: Man möge sich nach Möglichkeit um 0.30 Uhr am Ballhausplatz einfinden. Die Reformpartnerschaft habe Einigungen erzielt und wolle die „politischen Weichenstellungen“ nun auch loswerden.
Die Inszenierung war - neutral formuliert – ziemlich ungewöhnlich.
Ungeachtet der außergewöhnlichen Einladungspolitik zu später Stund’, stellt sich ganz grundsätzlich die Frage: Verdienen die im vergangenen Jahr von der Reformpartnerschaft erarbeiteten Vorhaben tatsächlich die Bezeichnung von „politischen Weichenstellungen“? Wird die im Vorjahr geweckte Hoffnung, das Staatsgefüge neu zu ordnen, ernsthaft erfüllt?
Effizient und schlank
Das ist keine überzogene Einschätzung von außen, sondern nicht weniger als der Anspruch, den sich die Bundes– und Landespolitiker selbst verordnet haben.
Zur Erinnerung: Als Bund, Länder, Städte und Gemeinden am 6. Juni 2025 im Salzburger Leogang die „Reformpartnerschaft“ erdachten, versprach der damalige Chef der Landeshauptleutekonferenz, Wilfried Haslauer, man wolle bei den großen Zukunftsfragen Gesundheit, Bildung, Energie und Verwaltung „effizienter und schlanker werden“.
Dem nicht genug, erklärte Haslauer, man habe ganz „bewusst eine hohe Erwartungshaltung“ geweckt. Denn nur so käme die Politik „selbst unter Druck“. Und zwar dergestalt, dass wirklich Substanzielles vorgelegt wird.
Ein Jahr später ist der Prozess nun abgeschlossen, und der KURIER analysiert in den vier Kernbereichen, ob die „Reformpartnerschaft“ die hohen Erwartungen erfüllt:
Im Bildungsbereich haben wir ein gewachsenes System aus Kompetenzen bei den Ländern, beim Bund oder beiden. Das lähmte Reformen, aber vor allem den schulischen Alltag. Nun soll sich das ändern - was ist also das Ergebnis im Bildungsbereich?
Die Reformpartnerschaft hat sich auf ein Paket zur Neuordnung des österreichischen Bildungssystems geeinigt. Die Schwerpunkte liegen auf einheitlichen Kindergarten-Standards und einer Neuorganisation des Schulpersonals.
- Kindergärten: Bisher waren Kindergärten alleinige Ländersache – künftig soll der Bund in einem Qualitätsrahmengesetz mit Verfassungsrang einheitliche Mindeststandards festlegen. Konkret geht es um:
Gruppengrößen Bei den Drei- bis Sechsjährigen sinkt die Höchstzahl schrittweise von 25 auf 22 Kinder. Bei den unter Dreijährigen gilt künftig eine Obergrenze von 15 Kindern, bei den Kleinsten verbessert sich das Verhältnis schrittweise von derzeit 1:7,5 auf 1:6 nach fünf Jahren und 1:5 nach zehn Jahren. - Ausbildung: Für Assistenzkräfte wird eine bundesweite Mindestausbildung mit Berufsberechtigung eingeführt – das soll auch den Wechsel zwischen Bundesländern erleichtern.
- Sprachförderung: Das Angebot wird ausgebaut; Kinder mit Förderbedarf sollen im letzten Kindergartenjahr zumindest 30 Stunden pro Woche betreut werden.
- Elterngespräche: Entwicklungsgespräche mit den Erziehungsberechtigten werden verpflichtend.
- Personal aus einer Hand: Bisher konnten in einer einzigen Schulklasse bis zu vier verschiedene Dienstgeber zuständig sein - Bund, Länder, Gemeinden und private Organisationen. Das soll sich durch eine Bündelung des gesamten Schulpersonals bei den Bildungsdirektionen ändern. Dazu zählen künftig nicht nur Lehrkräfte, sondern auch Schulpsychologinnen, Sozialarbeitende und Nachmittagsbetreuer.
- Bei Pflichtschulen (Volks– und Mittelschulen) übernehmen die Länder den Vollzug in der Bildungsdirektion.
- Bei Bundesschulen (AHS und BMHS) bleibt der Bund zuständig – ebenso für Pädagogik, Finanzierung und Personalbereitstellung.
Die Bildungsdirektionen bleiben gemischte Bund-Länder–Behörden, sollen aber entpolitisiert und serviceorientierter werden.
Fazit: Gute erste Schritte, Reformbedarf bleibt groß.
Ob Jagd-, Bau- oder Jugendschutzrecht: Zwischen Bund, Ländern und Gemeinden gibt es mannigfaltige Verflechtungen und Zuständigkeiten - und die Lage ist in jedem Land verschieden.
„Es ist positiv, dass sich die Gebietskörperschaften nun gemeinsam auf Reformen verständigt haben“, sagt Thomas Prorok, Geschäftsführer des Zentrums für Verwaltungsforschung KDZ, zum KURIER.
„Und es war auch gut, dass man nicht die Erwartung einer großen Bundesstaatsreform geschürt, sondern konkrete Einzelmaßnahmen beschlossen hat.“
Was die Verwaltung angeht, hält Prorok die Verwaltungsvereinfachungen beim Lehrpersonal für die größte Errungenschaft. Maßnahmen wie das neue Verwaltungsstrafregister (alle Verwaltungsstrafen werden bundesweit in einer Datenbank zusammengefasst, Anm.) seien zwar für die Bürger nicht unmittelbar spürbar, für eine moderne Verwaltung aber wichtig. Auch der Umstand, dass ausgedruckte Anträge oder die Barzahlung im Amt flächendeckend wegfallen, und dass Gemeinden bei der Lohnverrechnung und Ähnlichem künftig viel einfacher kooperieren können, hält der Experte für eine Verbesserung.
Auch die einheitliche Gemeindedaten–Plattform, dank der Nachweise, die der Staat längst hat, nicht erneut vorgelegt werden müssen, bringt Erleichterungen.
„Wenn Bürger den Meldezettel nicht immer dabeihaben müssen, weil ihn das Amt von einer Datenbank bezieht, ist das eine sichtbare Verbesserung“, sagt Prorok.
Manche Veränderung wirkt für die Bürger trotz allem wohl eher als Selbstverständlichkeit. Etwa, dass das Jugendschutzrecht nun endlich vereinheitlicht wird; dass Amtssachverständige in Zukunft in allen Bundesländern arbeiten dürfen („grenzüberschreitende Expertise“); oder dass man Verwaltungsverfahren nicht verzögern kann, indem man einfach nicht vor Gericht erscheint.
Das größte Manko am vorliegenden Paket ist aus Sicht des Experten, dass die Frage der Einsparungen und Kosten nur wenig bis gar nicht thematisiert wird.
Prorok: „Österreich hat in der Verwaltung sehr hohe Personal- und Sachkosten. Ja, die Leistungen sind gut. Aber angesichts des allgemeinen Sparkurses hätte man darstellen können, wo die Kosten gesenkt werden.“ Die Verwaltung werde möglicherweise schneller. „Aber sie wird vorerst nicht billiger.“
Wenn Energie-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner (ÖVP) von der „größten Kompetenzverschiebung in hundert Jahren“ spricht, sind die Worte doch etwas größer als das Ergebnis: Energiethemen sind grundsätzlich Kompetenz der Länder, dennoch haben sich Bund und Länder im Energiebereich auf gewisse Verschiebungen, die für mehr Effizienz und mehr Tempo sorgen sollen, geeinigt. Konkret:
- Netzkosten: Bis 2040 sollen Kosten für Netzausbau um rund 4,1 Milliarden Euro gesenkt (gedämpft) werden. Klingt nach viel, muss aber relativiert werden bei kolportierten Investitionskosten für Ausbau und Erneuerung der Stromnetze von über 50 Milliarden Euro (bis 2050). Digitalisierung soll massiv vorangetrieben werden - „um bestehende Netzkapazitäten besser zu nutzen, Engpässe im Netz früher zu erkennen und Investitionen gezielter zu planen“, sagt Zehetner. „Das muss unser Kernthema sein, derzeit sind wir nicht in der Lage, die vorhandenen Flexibilitäten auch operativ umzusetzen“, erklärt der Chef des Hochspannungsnetzbetreibers APG, Gerhard Christiner.
Netzkapazitäten effizienter nutzen: Wer ans Stromnetz angeschlossen werden will – egal ob als Einspeiser oder Verbraucher –, muss ein Netzzugangsverfahren starten. Dann werden die Netzkapazitäten reserviert – und sind damit für alle anderen blockiert, egal ob die Projekte auch umgesetzt werden. Es gilt also „first come, first serve“. Das wird nun geändert, da derzeit Anfragen in der Größenordnung von 30.000 Megawatt vorliegen, die sicher nicht alle gebaut werden, sagt APG–Chef Christiner. „First ready, first serve“, lautet künftig das Motto. Das sollte viel mehr Effizienz ins Stromnetz bringen - und damit die Kosten deutlich senken.
Mit einer Kompetenzverschiebung des Themas Energiewirtschaft in der Verfassung sollen Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern klarer geregelt werden – derzeit gibt es einen Kompetenzdschungel, lobt Christiner die Ankündigung. Die Frage sei, wie gut das bis Ende 2026 rechtlich umgesetzt wird.
Aber was bringt das alles den Stromkunden? Die Stromnetze effizienter zu machen, ist sicher sinnvoll und sollte die Kosten dämpfen. Aber die größte Entlastung mit tatsächlich sinkenden Preisen sollte die kürzlich vorgestellte „Deutschland–Leitung“ ab April 2027 bringen - indem mehr billiger Strom aus dem EU–Stromnetz importiert werden wird.
Kein Teilbereich der Reformpartnerschaft stand derart im Fokus des öffentlichen Interesses, bei keinem wurde hinter den Kulissen so hart um eine Lösung gerungen. Letztlich herausgekommen ist bei der Gesundheitsreform ein klassischer Kompromiss, bei dem tiefgreifende Neustrukturierungen ausgeblieben sind: Eine Finanzierung der gesamten Gesundheitsversorgung aus einer Hand bleibt weiterhin ein Wunschdenken, genauso die Schaffung von bundesländerübergreifenden Versorgungsregionen.
Vieles, was nun präsentiert wurde, findet sich bereits im Regierungsprogramm - etwa der weitere Ausbau der Primärversorgungseinheiten oder die Forcierung der Digitalisierung. Aus einem gemeinsamen Topf von Bund, Ländern und Sozialversicherungen finanziert werden sollen die neuen fächerübergreifenden multidisziplinären Facharztzentren, die die Spitäler entlasten und für kürzere Wartezeiten sorgen.
Neu ist auch eine Gesundheitsfinanzierungsgesellschaft zur Bündelung der öffentlichen Beschaffung etwa von Arzneien.
Spannend bleibt, ob die Reform, wie in einem Expertenpapier angedacht, das Aus für sogenannte Teilversorger-Spitäler bedeutet, die nur eine geringe Bettenzahl oder ein eingeschränktes Leistungsangebot aufweisen. Wobei Gesundheitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) tunlichst das Wort Schließungen vermeidet. Vielmehr könnten diese Standorte ausgebaut oder in Facharztzentren umgewandelt werden.
Wenig neu ist für den Wiener Gesundheitsökonomen Ernest Pichlbauer jedenfalls die Ankündigung, dass künftig Bund, Länder und Sozialversicherung gemeinsam und abgestimmt die Verantwortung für die Planung und Weiterentwicklung der Versorgung zuständig sein sollen. „Dies sieht der Österreichische Strukturplan Gesundheit bereits seit 2006 vor.“
Interessant werde es laut dem Experten vor allem dann, wenn sich einer der Beteiligten nicht an die nun postulierte Verbindlichkeit der Planung hält – wie zuletzt etwa Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) mit der Errichtung einer Herzchirurgie in Oberwart. Während man im Ministerium von finanziellen Sanktionsmöglichkeiten spricht, ist Pichlbauer skeptisch, dass dies in der Praxis funktioniert.
In Summe sei für Pichlbauer die Reform ein „Nullsummenspiel“, bei der keiner der Beteiligten - Bund, Länder und Sozialversicherungen – gewonnen oder verloren habe. Dass selbst unter dem aktuell so großen Spardruck nicht mehr gelungen sei, „zeigt, dass das heimische Gesundheitssystem im Grunde unreformierbar ist.“
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