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Reformpartnerschaft: Was sich bei Gesundheit und Bildung jetzt ändert

Die großen Würfe sind ausgeblieben. Viele Details sind noch offen. Ein Überblick.
PK ZUR REFORMPARTNERSCHAFT: BABLER (SPÖ)/STOCKER (ÖVP)

Ein Jahr ist es her, dass Bund, Länder und Gemeinden die „Reformpartnerschaft“ ins Leben riefen. Das Ziel: Endlich für jene Strukturbereinigungen in so zentralen Bereichen wie Gesundheit, Bildung, Energie, Verfassung und Verwaltung zu sorgen, die zu Ineffizienzen und Doppelgleisigkeiten führen, die sich das Land angesichts der aktuellen dramatischen Sparzwänge nicht mehr leisten kann. 

Nun, nach einer finalen nächtlichen Marathon-Sitzung bis Dienstag kurz vor Mitternacht, liegen wie geplant die ersten Eckpunkte vor. Von einem Ergebnis, das sich herzeigen lasse, sprach Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) in einer eilig nächtlich einberufenen Pressekonferenz. „So weit waren wir noch nie“, betonte Neos-Chefin Beate Meinl-Reisinger.

Doch kam die Regierung auch weit genug? Große Würfe lassen sich aus den vorliegenden Ergebnissen nicht hausauslesen: Vieles bleibt noch vage, manches ist altbekannt, große, radikale Einschnitte, wie von Experten gefordert, findet man nicht. Ein Überblick: 

Gesundheit

Dabei handelte es sich um die schwierigste Materie, ist doch hier das Kompetenzen-Wirrwarr bei Planung und Finanzierung am größten. Daran ändert auch die jetzige Reform nicht allzu viel. 

  • Facharztzentren: Nach dem Vorbild der Primärversorgungseinheiten in der Allgemeinmedizin sollen auch Facharztzentren entstehen, um die Wartezeiten zu verkürzen und die Spitäler zu entlasten. Die bisher bestehende Schnittstelle zwischen der Versorgung in den Spitalsambulanzen und dem niedergelassenen Bereich soll aufgehoben werden – unter dem Schlagwort einer „neuen integrierten Versorgung“, die aus einem gemeinsamen Topf von Bund, Ländern und Gemeinden finanziert wird. Insgesamt sollen bis 2040 75 dieser Gesundheitsversorgungszentren entstehen, in denen es fächerübergreifend Angebote von fünf oder mehr Fachgebieten geben soll.
  • Primärversorgung: Neben den neuen Facharztzentren soll auch der Ausbau der Primärversorgung noch stärker forciert werden, angepeilt werden laut einem Expertenpapier 600 bis 900 Primärversorgungseinheiten bis 2040 (aktuell sind es 120) - und zwar laut Gesundheitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) auch solche für Kinderheilkunde, Frauen und - neu - Zahnmedizin. 
  • Spitäler: Hier sollen stärker als bisher Schwerpunkte gesetzt werden. „Die stationäre Versorgung wird klar auf jene Leistungen ausgerichtet, bei denen medizinische Komplexität und Infrastruktur entscheidend sind“, heißt es. An Schließungen von Spitalsstandorten sei nicht gedacht, betont Schumann. Einzelne Standorte könnten aber in Richtung einer weiteren Spezialisierung entwickelt werden oder aber in ein Facharzt-Zentrum umgewandelt werden. Entscheidungen darüber sollen auf Basis einer Versorgungsanalyse für das Jahr 2040 erfolgen, jedenfalls aber gemeinsam durch Länder und Sozialversicherungen. Betroffen könnten jene Spitäler sein, die als „Teilversorger“ definiert werden: Krankenhäuser mit eingeschränktem Fächerspektrum und / oder einer Bettenkapazität von unter 180. Aktuell gibt es 61 davon.
  • Digitalisierung: Sie soll ausgebaut werden. Eine zentrale Rolle soll, wie schon länger angekündigt, die Gesundheitshotline 1450 als erste Anlaufstelle im System spielen. ELGA wird zu einer nationalen eHealth-Plattform weiterentwickelt. „Einheitliche Standards und eine durchgängige digitale Vernetzung ermöglichen einen sicheren Informationsaustausch und verbessern die Zusammenarbeit im gesamten System.“
  • Planung: Bund, Länder und Sozialversicherung übernehmen künftig gemeinsam und abgestimmt die Verantwortung für die Planung und Weiterentwicklung der Versorgung. Erstmals wird eine gemeinsame langfristige Gesundheitsplanung über mehr als 15 Jahre eingeführt. Wo kein Konsens erzielt werden kann, soll laut Schumann eine Schlichtungsstelle verbindlich eingreifen.
  • Finanzierung: Bund, Länder und Sozialversicherung sollen künftig ihre Finanzierungsbeiträge enger aufeinander abstimmen. 
  • Einkauf: Es wird eine Gesundheitsfinanzierungsgesellschaft geschaffen, in der die öffentliche Beschaffung, beispielsweise bei bestimmten Medikamenten, gebündelt wird. „Dies stärkt die Verhandlungsmacht der öffentlichen Hand, trägt zur Kostendämpfung bei und schafft zusätzlichen finanziellen Spielraum für wichtige Investitionen in die Gesundheitsversorgung“, wird betont.  

Bildung

Auch hier sollen die verworrenen Kompetenzen bereinigt werden, um das System effizienter zu machen. 

  • Kindergärten: Für ihn sollen bundesweit einheitliche Standards gelten (Gruppengrößen, Personalschlüssel und Mindestausbildung für Assistenzkräfte). Dafür soll ein „Bundesqualitätsrahmengesetz“ sorgen. Bei der Gruppengröße sollen bei den Drei- bis Sechsjährigen so künftig maximal 22 Kinder als Höchstgrenze festgelegt werden, so Bildungsminister Christoph Wiederkehr (Neos)
  • Schulpersonal: „Anstelle der bisherigen Beschäftigung bei bis zu vier unterschiedlichen Dienstgebern werden einheitliche Personalkategorien geschaffen. Diese umfassen neben Lehrkräften u.a. die neue Personalkategorie Unterstützungspädagogen, Schulpsychologen sowie Schulsozialarbeiter und Schulassistenzen“, heißt es. Für die Steuerung sollen die Bildungsdirektionen zuständig sein, zugleich soll die Schulautonomie ausgebaut und die Digitalisierung auch hier vorangetrieben werden. 

Energie 

  • Netzkosten dämpfen: Bis 2040 sollen Potenziale zur Netzkostendämpfung von rund 4,1 Milliarden Euro gehoben werden.
  • Zuständigkeiten neu ordnen: Mit einem neuen Kompetenztatbestand „Energiewirtschaft“ in der Bundesverfassung sollen Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern klarer geregelt werden.
  • Einheitliche Standards einführen: Geplant sind standardisiertes Reporting, gezieltes Benchmarking, einheitliche Kostenrechnung und Standards für Digitalisierung und Qualitätssicherung.

Verwaltung

Hier wurden insgesamt 13 Maßnahmen beschlossen. Eine Auswahl: 

  • Vereinheitlichung: Zahlreiche Kompetenzen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden werden entflochten, zum Beispiel beim Jugendschutz oder beim Glücksspiel gelten künftig bundesweit einheitliche Regeln statt neun unterschiedlicher Landesgesetze. 
  • Verwaltungsstrafregister: In Zukunft werden Verwaltungsstrafen in einem bundesweiten Register zusammengeführt.
  • Gemeindekooperation: Gemeindeverbände können künftig leichter freiwillig kooperieren und etwa Lohnverrechnung, Personal oder Abgabeneinhebung gemeinsam organisieren.
  • Raschere Gerichtsverfahren: zehn Jahre nach Einführung wird die Verwaltungsgerichtsbarkeit modernisiert. Wer ein Verfahren anstrengt, dann aber unentschuldigt fernbleibt, kann es nicht länger absichtlich verzögern.

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