Rechnungshof: Regierung hat im ersten Coronajahr versagt

Rechnungshof: Regierung hat im ersten Coronajahr versagt
Der Rechnungshof rügt unkoordiniertes Krisenmanagement, Doppelgleisigkeit und ein veraltete Krisenmechanismus.

In ihrem wöchentlichen Rechnungshofbericht stellen die Prüfer der Regierung diesmal für das Corona-Management der Regierung ein schlechtes Zeugnis aus. Als Hauptproblem sehen die Prüfer, dass im ersten Covid-Jahr die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten zwischen Bund - damals war Rudolf Anschober (Grüne) Gesundheitsminister -  und Ländern unklar waren. 

„Der Bund hatte die im Pandemiefall notwendigen organisatorischen Strukturen und personellen Grundvoraussetzungen nicht sichergestellt“, heißt es im Bericht. Der Gesundheitsminister verantwortet sowohl das Pandemiemanagement, als auch die -vorsorge. Er sei oberstes Organ und dafür zuständig, die passenden Maßnahmen zu erlassen und das Pandemiemanagement der Gesundheitsbehörden, also der Landeshauptleute und der Bezirksverwaltungsbehörden, zu leiten, zu steuern und bundesweit zu koordinieren. Die Länder seien dann für den Vollzug zuständig. Stattdessen sei es auf Bundesebene zu unkoordiniertem Handeln gekommen.

Verantwortungs-Chaos führt zu härteren und längeren Maßnahmen

Konkret habe das dazu geführt, dass im Krisenmanagement zwischen Bund und Ländern oftmals unklar gewesen sei, wer wofür verantwortlich war, "wer in der Praxis welche Entscheidungen zu treffen und wer diese umzusetzen hatte. Deshalb kam es auch zu Doppelgleisigkeiten. So führten die Länder neben dem Epidemiologischen Meldesystem (EMS) des Bundes eigene IT-Anwendungen zur Infektionserfassung ein. Entscheidungen wurden häufig verzögert getroffen. So wurden einerseits härtere Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung notwendig, andererseits erforderten die zu spät gefällten Entscheidungen eine längere Dauer der Maßnahmen, um die erforderliche Schutzwirkung zu entfalten", urteilt der Rechnungshof.

Abweichende Zahlen schürte Unglaubwürdigkeit

Auch zwischen Gesundheits- und Innenministerium kam es zu Doppelgleisigkeit, was wiederum zu einem Chaos in den Coronazahlen führte. So hat das Innenministerium selbstständig Coronazahlen erhoben, obwohl das in der Verantwortung des Gesundheitsministeriums lag, welches wiederum eigene Zahlen erhoben hat. Das Ergebnis der Parallelerhebung waren voneinander abweichende Zahlen, die Glaubwürdigkeit sowie Akzeptanz der Maßnahmen in der Bevölkerung unterminierte und ein evidenzbasiertes Handeln erschwerte, heißt es von den Prüfern. 

Zu wenige Taten, nichts gelernt

Zudem wird moniert, dass die Regierung bislang zu wenig Lehren aus den vergangen Pandemiejahren gezogen hat und sich daher auch nicht ausreichend auf künftige Krisen vorbereitet. Das Epidemiegesetz sei veraltet, Schlüsselfunktionen wurden zu spät nachbesetzt. Die seit 2019 vakante Position für die „Generaldirektion für öffentliche Gesundheit“ besetzte das Gesundheitsministerium erste Ende 2020 nach. Die dreijährige Funktionsperiode der Mitglieder des Obersten Sanitätsrats lief Ende 2019 aus, die Neubestellung erfolgte erst im März 2021. 

"In Kombination mit der mangelhaften Personalausstattung in den Fachabteilungen des Bereichs Öffentliche Gesundheit führte dies zu einer Einschränkung der Handlungsfähigkeit des Gesundheitsministeriums." Auch jetzt würde bei der Personalsituation zu wenig gemacht, "der Rechnungshof kann nicht nachvollziehen, warum die Bundesregierung die ihr zur Verfügung stehenden Instrumente nicht nutzte, um auf eine Ausnahmesituation wie die COVID-19-Pandemie mit entsprechender Flexibilität bei der Planstellenbewirtschaftung zu reagieren". 

Empfehlungen für künftige Krisen

Der Rechnungshof empfiehlt, das veraltete Epidemiegesetz zu modernisieren. Dabei soll die Zusammenarbeit der Behörden untereinander deutlich detaillierter geregelt werden. Dazu brauche es einen "rechtlichen Rahmen für einen Krisenmechanismus mit klaren Abläufen und Verantwortlichkeiten sowohl für die erforderlichen Maßnahmen als auch für deren Kommunikation nach außen", mahnen die Prüfer.

Um den Schutz der öffentlichen Gesundheit bundeseinheitlich zu gewährleisten, soll der Gesundheitsminister hierzu "seine Rolle aktiv wahrzunehmen und die für das Pandemiemanagement notwendigen Maßnahmen der Gesundheitsbehörden in den Ländern (wie etwa Schutzimpfungen, Testungen oder Verkehrsbeschränkungen) stärker zu leiten, zu steuern und zu koordinieren. Bei mangelnder Wirksamkeit der Maßnahmen sollte der Gesundheitsminister eingreifen und gegensteuern“, fordert der Rechnungshof. 

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