Die Maske geht in die Sommerpause: Was seit 1. Juni gilt
Eine „Atempause“ verspricht Gesundheitsminister Johannes Rauch und lässt Österreich weitgehend die Maske ablegen: Erstmals seit 24. Juli 2020 darf man oben ohne in den Supermarkt – die Maskenpflicht ist mit heute, 1. Juni, auch im Handel des lebensnotwendigen Bedarfs gefallen, ebenso in den öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis.
Generelle Maskenpflicht: Sie gilt bundesweit ab sofort nur noch im Gesundheits- und Pflegebereich. Das betrifft Arztpraxen, Spitäler, Senioren- und Pflegeheime, Kuranstalten sowie mobile Pflegedienste. Wie bisher gilt: Ab 14 Jahren FFP2-Pflicht; für 6- bis 14-Jährige, Schwangere oder Personen mit ärztlich bestätigtem Ausnahmegrund reicht Mund-Nasen-Schutz (MNS), Kinder unter sechs Jahren brauchen keine Maske.
Partielle Maskenpflicht: Sie greift in Apotheken. Grundsätzlich betrachtet sie das Gesundheitsministerium nun als „Betriebsstätten zum Erwerb von Waren, für die keine Maskenpflicht mehr gilt“. Aber keine Regel ohne Ausnahme: Sobald dort Kunden Gesundheitsdienstleistungen beziehen – z. B. Corona-Test oder Blutzuckermessung – gilt wiederum Maskenpflicht. Konkret heißt das: Wer Tabletten in der Apotheke kauft, muss keine Maske verwenden. Wer jedoch in der selben Apotheke zum PCR-Test geht, braucht eine.
Maske und 3-G-Nachweis: Beinahe schon vergessen, doch der Grüne Pass wird immer noch kontrolliert - und zwar bei Besuchern von Patienten in Krankenhäusern oder Besuchern in Senioren- oder Pflegeheimen. Als Gast hinein darf nur, wer geimpft, genesen oder getestet ist (ausgenommen u.a. Hospiz- oder Palliativbegleitung oder Seelsorge). In Innenräumen gilt überdies Maskenpflicht.
Schulen: Wenige Wochen vor den Sommerferien enden mit Juni auch die kontinuierlichen, wöchentlichen PCR-Tests.
Grüner Pass: Ab sofort sind drei Impfungen gegen das Coronavirus für den Grünen Pass nötig. Genesen zu sein und zwei Stiche reichen nicht mehr. Allerdings gilt eine Übergangsfrist bis 23. August.
Kirche: Die Glaubensgemeinschaften sind den staatlichen Vorgaben an sich nicht unterworfen, haben sich den Maßnahmen der Bundesregierung aber stets angeschlossen, was etwa das Tragen von Masken betraf. Mit den Lockerungen des Bundes endet somit auch die letzte verbliebene Maskenpflicht in Gotteshäusern: Bisher musste man beim Betreten und Verlassen der Kirche Maske tragen (Ablegen am Platz erlaubt), nun ist auch das nicht mehr notwendig.
Wiener Sonderweg
In Wien bleibt die Maske zusätzlich zu den Bundesregeln in sämtlichen öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Apotheken generell oben (ohne Unterscheidung, Gesundheitsdienstleistung oder nicht).
Pendler: Die Wiener Verordnung führt dann zu einem Kuriosum für Bahnreisende bzw Pendler, wenn sie etwa in Railjets von Niederösterreich nach Wien fahren: Denn außerhalb der Bundeshauptstadt ist die Maskenpflicht in Öffis verschwunden - ab der Wiener Stadtgrenze gilt sie jedoch. Die ÖBB kündigten an, die Reisenden mit Durchsagen in den Zügen sowie auf den Monitoren am Bahnhof darauf hinzuweisen.
Für Haltestellen in Wien bedeutet dies nun überdies: Im Freien besteht keine Maskenpflicht. In einem geschlossenen Raum, z. B. in einer U-Bahn-Passage oder Bahnhofshalle, muss die Maske getragen werden.
Ein weiteres Kuriosum erwartet Zugreisende in den Geschäften an Wiens Bahnhöfen. Dort gilt die Maskenpflicht nämlich ebenfalls nicht. Wer also vor seiner Zugreise noch schnell einen Einkauf erledigen will, kann im Geschäft die Maske runtergeben. In der Bahnhofshalle muss sie aber wieder rauf.
Schulen: Wien beendet zwar im Gleichklang mit dem Bund die Testpflicht in den Schulen, die Einwurfboxen für das "Alles gurgelt"-System bleiben aber stehen. Schüler können somit ihre Tests weiterhin - freiwillig - dort abgeben. Allerdings sind nur noch fünf PCR-Tests pro Monat und Person kostenlos.
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