Raus aus dem Corona-Tunnel: Zehn Fragen und Antworten zu den Öffnungen
Ein würdiges Frühlingserwachen“ nennt Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) am Mittwoch die Lockerungen der Coronamaßnahmen in Österreich ab dem 19. Februar bzw. ihre teilweise Aufhebung ab dem 5. März (siehe Leiste links). Und Kanzler Karl Nehammer (ÖVP) hielt fest: „Der Ausblick zeigt uns, dass wir vorsichtig und bedacht, aber mit Nachdruck Stück für Stück uns die Freiheit zurückholen, die uns das Virus genommen hat.“
Doch was bedeutet dieses angekündigte „Frühlingserwachen“ nun ganz konkret? Ist die Pandemie vorbei? Erwartet uns ein Sommer wie damals? Und wie geht es dann im Herbst weiter? Ein Überblick über das Bekannte und eine Annäherung an das, was immer noch unklar ist.
Setzt die Regierung ab sofort auf die Durchseuchung und damit auf den schwedischen Weg?
Schweden hat bereits am 9. Februar bei einer deutlich zurückgehenden Inzidenz seine Maßnahmen gelockert – noch weiter als Österreich. So gibt es in Schweden jetzt nicht einmal mehr die Empfehlung, in vollen öffentlichen Verkehrsmitteln Masken zu tragen. Österreich ist also mit seiner teilweisen Maskenpflicht noch eine Spur strenger und lockert auch erst ein Monat später – allerdings mit niedriger Durchimpfungsrate und derzeit noch deutlich höherer Inzidenz.
Ist es sinnvoll weiter Masken zu tragen, oder stecke ich mich ohnehin an?
„Wer seinen Eigenschutz erhöhen will, der soll durchaus in bestimmten Situationen in Innenräumen die Masken weiter tragen“, sagt die Hygienikerin Miranda Suchomel von der MedUni Wien. „Gerade bei durch Tröpfchen übertragenen Atemwegserkrankungen haben FFP2-Masken bewiesen, dass sie einen Effekt haben – das Ausbleiben der Grippe-Epidemie in den letzten zwei Jahren schreibe ich nicht nur den Kontaktbeschränkungen, sondern auch den Masken zu.“ Ähnlich der Infektiologe Ojan Assadian, ärztlicher Direktor des Landesklinikums Wiener Neustadt: „Befindet sich in einem geschlossenen Raum eine infektiöse Person, reduziert das Tragen einer FFP2-Maske Ihre Infektionswahrscheinlichkeit um das 75-Fache.“
Werden die Menschen weiter Masken tragen und aufs Händeschütteln verzichten?
„Der vorsichtige Teil der Bevölkerung wird sicher noch eine Weile weiterhin vorsichtig bleiben“, sagt die Psychologin Natalie Ölsböck. „Insgesamt aber glaube ich, dass wir sehr schnell wieder in alte Verhaltensmuster zurückfallen werden – schließlich gibt es ja auch eine große Sehnsucht nach Normalität. Uns vertrauten Menschen werden wir auch rascher wieder die Hand oder ein Bussi geben, da schätzen wir das Risiko generell als geringer ein als bei Fremden. Sollten im Herbst die Zahlen wieder steigen, werden wir aber rasch wieder in den vorsichtigen Modus zurückkehren.“
Welche Zahlen sind künftig entscheidend?
Dass nun Öffnungsschritte gesetzt werden können ergibt sich laut Regierung aus der Rechnung der Prognostiker, die das Abflachen der Omikorn-Welle vorhersagt. Darüber hinaus wird auch künftig die Belegung von Spitälern und Intensivstationen mit Corona-Patienten für Lockerungen oder Verschärfungen entscheidend sein. Um gut durch Herbst und Winter zu kommen, muss laut GECKO eine Durchimpfungsrate von 90 Prozent das Ziel sein.
Brauchen wir überhaupt noch Tests und werden sie etwas kosten?
In bestimmten Bereichen werden zumindest bis zum 5. März noch Tests zum Eintritt nötig sein (siehe links). Wo 3-G gilt, brauchen Menschen, die nicht geimpft oder genesen sind, auch weiterhin ein negatives Testergebnis. Was die gesamte nationale Teststrategie angeht, so werde diese gerade evaluiert, berichtet der Gesundheitsminister. Zielgerichtetes Testen sei sinnvoll, hier werde man nachschärfen. Aber: „Symptomfreie geboosterte Menschen regelmäßig zu testen macht wahrscheinlich wenig Sinn und kostet viel Geld“, sagt Mückstein. Bis Ende März wird das Testen auf jeden Fall gratis bleiben. GECKO sei beauftragt worden, sich ein neues Testregime zu überlegen. Zusätzlich werde nun ein Fokus auf das Abwassermonitoring gesetzt, um Aussagen über das Infektionsgeschehen treffen zu können.
Muss ich als Infizierter überhaupt noch in Quarantäne?
Gegenwärtig ist es noch so: Wer positiv getestet wurde, muss zehn Tage in Quarantäne, ein Freitesten ist nach fünf Tagen möglich. Mückstein kündigt aber eine mögliche „Anpassung der Quarantänebedingungen“ in den kommenden Wochen an. Dies könnte sich dann gegebenenfalls auch auf die Regeln für Schulen auswirken.
Brauche ich künftig überhaupt noch einen Grünen Pass?
Im Inland mit Ausnahme der genannten „höchst vulnerable Settings“ und der Wiener Gastro zumindest vorerst einmal nicht. Zur Einreise nach Österreich bzw. in anderen EU-Länder braucht man ihn aber weiterhin.
Wie werden vulnerable Bereiche wie Krankenhäuser und Pflegeheime künftig geschützt?
Bis zum 5. März braucht man zum Betreten bestimmter Einrichtungen wie etwa Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern immer noch einen Test. Ab dem 19. Februar muss das aber kein PCR-Test mehr sein, auch ein negatives Antigen-Testergebnis berechtigt zum Zutritt. AB dem 5. März gilt in diesen „besonders vulnerablen Settings“ die 3-G-Regel für Mitarbeiter, Dienstleister und Besucher. Das bedeutet, dass sich Menschen, die nicht geimpft oder genesen sind, testen lassen müssen.
Fällt jetzt die Impfpflicht komplett?
Über diese Frage herrscht derzeit noch Unklarheit. Grundsätzlich hält die Regierung am Gesetz fest. Die Frage ist, ob es vollzogen wird. Der 15. März gilt aber aktuell noch als erste „Impf-Stichtag“. Wie der Kanzler informiert, wird gerade eine Kommission aus Gesundheits- und Rechtsexperten gebildet, die bis zum 15. März zusammentreten und Empfehlungen für das weitere Vorgehen erarbeiten soll. Denkbar wäre etwa, dass die Impfpflicht über den Sommer ausgesetzt und erst im Herbst „scharf gestellt“ werden könnte.
Ist die Pandemie vorbei oder kann noch eine gefährlichere Variante entstehen?
„Noch ist die Pandemie nicht vorbei – das ist erst der Fall, wenn es weltweit eine hohe Immunität gibt“, sagt die Virologin Judith Aberle von der MedUni Wien. Britische Experten haben kürzlich vier mögliche Zukunftsvarianten präsentiert: Von nur kleineren saisonalen und regionalen Ausbrüchen mit Varianten, auf die bestehende Impfstoffe gut ansprechen – bis zu Virusvarianten mit teils starker Immunflucht gegenüber Impfungen und früheren Infektionen. Zwar bestehe die Hoffnung, dass auch künftige Varianten zu weniger schweren Infektionen führen: „Aber das muss nicht so sein. Und wir können auch nicht davon ausgehen, dass erst im Spätherbst die Erkrankungszahlen wieder steigen werden, vielleicht gibt es auch eine Welle bereits am Ende des Sommers.“
Ab dem 19. Februar
Aus 2-G wird wieder 3-G: Ab Samstag kann wieder jeder, der geimpft, genesen oder getestet ist, Veranstaltungen, Fach- und Publikumsmessen besuchen, körpernahe Dienstleister aufsuchen oder Seilbahnen benutzen.
2-G Plus im Spital und Heim: Für sogenannte „vulnerable Settings“ (Krankenhaus, Pflegeheim) müssen Besucher nebst Impfung oder Genesung einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorweisen. Für Mitarbeiter gilt weiter 2,5-G – das heißt, sie müssen genesen oder geimpft sein oder einen negativen PRC-Test vorweisen können.
Sperrstunde bleibt 24 Uhr: Nacht- und Stehgastronomie sowie Barbetriebe bleiben weiterhin verboten. Zudem herrscht ab 51 Personen ein Konsumationsverbot.
3-G am Arbeitsplatz bleibt.
Ab dem 5. März
Alles öffnet – Regeln fallen: Bars und Nachtlokale öffnen, die Sperrstunde fällt wie auch das Konsumationsverbot bei Veranstaltungen.
Wo die FFP2-Maske bleibt: In Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie in Supermärkten, Apotheken, Banken und Postfilialen (Geschäfte des täglichen Bedarfs) und in allen öffentlichen Verkehrsmitteln gilt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht. Überall sonst – so auch in geschlossenen Räumen – wird weiterhin empfohlen, eine FFP2-Maske zu tragen. Pflicht besteht in Innenräumen aber keine mehr.
Wo 3-G weiter gilt: Mitarbeiter wie Besucher von Alten- und Pflegeheimen und Krankenhäusern müssen weiterhin nachweisen können, geimpft, genesen oder getestet zu sein (3-G).
Wer nach Österreich einreisen will, der muss ebenfalls einen 3-G-Nachweis erbringen können.
Covid-Präventionskonzepte: Die in der Pandemie erstellten Präventionskonzepte und Covid-Beauftragten sollen laut Bundesregierung weiter erhalten bleiben.
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