Das Gesetz könnte für Kontroversen sorgen: Denn es sieht vor, dass in Genehmigungsverfahren für die Energiewende das Landschafts- und das Ortsbild nicht berücksichtigt werden müssen: „Bei der Beurteilung von Vorhaben der Energiewende, welche auf für dieses Vorhaben geeigneten Widmungen errichtet werden, sind etwaige Schutzgüter des Landschaftsbildes und des Ortsbildes nicht zu berücksichtigen“, steht im § 25 des Entwurfs. Damit sollen sinnvolle Projekte zum Ökostromausbau nicht mehr mit Schein-Argumenten blockiert werden können. Denn heute werden Landschafts- und Ortsbild oftmals von Projektgegnern vorgeschoben, um wichtige Vorhaben zu verhindern. „Jedes Sonnenkraftwerk und jedes Windrad sind ein sichtbares Zeichen für funktionierenden Klimaschutz und mehr Unabhängigkeit. Außerdem ist es nicht einzusehen, dass Parkplätze, Leuchtreklamen und Fachmärkte zum Ortsbild passen, eine Photovoltaikanlage aber nicht. Mit dieser Maßnahme wird die Genehmigung vereinfacht und vereinheitlich“, sagt Hammer.
Der Gesetzesentwurf würde unter anderem in die Kärntner Gesetzgebung eingreifen: Dort gilt bis heute die „Sichtbarkeitsverordnung“, wonach ein Windrad im Umkreis von 25 Kilometern nicht mit freiem Auge erkennbar sein darf.
Kärntens Energielandesrat Sebastian Schuschnigg hat zwar angekündigt, diese Verordnung abzuschaffen. Noch gibt es sie aber.
PV-Pflicht für Parkplätze
Neben dieser Maßnahme soll das EABG festlegen, dass neue Groß-Parkplätze verpflichtend mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden müssen. Bestehende Parkplätze haben dafür 10 Jahre Zeit (bis 2035), müssen aber nachrüsten.
Ausnahmen soll es etwa für reine Wohngebäude geben. Die Regelung könnte somit vorwiegend Fach- und Supermärkte und ähnliche Einrichtungen treffen. Hammer: „Niemand versteht, wenn auf der Wiese neben einem riesigen Parkplatz eine PV-Anlage errichtet wird, der Parkplatz selbst aber ungenützt bleibt. Ein überdachter Parkplatz mit 50 Stellplätzen würde im Jahr rund 100.000 Kilowattstunden Strom erzeugen – so viel wie 29 Haushalte im Jahr verbrauchen.“
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