Promi-Juristen halfen, Covid-Gesetz zu reparieren: Was der Minister verbieten darf

Promi-Juristen halfen, Covid-Gesetz zu reparieren: Was der Minister verbieten darf
Beim neuen Coronagesetz soll nichts mehr schief gehen. Um sicherzugehen, hat sich Anschober mit Experten über die wichtigsten Änderungen beraten.

Nach den verheerenden Stellungnahmen im ersten Begutachtungsverfahren wollte Gesundheitsminister Rudolf Anschober bei der Neuformulierung des Covid 19-Gesetzes auf Nummer Sicher gehen. Viereinhalb Stunden hat er sich mit Spitzenjuristen hingesetzt, und höchstpersönlich die einzelnen Bauteile des Gesetzes besprochen. Dabei waren das Who is Who der österreichischen Juristen, darunter Heinz Mayer, emeritierter Dekan des Juridicum Wien; Clemens Jabloner, Justizminister in der Beamtenregierung unter Brigitte Bierlein und langjähriger Präsident des Verwaltungsgerichtshofs;  Albert Posch, Leiter des Verfassungsdiensts im Bundeskanzleramt und Georg Krakow von Transparency International.

„Anschober hat sich diesmal sehr bemüht, dass nichts schiefgeht“, erzählt ein Sitzungsteilnehmer.

Von Spitzenjuristen kam zum Beispiel der Ratschlag, Ausgangsbeschränkungen nicht verschämt zu umschreiben, sondern das Kind beim Namen zu nennen. Und so entstand eine neue, klare Fassung des vielfach kritisierten Paragraph 5.

Zur neuesten Version des Gesetzesentwurfs sind laut Parlamentsdirektion bis Freitagvormittag mehr als  2.000 Stellungnahmen eingelangt.

Ob die Änderungen reichen, damit die Abgeordneten beider Kammern das Gesetz durchwinken, ist dennoch fraglich.

Weil es nur einer einfachen Mehrheit bedarf, wird es die erste Hürde im Nationalrat mit den Stimmen von Türkis-Grün zwar nehmen, könnte im Bundesrat aber an einem „Nein“ der SPÖ scheitern. Ihr Votum ist entscheidend, da die Regierungsparteien im Bundesrat über keine Mehrheit verfügen und die Freiheitlich von vorne herein angekündigt haben, dem Gesetz nicht zustimmen zu wollen.

Bei einem Veto des Bundesrates kann der Nationalrat das Gesetz mittels Beharrungsbeschluss innerhalb weniger Tage dennoch durchbringen. Greift der Bundesrat die Gesetzesvorlage allerdings gar nicht erst auf, ist eine Verzögerung von bis zu acht Wochen möglich.

Allerdings dürfte die Stimmung unter den roten Abgeordneten durchaus versöhnlich sein. Sie sehen es als ihren Triumph, „dass die bisherige Kritik Wirkung gezeigt hat und der neue Entwurf in grundlegenden Fragen verändert wurde“, erklärt der stellvertretende Parteichef, Jörg Leichtfried.  So seien verfassungsrechtliche Grundregeln jetzt deutlich besser berücksichtigt worden und auch der Hauptausschuss im Parlament werde bei freiheitsbeschränkenden Verordnungen eingebunden, lobt er. „Außerdem bekommen mit dem Gesetzespaket die Bundesländer die Möglichkeit, das Ampel-Chaos der Bundesregierung zu reparieren, da die Landeshauptleute eigene Befugnisse erhalten, um das Virus einzudämmen.“

Dennoch: Bei einigen Punkten sieht Leichtfried noch Gesprächsbedarf, etwa bei den behördlichen Kontrollbefugnisse oder der Frage nach den Kompetenzen der Gebietskörperschaften.

Auf die Stimmen der Neos wird es zwar nicht ankommen. Wie der pinke Gesundheitssprecher Gerald Loacker gegenüber dem KURIER erklärte, werden sie aber gegen das neue Gesetz stimmen.

Update vom 21. September 2020: 

Nach einer neuerlichen Stellungnahme des Verfassungsdienstes hat das Ministerium nochmals nachgebessert, bevor das Gesetz am heutigen Montag in den Ausschuss kommt. 

So wurde etwa im Zusammenhang mit der Sorge um das Berufsgeheimnis bei Corona-Kontrollen klargestellt, in welche Unterlagen die Behörden Einsicht nehmen dürfen.

Die Lockdown-Verordnungs-Ermächtigung von Bezirksverwaltungsbehörden und Ländern wird eingeschränkt - die jeweils übergeordnete Ebene muss ihre Zustimmung geben. 

Das Außerkrafttretensdatum des Gesetzes wurde auf Mitte nächsten Jahres verkürzt - mit der Möglichkeit für die Bundesregierung, per Verordnung das Außerkrafttreten bis Ende 2021 zu verlängern.

Kommentare