Promi-Juristen halfen, Covid-Gesetz zu reparieren: Was der Minister verbieten darf
Nach den verheerenden Stellungnahmen im ersten Begutachtungsverfahren wollte Gesundheitsminister Rudolf Anschober bei der Neuformulierung des Covid 19-Gesetzes auf Nummer Sicher gehen. Viereinhalb Stunden hat er sich mit Spitzenjuristen hingesetzt, und höchstpersönlich die einzelnen Bauteile des Gesetzes besprochen. Dabei waren das Who is Who der österreichischen Juristen, darunter Heinz Mayer, emeritierter Dekan des Juridicum Wien; Clemens Jabloner, Justizminister in der Beamtenregierung unter Brigitte Bierlein und langjähriger Präsident des Verwaltungsgerichtshofs; Albert Posch, Leiter des Verfassungsdiensts im Bundeskanzleramt und Georg Krakow von Transparency International.
„Anschober hat sich diesmal sehr bemüht, dass nichts schiefgeht“, erzählt ein Sitzungsteilnehmer.
Von Spitzenjuristen kam zum Beispiel der Ratschlag, Ausgangsbeschränkungen nicht verschämt zu umschreiben, sondern das Kind beim Namen zu nennen. Und so entstand eine neue, klare Fassung des vielfach kritisierten Paragraph 5.
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