Private Chats: Experten fordern mehr Medienkompetenz in der Politik

++ ARCHIVBILD ++ ÖBAG: THOMAS SCHMID
Das Problem seien weniger fehlende Gesetze als das mangelhafte Kommunikationsgespür der Handelnden.

Das eine Mal schreibt er: „Ich bin so glücklich“ – und macht drei Smileys dazu; ein andermal tippt er: „Ich liebe meinen Kanzler“. Und weil ÖBAG-Chef Thomas Schmid bestens in der ÖVP vernetzt und ins Visier der Justiz geraten ist, sind Auszüge seiner 300.000 Kurznachrichten nun auf nahezu allen Nachrichtenplattformen zu lesen und zu hören. Inklusive Klarnamen der Empfänger, und ganz egal, ob sich Schmid mit dem Kanzler oder einfachen Mitarbeitern austauscht.

Dass öffentlich wird, welche Emojis Schmid & Co verwenden, das kann man damit erklären, dass sich daraus – auch – ein politisches Sittenbild ergibt. Doch trotz allem stellt sich die Frage: Wo zieht man die Grenze? Ist es – streng genommen – nicht Privatsache, wenn zwei Spezis über den Chef lästern? Was soll wann und von wem öffentlich werden?

„Tendenziell geht die Entwicklung dahin, dass Medien auch über einfache Mitarbeiter in der Politik alles berichten dürfen – und zwar auch unter der Nennung des vollen Namens. Die Voraussetzung ist immer, dass es sich um wahre Tatsachen handelt“, sagt Christoph Völk.

Völk ist als Rechtsanwalt auf Medienrecht spezialisiert und in die aktuelle Causa insofern involviert, als er einen Mandanten berät, der nicht mehr in der Politik ist, dessen Name aber in den Chats genannt wird.

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