Was ist im Essen drinnen? Neue Regeln sollen mehr Klarheit bringen

Gesundheitsminister Rauch, Landwirtschaftsministerin Köstinger
Landwirtschaftsministerin Köstinger kündigt mehr Transparenz bei Fleisch, Eiern, Milch an. Auch Weiterentwicklung bei Tierwohl.

Künftig soll es eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Milch, Fleisch und Eiern in verarbeiteten Produkten sowie in der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung (Kantinen, Gesundheitseinrichtungen etc.) geben. Dies kündigte Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) im Pressefoyer nach dem Ministerrat an.

Damit sei für die Konsumenten ersichtlich, ob die Hauptzutaten von Lebensmitteln bzw. eines Gerichts aus Österreich, einem EU-Land oder einem Drittstaat stammen. Gelten soll das ab 2023.

Bei Fleisch muss dann gekennzeichnet werden, wo das Tier geboren, gemästet und geschlachtet wurde; bei Milch, wo das Tier gemolken wurde; und bei Eiern, wo das Ei gelegt wurde.

Lebensmittelhersteller sollen auf der Verpackung von verarbeiteten Produkten wie Wurst oder Mayonnaise die Herkunft der Produkte angeben. Großbetriebe, die von der öffentlichen Hand beauftragt werden, müssen die Herkunft mittels Aushang oder in der Speisekarte ausweisen.

Nicht davon betroffen ist die Gastronomie - man wolle zunächst einmal die "Großen in die Pflicht" nehmen, also Handelsketten, Großküchen, die mit Eigenmarken aus Produkten oft nichtösterreichischer Herkunft große Margen machten; wenn das funktioniere, könne man über weitere Schritte nachdenken, so Köstinger sinngemäß.

Die Ministerin setzt hier auf die durch Umfragen gestützte Einstellung der Bevölkerung. So geben laut einer AMA-Umfrage 62 Pozent an, dass ihnen Regionalität wichtig ist; nur für 36 Prozent sei demnach der Preis ausschlaggebend.

Aus für Küken-"Schreddern"

Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) stellte danach strengere Regeln für die Tierhaltung vor. So dürfen männliche Küken künftig nicht mehr getötet werden bzw. müssen als Futter für Tiergärten verwendet werden. Bei Neu- und Umbauten von Schweineställen soll es keine Vollspaltenböden mehr geben und mehr Platz für die Tiere geschaffen werden.

Kälber dürfen erst ab der dritten (ab 2023) bzw. vierten (ab 2025) Woche transportiert werden - maximal 19 Stunden lang. Der Export von Tieren zur Schlachtung in Drittstaaten ist künftig nicht mehr möglich.

Überdies wird die ununterbrochene, ganzjährige Anbindehaltung von Rindern ab 2030 beendet. Die lange Frist sei nötig, weil dafür in rund 4.700 Betrieben weitreichende Umbauten gemacht werden müssten, so Rauch.

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