Ab heute fällt die Quarantäne-Pflicht

Ab heute fällt die Quarantäne-Pflicht
Statt Quarantäne-Pflicht werden nun sogenannte Verkehrsbeschränkungen eingeführt. Infizierte dürfen mit Maske fast alles.

Es wurde andiskutiert, es wurde geleakt, es wurde kritisiert. Und jetzt wird es durchgeführt: Ab morgen, den 1. August, fällt die Quarantäne-Pflicht für Covid-Infizierte. Mit der Verordnung zur sogenannten „Absonderung Neu“ führt Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) Verkehrsbeschränkungen statt Isolation ein. Das heißt, dass Infizierte, die sich gesund genug fühlen, ihre Wohnung verlassen beziehungsweise dort auch Besuch empfangen dürfen. Einzige Bedingung: Die Infizierten müssen praktisch überall eine Maske tragen. Nur im Freien, wenn zwei Meter Sicherheitsabstand eingehalten werden können, fällt die Maskenpflicht auch für Infizierte weg.

Grundsätzlich dürfen Corona-Positive mit Maske ab morgen also auch zur Arbeit gehen. Aber Achtung: Die Betriebe können auf Basis des Hausrechts strengere Regeln festlegen und Infizierten verbieten, zur Arbeit zu kommen. Das gilt übrigens auch für Gastronomen, obwohl das Betreten von Lokalen grundsätzlich erlaubt ist. Konsumation ist für Infizierte aber generell nicht möglich, da dabei ja die Maske abgenommen werden müsste.

Positive Kinder

Sogenannte vulnerable Settings (dazu zählen etwa Spitäler, Pflegeheime, Volksschulen, Kindergärten, etc.) dürfen von Personen mit Covid-Infektion auch mit Maske nicht betreten werden. Auch positiv getestete Kinder dürfen nicht in den Kindergarten oder die Volksschule kommen; Mitarbeiter der Einrichtungen hingegen schon.

Damit das alles möglich wird, müssen andere Regelungen (wieder) in Kraft treten. Dazu zählt etwa, dass Eltern, deren Kinder positiv sind und die keine andere Betreuungsmöglichkeit finden, bis zu einer Woche vom Dienst freigestellt werden können.

Auch die telefonische Krankschreibung wird wieder aktiviert. Das hat einen logischen Hintergrund: Die neue Regelung führt auch dazu, dass ein positiver Test nicht mehr automatisch als Grund gilt, von der Arbeit fernzubleiben. Wer also nicht nur infiziert, sondern auch krank ist, benötigt eine Krankschreibung vom Arzt.

Auch die sogenannte „Risikogruppen-Verordnung“ kehrt zurück. Sie erlaubt Personen, die zu einer Risikogruppe gehören, nicht zur Arbeit zu erscheinen, wenn sie sich vor einer Ansteckung durch positive Kollegen fürchten.

Die Verkehrsbeschränkungen gelten übrigens bereits nach einem positiven Antigen-Test für maximal zehn Tage. Sie entfällt, wenn ein darauf folgender PCR-Test negativ ist. Freitesten ist nach fünf Tagen möglich.

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