Polizeikontrollen im Privaten: Chronologie einer Polit-Panne
Soll die Polizei nachschauen, ob die Österreicher ihre Quarantäne einhalten? Eine Änderung des Epidemiegesetzes sorgte am Donnerstag für Wirbel. Der KURIER hat mit mehreren Beteiligten gesprochen und die Ereignisse an den verschiedenen Stationen rekonstruiert.
- Das Gesundheitsministerium
Laut Epidemiegesetz darf die Polizei schon jetzt die Gesundheitsbehörden unterstützen. Die konkreten Befugnisse wollte man offenbar ausweiten – wer genau das wollte, ist unklar, angekündigt wurde es nicht. Beamte im Ministerium haben dann für den Paragrafen § 28a, Absatz 1a, einen neuen Satz formuliert, der eine Betretung von Räumlichkeiten möglich macht.
- Das Juristengremium
Fragt sich nur: Welche Räumlichkeiten? Eine Runde an Juristen, die das Ministerium berät, hatte prinzipiell keine Bedenken, dass die Polizei auch in privaten Wohnräumen nachschaut – wenn man das will, müsse man die Befugnisse aber präzisieren, so die Rückmeldung Ende der vergangenen Woche.
- Retour im Ministerium
Die Beamten präzisierten daraufhin in den Erläuterungen, dass als „sonstige Gebäude“, die im neuen Gesetz erwähnt sind, „unter anderem auch der private Wohnbereich“ in Betracht komme.
Dies sei, so heißt es weiter, „unbedingt notwendig bei der Überprüfung der Einhaltung von Absonderungsbescheiden (Quarantäne, Anm.) oder bei der Überprüfung einer angeordneten Wohnungsräumung“.
- Die Grüne Partei
Der Entwurf schlug intern bei den Grünen auf. Dem KURIER wurde ein eMail-Verkehr vom 4. Dezember gezeigt, worin manche ihre Bedenken zu der Regelung äußerten – der Privatbereich ist für Grüne ein Tabu. In der Adresszeile stehen auch grüne Regierungsmitglieder.
- Die Klubs von ÖVP und Grünen
Diese Woche wurde aus dem Entwurf ein Abänderungsantrag, den Vertreter des ÖVP- und Grünen-Klubs unterzeichneten. Die grüne Seite schickte diesen am Mittwochabend an die Klubs von SPÖ, FPÖ und Neos.
- Die Klubs der Opposition
Im eMail hieß es, dass es bei dem Antrag um die Registrierungspflicht (siehe unten) gehe – von Polizeikontrollen war keine Rede. Die SPÖ bemerkte den Passus und schlug am Donnerstag Alarm. FPÖ und Neos stimmten mit ein und sprachen von einem „Polizeistaat“, den die Regierungsparteien scheinbar heimlich einführen wollten.
Grünen-Gesundheitssprecher Ralph Schallmeiner erklärt auf KURIER-Nachfrage am Freitag, das sei keine Absicht gewesen, sondern ein „unangenehmer Fehler“: „Der Passus in den Erläuterungen wurde leider von allen Beteiligten überlesen.“
- Die Medien
Am Donnerstag um 14.14 Uhr informierte die Austria Presse Agentur über die Polizeikontrollen, mehrere Medien berichteten online. Eine öffentliche Richtigstellung kam nicht – weder vom Ministerium, noch von ÖVP oder Grünen.
Intern habe man aber sofort reagiert, sagt Schallmeiner. Der Antrag wurde geändert und darin dezidiert festgehalten, dass der private Bereich von Kontrollen ausgenommen ist. Um 17.18 Uhr wurde das wieder via APA verkündet.
- Das Innenministerium
Dem KURIER wurde zugetragen, dass vor allem aus dem ÖVP-geführten Innenministerium Kritik kam – aus dem einfachen Grund, dass sich die Polizei auf die Schnelle nicht imstande sah, in privaten Wohnungen ordnungsgemäß und sicher zu kontrollieren. Wenn man Covid-19-Kranke zu Hause besucht, hätte es beispielsweise Schutzausrüstung gebraucht.
Beide Parteien – ÖVP und Grüne – bestreiten, je beabsichtigt zu haben, dass die Polizei in Wohnungen geht.
- Der Nationalrat
Abseits der laufenden Plenarsitzung krachte es am Donnerstagabend: Die Grünen verdächtigten die ÖVP, die Grünen gegenüber Medien wie dem KURIER angepatzt zu haben. Dass die ÖVP sie bei dem Antrag „zurückgepfiffen“ hätte, bestreiten sie aufs Heftigste.
Gesetz zu Polizei in der Wohnung abgeblasen, und keiner wills gewesen sein
Am Freitag wurde der neuformulierte Antrag im Nationalrat beschlossen.
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