Plagiatsvorwürfe: Aschbacher behält Titel, Weber prüft weiter
Plagiatsforscher Stefan Weber hat sich auch schon geirrt. Und zwar erst jüngst im Falle des deutschen Rechtsmediziners Matthias Graw. Was wie ein Plagiat aussah, war das Ergebnis einer Intrige. Weber entschuldigte sich daraufhin öffentlich und sagt: „Jede Rufschädigung auf Basis falscher Beweise ist eine zu viel.“
Im Fall von Christine Aschbacher bleibt Weber allerdings bei den von ihm 2021 erhobenen Vorwürfen: Sowohl die Diplomarbeit an der FH Wiener Neustadt als auch die Dissertation, die die damalige ÖVP-Arbeitsministerin während des ersten Corona-Jahres in der Slowakei einreichte, enthält Plagiatsstellen.
Die von der TU Bratislava eingesetzte Kommission kommt hingegen zu dem Schluss, dass die Dissertation kein Plagiat ist. Die 39-Jährige darf ihren Doktor- wie auch ihren Magister-Titel behalten.
Diss während Pandemie
Weber sieht keinen Grund, sich bei Aschbacher zu entschuldigen, wie er dem KURIER sagt. „Sie ist ja nicht nur wegen Zitaten wie ,Annahmen sind wie Seepocken’ zurückgetreten, sondern weil sie in der Pandemie Zeit für eine wissenschaftliche Arbeit hatte.“
Die von ihm verwendete Plagiatssoftware Turnitin sei der „Goldstandard“, so Weber. Er mache ungeachtet der TU Bratislava und des mittlerweile ebenfalls eingestellten Plagiatsprüfungsverfahrens betreffend der Dissertation von Justizministerin Alma Zadić (Grüne) weiter.
Zu den Gutachten, die seine Vorwürfe entkräften, kann er nichts sagen. „Ich kenne die Gutachten fast nie.“ Die Öffentlichkeit übrigens auch nicht – Medien erfahren von der Aberkennung eines Titels oder der Einstellung eines Plagiatsverfahrens via Presseaussendung. Die Gutachten selbst werden nicht publik, zumeist auch nicht, welche Experten sie erstellt haben.
Im Fall der Plagiatsprüfung von Aschbachers Magisterarbeit schreibt die FH Wiener Neustadt neun Monate nach ihrem Rücktritt: „Bei detaillierter Prüfung der Diplomarbeit von Christine Aschbacher unter Berücksichtigung aller damaligen Rahmenbedingungen wurden zwar Mängel bei der Einhaltung der Standards guter wissenschaftlicher Praxis festgestellt; eine bewusste und gezielte Täuschungsabsicht wurde jedoch nicht nachgewiesen.“
Wie prüfen die Prüfer?
Wie bewerten Unis Plagiatsvorwürfe und wie gehen sie damit um, wenn Weber regelmäßig Verdacht äußert? „Universitäten werden weiter jedem Hinweis für ein vorgebliches Fehlverhalten nachgehen. Und zwar egal, ob dieser Hinweis von Stefan Weber kommt, dessen Geschäftsmodell ich nicht kenne, oder von jemand anderem“, sagt Nikolaus Forgó, Kommissionsmitglied bei der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität (ÖAWI). Die ÖAWI ist ein unabhängiger Verein, der Vorwürfe des wissenschaftlichen Fehlverhaltens auch im Auftrag von österreichischen Hochschulen untersucht.
Es ist laut Forgó üblich, dass sich Unis für ein Plagiats-Gutachten an die ÖAWI wenden. Deren Kommission besteht – mit Ausnahme von Forgó – ausschließlich aus Professoren, die nicht in der österreichischen Hochschullandschaft tätig sind und daher maximal unabhängig beurteilen könnten. Im Falle des Plagiatsvorwurfs gegen Justizministerin Zadić hat die Uni Wien aber ein eigenes Verfahren – jedoch mit externen Experten – geführt.
Auch dieser Weg sei bei großen Unis, wie jener in Wien, gängige Praxis, sagt Forgó. „Es ist Standard, dass Unis für das Gutachten auf externe Experten setzen, die nicht aus der jeweiligen Hochschule kommen, aber die die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis in der jeweiligen Disziplin kennen“. Das bedeute daher nicht, dass sich die Prüfer selbst prüfen.
Strafrechtlich
Wer etwas Falsches behauptet und u. a. das berufliche Fortkommen von jemandem gefährdet, macht sich strafbar („Kreditschädigung“).
„Üble Nachrede“ ist, jemandem vor Dritten fälschlicherweise ein unehrenhaftes Verhalten vorzuwerfen.
„Ehrenbeleidigung“ ist, jemanden vor mindestens drei Personen zu beschimpfen bzw. zu verspotten. Für alle drei gilt: Der Betroffene muss selbst mit einer Privatanklage an das Gericht herantreten.
Zivilrechtlich
kann der Betroffene auch auf Schadenersatz, Widerruf und Unterlassung klagen
Rufschädigung?
Wie es nun für Aschbacher weitergeht, da sie vom Plagiatsvorwurf befreit ist, ist unklar. Die 39-Jährige hat sich seit ihrem Rücktritt gänzlich aus der Öffentlichkeit zurückgezogen. Eine mögliche Klage gegen Weber, der ja schwere Vorwürfe gegen sie geäußert hat, dürfte wenig Chance haben. Seine Aussagen basieren auf einer eigenen Plagiatsprüfung. Nur, wenn Weber wissentlich falsche Ergebnisse präsentiert hätte, wäre es strafbar (siehe Infobox links).
Aber um das herauszufinden, müsste jemand die Arbeit des Plagiatsprüfers prüfen.
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