Pilnaceks Suspendierung wurde vom Gericht bestätigt
Es war mehr als ein Disput, es war schon fast eine Fehde, die der einst stolze Justizsektionschef Christian Pilnacek und Ilse Vrabl-Sanda, die Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, mit harten Bandagen ausfochten.
Just als sie am Mittwoch im Ibiza-U-Ausschuss die „Negativ-Kampagne von den Spitzen der Justiz“ beklagte, bekam er ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts schriftlich zugestellt.
Demnach wurde Pilnaceks Suspendierung, die von der Bundesdisziplinarbehörde aufgehoben worden war, in der Revision bestätigt. Aber nicht, weil der Richter den schwersten Vorwurf, dass nämlich Pilnacek eine Hausdurchsuchung bei Investor Michael Tojner verraten haben könnte, bestätigte.
Kein Verrat der Razzia
Im Gegenteil. Dieser Vorhalt ist für den Richter sogar vom Tisch. In der Urteilsbegründung heißt es dazu: „Bei Betrachtung aller vorliegenden Beweismittel ist eine tragende Säule der Begründung des gegenständlichen Verdachts nicht mehr aufrechtzuhalten.“ So konnte in der Verhandlung bewiesen werden, dass Pilnacek erst am 25. Juni 2019 um 13.19 Uhr von der Hausdurchsuchung erfahren hatte. An dem Tag lief sie aber schon seit den Morgenstunden.
Auch die Chats zwischen Pilnacek und Wolfgang Brandstetter über den Verfassungsgerichtshof, die zum Rücktritt von Brandstetter als Verfassungsrichter führten, waren nicht Bestandteil des Verfahrens.
Zum Verhängnis wurde Pilnacek eine Nachtragsanzeige des Justizministeriums. In dieser Anzeige wirft ihm das Ministerium Amtsgeheimnisverrat und eine Verletzung der Treuepflicht vor.
Vorwurf 1: Pilnacek habe einer KURIER-Journalistin verraten, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eine Strafanzeige gegen eine „Presse“-Redakteurin wegen eines kritischen Berichts gestellt hat.
Vorwurf 2: Einige Stunden nach einer Sicherstellung im Finanzministerium wendet sich Blümels Kabinettschef, Clemens-Wolfgang Niedrist, an Pilnacek und informiert ihn über die Sicherstellungsanweisung. „Das ist ein Putsch!! Lauter Mutmaßungen, es muss Beschwerde gegen HD eingelegt werden. Wer vorbereitet Gernot auf seine Vernehmung?“, schreibt Pilnacek damals an den Kabinettschef im Finanzministerium. Aus Sicht des Justizministeriums war das ein Treuebruch.
Außerdem habe sich Pilnacek von Johann Fuchs, Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Akten aus brisanten Verfahren schicken lassen, obwohl er nach seiner Entmachtung im Ministerium nicht mehr für Einzelstrafsachen, sondern nur mehr für Straflegistik zuständig gewesen sei. Er habe auch nicht gegen die Aktenlieferungen protestiert.
Im Urteil steht zu den Vorwürfen: „Zusammengefasst besteht ausreichend begründeter Verdacht, dass der Beschuldigte in drei Fällen seine Dienstpflichten schuldhaft verletzt hat.“
Was bedeutet das nun für die Zukunft Pilnaceks? Er bleibt so lange suspendiert, bis das Disziplinarverfahren beendet ist. Dieses ist allerdings für die Dauer des Strafverfahrens unterbrochen.
Während Pilnacek in der Justiz Geschichte ist, geht der Konflikt zwischen WKStA und der ÖVP im Ibiza-U-Ausschuss weiter. Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) wird nun ein drittes Mal geladen – dafür haben nun auch die Grünen votiert.
Und während WKStA-Leiterin Vrabl-Sanda die jüngste Kritik an einzelnen Staatsanwälten zurückwies und ein Ende der Angriffe verlangte, kündigte die ÖVP an, dass sie eine Anzeige gegen einzelne Staatsanwälte beabsichtige.
Anzeige der ÖVP
Derzeit prüfe man mit Experten eine Anzeige wegen Amtsmissbrauchs gegen Oberstaatsanwalt Matthias Purkart, erklärte der türkise Fraktionsführer Andreas Hanger, der Purkart „politische Befangenheit“ vorwarf. Nach Hangers Dafürhalten habe dieser willkürlich Chats in den Strafakt aufgenommen – zum Beispiel vermisst die ÖVP Strache-Chats.
Außerdem will die ÖVP Chatkommunkation von Staatsanwälten anfordern.
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