Pflegereform: Gehaltsplus wird im Herbst verhandelt

Pflegereform: Gehaltsplus wird im Herbst verhandelt
90 Kollektivverträge sind betroffen. Sozialpartner sollen höheres Gehalt verhandeln. Keine neuen Details zur 24-Stunden-Pflege.

Eine Milliarde Euro sollen heuer und 2023 in die Pflege investiert werden, 520 Millionen Euro davon alleine für einen Gehaltsbonus für Pflegekräfte. Wobei Bonus vielleicht nicht der richtige Begriff ist: Die Auszahlung soll monatlich erfolgen - wie dies im Detail aussehen soll, ist Sache der Sozialpartner, wie die Klubobleute Sigrid Maurer (Grüne) und August Wöginger (ÖVP) am Donnerstag bekannt gaben. Nur wenn es keine Einigung gebe, werden die Mittel im ersten Quartal 2023 aliquot verteilt.

Der Zeitplan ist straff, wichtige Gesetzesnovellen befinden sich mittlerweile sich in Begutachtung. Bereits im Juli sollen diese Teile des Reformpakets im Nationalrat sowie dem Bundesrat zur Beschlussfassung gebracht werden, "um für die Kollektivverhandlungen bereit zu sein", wie Wöginger erklärt. Traditionell beginnen diese ja im Herbst. Dass die Begutachtungsfrist daher nur drei Wochen dauert, sorgte am Mittwoch für Kritik seitens der Opposition.

Der September wird also heiß, denn von dem Gehaltsbonus sind 90 Kollektivverträge betroffen. Mit dem Geld sollen nicht nur die generellen Gehälter der Pflegekräfte angehoben, sondern auch etwaige zusätzliche Aufgaben abgegolten werden. Wie bereits berichtet, sollen die Kompetenzen der Pflegeassistenz sowie der Pflegefachassistenz ausgeweitet werden. Sie dürfen dann etwa Infusionen an- und abschließen. Auch Gehaltsunterschiede bei gleichwertigen Tätigkeiten sollen damit ausgeglichen werden.

Mittelfristig, so die Klubobleute, sollen auch Unterschiede bei der Entlohnung von mobilen und stationären Pflegekräften und zwischen den Bundesländern angepasst werden. Kompetenzen hat der Bund hier freilich nicht, er kann nur an die Verantwortlichen appellieren.

Der Bonus ist zunächst auf zwei Jahre befristet. Dass die Gehaltserhöhungen danach aber wieder zurückgenommen werden, glaubt Klubchef Wöginger nicht. Vielmehr werde es dann Verhandlungen geben, wer für die Finanzierung aufkommt. Die Finanzausgleichsverhandlungen werden in diesem Punkt für Klubobfrau Maurer "sicher spannend".

"Entlastungswoche"

In Begutachtung ist aktuell auch der erleichterte Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte für ausländische Pflegekräfte. Denn mehr Personal ist dringend notwendig. Bis 2030 werden bis zu 100.000 Beschäftigte fehlen.

Um den Pflegeberuf weiter zu attraktivieren, soll es für Pflegekräfte daher ab dem 43. Lebensjahr auch eine zusätzliche Urlaubswoche geben. Diese ist aber noch nicht in Begutachtung und soll erst im Herbst beschlossen werden. Konsumieren können die Betroffenen diese "Entlastungswoche" dann ab 2023. Da es aber schwierig sein könnte, diese zusätzliche Freizeit mit den Dienstplänen zu vereinbaren, soll dieser Zusatz-Urlaub bis 2028 ausgezahlt werden können.

Pflegestipendium

Denn noch heißt es auch warten auf das neue Pflegestipendium, das beim AMS angesiedelt ist. Frühestens ab 1. Jänner sollen diese 1.400 Euro im Monat für Personen, die sich zur Pflegeassistenz oder Pflegefachassistenz ausbilden lassen, ausbezahlt werden können.

Keine neuen Details gibt es bisher zur Reform der 24-Stunden-Betreuung. Hier müssten noch Gespräche mit den Ländern geführt werden, hieß es. Fest steht nur, dass 16 Millionen Euro seitens des Bundes reserviert sind. Auch das Curriculum für die geplante Pflegelehre muss erst ausgearbeitet werden. Wie diese angenommen wird, soll nach sieben Jahren evaluiert werden.

Was Erleichterungen für pflegende Angehörige betrifft, so sollen Maßnahmen wie der Angehörigenbonus, die Ausweitung der Pflegekarenz auf drei Monate oder der Entfall der Anrechnung der erhöhten Familienbeihilfe auf das Pflegegeld ebenfalls im Sommer beschlossen werden.

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