Warum nur in den nächsten zwei Jahren?
Die Regierungsvertreter erklärten dies damit, dass man „rasch ins Tun“ und im Herbst erste konkrete Ergebnisse liefern wollte.
Was ist im Detail geplant?
Wie Pfleger profitieren sollen
Die Gehälter aller in der Pflege tätigen Beschäftigten sollen flächendeckend mit einem Bundeszuschlag aufgewertet werden.
Diese Prämie ist als monatlicher Gehaltsbonus geplant und soll laut Gesundheitsminister Johannes Rauch das Jahresgehalt um ein Monatsgehalt aufbessern. Zur Erleichterung der Arbeitslast sollen alle Beschäftigten im Pflegeberuf eine Entlastungswoche bekommen.
Diese zusätzliche Urlaubswoche soll allen ab dem 43. Lebensjahr zustehen – und zwar unabhängig davon, wie lange sie im Unternehmen bzw. im Pflegeberuf arbeiten.
Eine weitere Erleichterung: Wer stationär in der Langzeitpflege arbeitet, bekommt für jeden Nachtdienst zwei zusätzliche Stunden Zeitguthaben in Form der Nachtschwerarbeit.
Und: Um die Abläufe zu vereinfachen, sollen Pflegekräfte auch in der Arbeit mehr Kompetenzen bekommen: Pflegeassistenten und Pflegefachassistenten wird es künftig erlaubt sein, Infusionen ab- und anzuschließen sowie bestimmte Injektionen und Infusionen zu setzen.
Wie Berufsanfänger und-umsteiger profitieren
Wer eine Erstausbildung in einem Pflegeberuf macht, bekommt einen Ausbildungszuschuss von mindestens 600 Euro im Monat. Für Personen, die an einer vom AMS geförderten Ausbildung zur Pflegeassistenz, -fachassistenz, etc. teilnehmen, gibt es ab 2023 ein Pflegestipendium. Dieses wird laut Bundesregierung mit zumindest 1.400 Euro dotiert.
Völlig neu ist die Möglichkeit der Pflegelehre. Die Ausbildung für diesen Lehrberuf soll drei bzw. vier Jahre dauern, mit dem Abschluss ist die Ausbildung zum diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger an einer Fachhochschule verbunden. Die Lehrlingsentschädigung im vierten Lehrjahr soll 1.500 Euro betragen.
Was Betroffene und ihre Angehörigen vom neuen Pflegepaket haben
Die Pflegekarenz wird neu geregelt. Künftig besteht ein Rechtsanspruch auf drei anstatt wie bisher auf einen Monat Pflegekarenz; die entsprechende Antragsfrist wird verlängert. Und für pflegende Angehörige gibt es künftig bereits nach drei Tagen einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung für Ersatzpflege, wenn sie aufgrund eines Urlaubs, einer Kur oder Krankheit den oder die Angehörige nicht pflegen können. Bisher konnten Familien dieses Geld erst nach sieben Tagen beanspruchen.
Menschen mit schweren psychischen Behinderungen und Demenz bekommen künftig ein höheres Pflegegeld, und analog zum Bonus der professionellen Pfleger sollen Angehörige ab der Pflegestufe 4 einen Angehörigenbonus in der Höhe von jährlich 1.500 Euro ausbezahlt bekommen. Dieser Bonus, der geschätzt von 30.000 Menschen beansprucht werden wird, soll ab 2023 gelten und gebührt jener Person, die den größten Teil der Pflege zu Hause leistet. Änderungen bringt das Pflegepaket auch bei der erhöhten Familienbeihilfe. Derzeit beziehen 45.000 Personen eine erhöhte Familienbeihilfe. Diese soll nicht mehr auf das Pflegegeld angerechnet werden – was für Betroffene 60 Euro mehr im Monat bedeutet.
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