Peschorns Geheimniskrämerei über Hintermänner des Ibiza-Videos
In der Justiz sorgten die Aussagen des Innenministers in der ZiB 2 für ziemliche Verwunderung. Was weiß Wolfgang Peschorn tatsächlich über mögliche Hintermänner des Ibiza-Videos, das die Republik erschütterte? Denn der Gerichtsakt der Staatsanwaltschaft Wien ist ein Verschlussakt, auf den er überhaupt keinen Zugriff hat. Der Innenminister weiß nicht, was da drinnen steht, wurde dem KURIER auch aus seinem Umfeld bestätigt.
Peschorn hat allerdings die Möglichkeit, sich über aktuelle Entwicklungen bei Ermittlungen informieren zu lassen. 14 Beamte umfasst die SOKO Ibiza, einige davon sind Verfassungsschützer. Namen dürften dem Minister in einer Verschlusssache eigentlich nicht genannt werden. Ob er tatsächlich welche kennt, dazu gab es am Mittwoch keine Auskunft mehr. Bei Armin Wolf in der ZiB 2 gab er sich kryptisch: „Ein Innenminister sollte mehr wissen.“ Ein Satz also in Möglichkeitsform.
Die sonst eher zurückhaltende Austria-Presseagentur fasste den TV-Auftritt so zusammen: „Beamtenminister Peschorn drängt sich in den Vordergrund“.
Viele Verdächtige
Verdächtigt werden viele, die Ibiza-Falle gestellt zu haben – wahlweise werden Personen aus dem Umfeld der ÖVP, der SPÖ, der Neos und sogar der FPÖ selbst genannt. Die Justiz prüft derzeit den Verdacht auf 19 strafbare Handlungen in „einem der spannendsten Kriminalfälle der Zweiten Republik“ (Peschorn). Von der Überlassung von Kokain über einen angeblichen Erpressungsversuch gegenüber Vizekanzler Heinz-Christian Straches bis zur Planung der „Tat“ in der Finca in Ibiza.
Die Staatsanwaltschaft Wien soll die Hintermänner des Ibiza-Videos ermitteln. Sie führt sieben namentlich bekannte Personen und den Lockvogel mit dem Falschnamen als Beschuldigte. Der Wiener Anwalt M., der seine Involvierung in das „investigativ-journalistische Video-Projekt“ eingestand, wird zu den Hintermännern gezählt.
Bei ihm wurde am 20. August 2019 eine Razzia durchgeführt. Den großen Durchbruch dürfte die Hausdurchsuchung nicht gebracht haben. Dem Vernehmen nach hat Anwalt M. die Versiegelung der sichergestellten Unterlagen beantragt. Nun muss ein Richter diese Unterlagen einzeln prüfen, ob sie dem beruflichen Geheimnisschutz des Anwalts unterliegen oder nicht. Das hemmt die weiteren Ermittlungen massiv. Da M. laut Gudenus die Kopie „eines falschen lettischen Passes und eines gefälschten Kontoauszuges des Lockvogels“ vorgelegt haben soll, steht er im Verdacht der Urkundenfälschung.
Indes soll sich Julian H., ein Drahtzieher des Videos und Bekannter des Anwalts M., in Deutschland aufhalten. Die Staatsanwaltschaft Wien kann H. mittels Rechtshilfeersuchen von den deutschen Behörden befragen lassen – im Beisein österreichischer Ermittler. Zu einer Aussage kann er nicht gezwungen werden, kein Beschuldigter muss sich selbst belasten.
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