Parlamentarische Anfrage: SPÖ misstraut Justiz in Causa Fleischmann

SPÖ-Geschäftsführer Matznetter will Puller-Causa aufklären
Staatsanwaltschaft ermittelte noch nicht - die SPÖ will wissen, warum.

Knapp fünf Wochen ist es her, dass Peter Puller (neben Tal Silberstein Schlüsselfigur in der Dirty Campaigning-Affäre) öffentlich behauptet hat, dass ihn ein enger Mitarbeiter von ÖVP-Chef Sebastian Kurz bestechen wollte. Gerald Fleischmann wurde dann von der SPÖ wegen Betriebsspionage angezeigt.

Die Causa ist derart heikel, dass das Justizministerium den Weisungsrat damit betraut hat – noch bevor überhaupt Ermittlungen eingeleitet wurden. Bei Fällen des öffentlichen Interesses sei das Usus, hieß es auf KURIER-Anfrage vor einer Woche und erneut am Donnerstag.

SPÖ-Geschäftsführer Christoph Matznetter macht dieses Vorgehen misstrauisch: "Wieso man sich da vorher die Erlaubnis holen muss, soll uns mal jemand erklären." Die SPÖ hat deshalb schon am ersten Tag der neuen Legislaturperiode - in der die SPÖ mit großer Wahrscheinlichkeit Oppositionspartei sein wird - eine entsprechende parlamentarische Anfrage, die dem KURIER vorliegt, an das Justizministerium eingebracht. Justizsprecher Hannes Jarolim will im Detail wissen, warum noch nicht ermittelt wurde und ob diese Vorsicht damit zu tun haben könnte, dass der Beschuldigte ein ÖVP-Kabinettsmitarbeiter sei. Es wird auch die Frage gestellt, ob das eine Ungleichbehandlung von Staatsbürgern sei.

Bestechung & Auskundschaftung

Wie der KURIER erfuhr, hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ihrer übergeordneten Behörde, der Oberstaatsanwaltschaft, bereits eine Enderledigung gemeldet. Nachdem ja noch nicht ermittelt wurde, deutet das darauf hin, dass man nicht vorhat, den Vorwürfen weiter nachzugehen. Es sei denn, der Weisungsrat sieht das anders und ordnet doch noch Ermittlungen an.

SPÖ-Geschäftsführer rechnet sich mit seiner Klage wegen Bestechung eines Bediensteten, Auskundschaftung eines Geschäftsgeheimnisses und Verletzung desselben gute Chancen aus. Auf diese Delikte stehen bis zu drei Jahre Haft.

Strafrechtsexperte Herbert Fuchs glaubte zuletzt im KURIER nicht an einen Erfolg. Eine wahlwerbende Partei sei kein Unternehmen: "Der Tatbestand bezieht sich ausdrücklich auf den geschäftlichen Verkehr, meiner Ansicht nach ist er hier nicht erfüllt." Die Anzeige gegen Fleischmann würde so ohnehin ins Leere gehen, glaubt der Experte.

Matznetter hält dagegen: "Wenn der ARBÖ den ÖAMTC ausspioniert, muss das auch zu ahnden sein, obwohl das auch nur Vereine sind." Und er betont: "Politik ist kein rechtsfreier Raum."

Der SPÖ-Geschäftsführer, der nach dem Rücktritt von Georg Niedermühlbichler eingesetzt wurde, hat die Justiz bereits vergangene Woche scharf kritisiert: Der Urheber der Anti-Kern-Seite auf Facebook ist ein ehemaliger ÖVP-Mann. Die Staatsanwaltschaft wusste das bereits zwei Tage vor der Nationalratswahl, bekanntgegeben wurde es dem Kläger, der SPÖ, aber erst eine Woche danach.

In der Facebook-Affäre des abgelaufenen Wahlkampfs haben sowohl SPÖ und ÖVP grünes Licht für Strafverfahren gegeben. Das hat die Staatsanwaltschaft Wien der APA am Freitag bestätigt. Kritik übt die SPÖ indessen daran, dass es keine Ermittlungen gegen den Sprecher von Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP) gibt, dem die SPÖ vorwirft, Geld für Informationen über den roten Wahlkampf geboten zu haben.

Sowohl VP-Chef Sebastian Kurz als auch SP-Chef Christian Kern haben die Betreiber von im Wahlkampf verwendeten, verdeckten Facebook-Gruppen angezeigt. Die Betreiber der Seiten - Peter Puller, der Partner des früheren SP-Beraters Tal Silberstein, sowie ein früherer niederösterreichischer VP-Funktionär - wurden ausgeforscht. Wie die Staatsanwaltschaft Wien der APA bestätigt, haben sowohl Kern als auch Kurz grünes Licht für eine weitere Strafverfolgung gegeben.

Nötig war die Freigabe der Betroffenen Politiker deshalb, weil die infrage kommenden Delikte ("Üble Nachrede" und Beleidigung) "Ermächtigungsdelikte" sind, gegen die die Justiz nur mit Erlaubnis des jeweiligen Opfers vorgehen kann. Für die Betreiber der insgesamt drei Seiten gilt die Unschuldsvermutung.

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