Klagsflut im Schmutz-Wahlkampf: Viel Lärm um wenig

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Warum die SPÖ mit Klage gegen Kurz’ Sprecher abblitzen dürfte – und wer noch zittern muss.

Betriebsspionage, Verhetzung, üble Nachrede: Es klingt martialisch, was ÖVP und SPÖ einander in der Affäre Tal Silberstein juristisch vorwerfen. Was davon Aussicht auf Erfolg hat und wer überhaupt belangt werden kann, hat der KURIER den Strafrechtsexperten Helmut Fuchs von der Uni Wien gefragt.

Was ist am SPÖ-Vorwurf der Betriebsspionage dran?

Peter Puller, der ja im Team von Tal Silberstein für die beiden Facebook-Seiten gegen ÖVP-Chef Sebastian Kurz zuständig war, behauptet, dass Gerald Fleischmann ihm 100.000 Euro für Informationen über den SPÖ-Wahlkampf angeboten hat. Die SPÖ zeigte Fleischmann bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wegen Bestechung eines Bediensteten, Auskundschaftung eines Geschäftsgeheimnisses und Verletzung desselben an. Delikte, auf die bis zu drei Jahre Haft stehen. Nur: Eine wahlwerbende Partei ist kein Unternehmen, erklärt Fuchs: "Der Tatbestand bezieht sich ausdrücklich auf den geschäftlichen Verkehr, meiner Ansicht nach ist er hier nicht erfüllt." Die Anzeige gegen Fleischmann würde so ins Leere gehen.

Kann sich VP gegen den Bestechungsvorwurf Pullers wehren?

Geklagt wurde am Handelsgericht wegen Unterlassung und Widerruf. Da müsste die ÖVP aber erst beweisen, dass Fleischmann Puller nicht bestochen hat – was schwierig sei, erklärt Fuchs: "Er müsste belegen, dass er es nicht getan haben kann, weil er zum Beispiel nicht da war. Dann kehrt sich die Beweislast unter Umständen um."

Welche Chance hat die VP-Klage gegen Kern & Co als angebliche "Anstifter" der Sudelseiten?

SPÖ-Chef Christian Kern, Ex-Geschäftsführer Georg Niedermühlbichler, Puller und zwei weitere SPÖ-Mitarbeiter wurden von der ÖVP wegen der Sudelseiten auf Facebook wegen Widerruf, Kreditschädigung und Ehrenbeleidigung geklagt. Gleichzeitig wurde die Staatsanwaltschaft Wien ermächtigt, gegen die Betreiber der Seiten vorzugehen.

"Die Rechtsprechung ist sehr großzügig, was die freie Meinungsäußerung im politischen Diskurs betrifft. Als Politiker muss man sich ziemlich viel gefallen lassen", erklärt Fuchs. Kurz in Postings als "Marionetten-Basti" zu bezeichnen, ist demnach nicht strafbar. Das fällt unter freie Meinungsäußerung.

Strafrechtlich relevant ist aber nur, wenn ehrenrührige – und falsche – Tatsachen behauptet werden, z. B. dass etwa Kurz Umgang mit Neonazis gehabt hätte.

Klagsflut im Schmutz-Wahlkampf: Viel Lärm um wenig
ABD0085_20170718 - WIEN - ÖSTERREICH: Strafrechtler Helmut Fuchs am Dienstag, 18. Juli 2017, während der Pressekonferenz "Expertenentwurf - Zukunft: Maßnahmenvollzug" in Wien. - FOTO: APA/HERBERT NEUBAUER
Welche Folgen hat der VP-Vorwurf der Verhetzung auf den Facebook-Seiten?

Die Volkspartei kann da nicht klagen, sondern lediglich die Staatsanwaltschaft informieren, die bei einem Offizialdelikt selbstständig ermittelt. Erfüllt sein könnte der Tatbestand laut Fuchs, wenn etwa gegen jemanden gehetzt wird, weil er Jude ist: "Da muss aber jedes einzelne Posting genau geprüft werden."

Gibt Facebook die Daten der Betreiber je heraus?

Die SPÖ wird mit ihrem Ersuchen beim Social-Media-Riesen wahrscheinlich abblitzen, bessere Chancen hat die Staatsanwaltschaft, die ja ein Offizialdelikt wie Verhetzung verfolgen möchte. Schwierig wird es trotzdem: Facebook mit Sitz in den USA beruft sich gerne auf den Datenschutz.

Wie kann die SPÖ gegen Anna J., die Dolmetscherin, die eMails der Partei herausgegeben haben soll, vorgehen?

Strafrechtlich nicht – weil sie ja, wie bereits beschrieben, kein Unternehmen, sondern nur eine wahlwerbende Partei geschädigt haben könnte. Anna J. könnte allenfalls gegen eine Verschwiegenheitspflicht gegenüber ihrem Dienstgeber verstoßen haben.

Auch das Briefgeheimnis greift nicht, da sie als Dolmetscherin zwischen Kanzler und Silberstein ja Mit-Empfängerin der Mails war.

Allerdings könnte gegen Politik-Berater Rudi Fußi wegen Nötigung ermittelt werden, da er Anna J. ja mit WhatsApp-Nachrichten zu einem Geständnis in der Causa bewegen wollte. Auf Nachfrage erklärt die Staatsanwaltschaft Wien aber, es gebe diesbezüglich keinen Anfangsverdacht.

Wie könnte man Dirty Campaigning gesetzlich unter Kontrolle bringen?

Strafrechtler Fuchs kann sich konkret eine Verpflichtung vorstellen, Internetseiten als politische Kampagne zu deklarieren. Eine Seite wie "Wir für Sebastian Kurz" wäre dann rechtswidrig, weil fälschlicherweise als ÖVP-Seite deklariert.

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