Oster-Erlass, die Zweite: Wer wen wo wie besuchen darf

Ostern ist eines der ältesten und traditionellsten Frühlingsfeste in Österreich
Am Montag soll die Verordnung fertig sein. Doch schon jetzt ist klar: Es soll möglichst keine Reise-Bewegungen geben. Eine Person darf einen anderen Haushalt besuchen.

Wer darf ab 1. April, also ab dem Gründonnerstag, wofür wann noch wo hinfahren?

Wie vor einem Jahr stellen sich Hunderttausende Haushalte und Familien vor der Karwoche genau diese Frage. Und man kann sie politisch/epidemiologisch oder aber juristisch beantworten.

Gesundheitspolitisch ist die Sache klar: Im Idealfall fährt zu Ostern möglichst niemand irgendwo hin. "Eine ungebremste Reisetätigkeit", so warnte Gesundheitsminister Rudolf Anschober am Freitag, "könnte zu jenem Infektionsschub führen, der in Spitälern von einer extremen Belastung zu einer Überlastung führen könnte." Dementsprechend appelliert der Ressortchef an die Menschen, während der Osterfeiertage auf Reisen grundsätzlich zu verzichten und physische Treffen bzw. Osterfeiern maximal einzuschränken. 

Was aber gilt rechtlich?

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