Laut dem Ministerium wird die endgültige Verordnung erst am Montag vorliegen, und das hat vielerlei Gründe. Die Verordnung soll für ganz Österreich gelten und muss den Lockdown in den drei Ost-Regionen - also in Niederösterreich, Wien und dem Burgenland - genauso abdecken wie Rest-Österreich.
Am Freitag zeichnete sich folgendes Szenario ab: In der Ost-Region gilt ab Gründonnerstag ein verschärfter Lockdown mit einer ganztägigen Ausgangsbeschränkung und der "Eins-plus-eins"-Regelung. Diese besagt, dass eine haushaltsfremde, enge Kontaktperson einen anderen Haushalt treffen darf - und vice versa, sprich: Die Familie darf die alleinstehende Oma treffen, oder die Oma die Familie.
Die Ausgangsbeschränkung sieht zudem vor, dass man die eigenen vier Wände nur aus besonderen Gründen wie zum Einkaufen, Spazierengehen, zur Nothilfe, etc. verlassen darf. Vereinfacht gesagt gilt in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland also das, was österreichweit schon jetzt seit Wochen ab 20 Uhr gilt.
Rechtlich ist es laut Auskunft des Ministeriums möglich, dass Bewohner der Ostregion die Region bzw. das Bundesland verlassen.
Für die verbleibenden sechs Bundesländer soll laut KURIER-Informationen ab Gründonnerstag tagsüber die "Vier-Personen"-Regel gelten. Das bedeutet: Tagsüber dürfen einander vier Erwachsene aus zwei Haushalten treffen, wobei maximal sechs aufsichtspflichtige Kinder dabeisein dürfen.
Nach jetzigem Stand könnten das die Regelungen für die Osterfeiertage sein. Noch ist allerdings nichts in Stein gemeißelt. Mehr Klarheit wird erst die konkrete Verordnung bringen, die Anfang nächster Woche kommen soll.
Zweitwohnsitze
Rechtlich nicht umfasst von der Verordnung sind die Zweitwohnsitze. Die Fahrt zum Zweitwohnsitz muss als ein notwendiges Grundbedürfnis angesehen werden und ist weiterhin zulässig. Davon unabhängig weist das Gesundheitsministerium darauf hin, dass Treffen von verschiedenen Haushalten - auch wenn sie am Zweitwohnsitz passieren - unterbleiben sollten, weil die Infektionszahlen derzeit einfach zu hoch sind.
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