Opel schenkt ÖVP-Abgeordneter Auto: Ist das erlaubt?

Opel schenkt ÖVP-Abgeordneter Auto: Ist das erlaubt?
Opel hat der neuen ÖVP-Behindertensprecherin Kira Grünberg ein Auto geschenkt, sie bedankt sich dafür in salbungsvollen Worten.

Es klingt falsch. Eine ÖVP-Abgeordnete bekommt ein Auto geschenkt, sie bedankt sich dafür in einer Aussendung des Automobilkonzerns mit den Worten: „Ich bin begeistert, dass Opel Österreich mich mit einem brandneuen Insignia beschenkt – neben der gewohnten deutschen Qualität überzeugt mich die sportliche Limousine vor allem durch ihre Wertanmutung und technischen Highlights. Darüber hinaus punktet der Opel Insignia bei mir aber auch auf der persönlichen Ebene, denn Opel hat in unserer Familie eine lange Tradition.“

Ein neuer Opel für die neue Abgeordnete

Konkret geht es um die neue ÖVP-Behindertensprecherin Kira Grünberg, die heute einen Opel Insignia im Wert von 40.000 Euro bekommen hat. Das Unternehmen entschloss sich nach ihrem Trainingsunfall dazu - damals hatte Grünberg aber noch kein Amt inne. Dürfen sich also Abgeordnete Autos schenken lassen und dann das Unternehmen öffentlich anpreisen, von dem sie gerade beschenkt wurden?

Kurze Antwort: ja. „Zumindest solange das nicht im Zusammenhang mit der Tätigkeit steht, also versucht wird, das Stimmverhalten zu beeinflussen“, sagt Heinz Mayer, Verfassungsrechtler und ehemaliger Dekan des Juridicum in Wien. Weshalb wohl im ÖVP-Parlamentsklub betont wurde, dass das Geschenk nichts mit Grünbergs Abgeordnetentätigkeit zu tun hat. Auch Werbung zu machen sei für einen Abgeordneten erlaubt: „Abgeordnete dürfen ja auch einen Beruf ausüben – es könnten ja auch Models und Werbetreibende im Nationalrat sitzen“, sagt Mayer.

Dem Klubzwang sei Dank

Zwar gilt das 2013 verabschiedete Gesetz gegen Korruption und Amtsmissbrauch auch für Parlamentarier – nur müsste da nachgewiesen werden, dass beim aktuellen Beispiel Grünberg im Sinne von Opel abstimmt. „Es hat auch einen ganz praktischen Grund, warum das Thema Korruption bei österreichischen Abgeordneten nie wirklich ein Thema war: den Klubzwang.“ Heißt: Es bringt nicht viel, einen einzelnen Abgeordneten zu bestechen, weil er sowieso mit seinem Klub stimmen muss.

Der Europarat hat von Österreich Anfang des Jahres dennoch mehr Anstrengungen beim Kampf gegen Bestechung von Parlamentariern gefordert. In einem im Februar veröffentlichten Bericht der Staatengruppe gegen Korruption (Greco) wurde festgestellt, dass es in Österreich „Schattenzonen“ gibt, was Geschenke, Zuwendungen und Vergünstigungen betrifft.

Im Gegensatz zu Österreich hat der Deutsche Bundestag hinsichtlich der Annahme von Geschenken genaue Verhaltensregeln für seine Mitglieder festgelegt. So müssen „Geldwerte Zuwendungen, die ein Mitglied des Bundestages als Gastgeschenk in Bezug auf sein Mandat erhält“, dem Präsidenten gemeldet und ausgehändigt werden. Möchte das Mitglied das Geschenk behalten, ist das gegen Bezahlung des Gegenwertes an die Bundeskasse möglich. Allerdings: „Einer Anzeige bedarf es nicht, wenn der materielle Wert des Gastgeschenks einen Betrag nicht übersteigt, der in den Ausführungsbestimmungen des Präsidenten festgelegt wird.“

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