Ukraine-Krieg: Was Österreichs Neutralität erlaubt - und was nicht

Ukraine-Krieg: Was Österreichs Neutralität erlaubt - und was nicht
Der Ukraine-Krieg rückt Österreichs Neutralität wieder in den Fokus. Der Europarechtler Walter Obwexer hält die Kommunikation dazu für durchaus herausfordernd.

Nach langem Zögern hat Deutschland einen Kurswechsel vollzogen und rüstet die Streitkräfte der von Russland attackierten Ukraine nun mit schweren Waffen aus (siehe S. 5). Etwas, das für Österreich aufgrund seiner Neutralität nicht infrage käme.

Gleichwohl betonten Vertreter der österreichischen Spitzenpolitik zuletzt, dass Neutralität nicht Gleichgültigkeit bedeute. Dass es nicht bedeute, teilnahmslos zuzuschauen – und schon gar nicht, keine Meinung zu haben.

Aber was bedeutet die „immerwährende Neutralität“, zu der sich Österreich am 26. Oktober 1955 per Verfassungsgesetz verpflichtet hat, dann? Der KURIER hat mit dem Europarechtsexperten Walter Obwexer gesprochen.

Worum geht es im Neutralitätsgesetz?
1955, nach Ende des Zweiten Weltkriegs, stellten die Alliierten für ihren Rückzug eine Bedingung: Österreich musste sich dazu verpflichten, sich nie wieder an einem Krieg zu beteiligen, sich keinen militärischen Bündnissen anzuschließen, auch keine fremden militärischen Stützpunkte auf Staatsgebiet zu erlauben. Das sind die sogenannten „Kernpflichten“, die im Neutralitätsgesetz festgehalten wurden.

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