Österreich: Eines der teuersten Parteisysteme der Welt

Symbolbild.
Bund und Länder schütten heuer 187,7 Mio. Euro aus. In Niederösterreich sorgt eine unklare Rechtslage für Aufregung.

Die im Vorjahr durchgeführte Reform der Parteienförderung beschert der Politik heuer deutlich mehr Geld. Der Löwenanteil entfällt auf die Bundesparteien, auch im Burgenland und Tirol gibt es mehr Fördermittel. Damit leistet sich Österreich eines der teuersten Parteiensysteme der Welt.

Diskussionen gibt es derzeit in Niederösterreich: So soll das Land bei der Reform im Vorjahr - bisher unbemerkt von der Öffentlichkeit - die Beibehaltung der Wahlkampfkostenrückerstattung beschlossen haben. Und das, obwohl der Bund nur eine Woche zuvor auf Druck von Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) ein verfassungsrechtliches Verbot dieser Sonderförderung erlassen hatte. Der Politikwissenschafter Hubert Sickinger geht daher davon aus, dass die 7,6 Mio. Euro schwere Wahlkampfsubvention in Niederösterreich "schlicht verfassungswidrig" ist.

Pröll hatte sich Anfang Mai 2012 lautstark in die Reformdebatte zur Parteienfinanzierung eingemischt und vom Bund die Streichung der Wahlkampfkostenrückerstattung gefordert. "In Niederösterreich werden für den Wahlkampf keine Kosten rückerstattet. Ich habe kein Verständnis dafür, dass es so etwas auf Bundesebene gibt. Das gehört abgestellt", forderte Pröll. Denn mit Parteienförderung und Wahlkampfkostenerstattung würden "die Steuerzahler zweimal zur Kasse gebeten".

Pröll setzte sich mit dieser Position auch durch: Am 27. Juni beschloss der Nationalrat das neue Parteiengesetz inklusive Verbot der Wahlkampfkostenrückerstattung. Damals wurden Bund und Länder zwar ermächtigt, Parteienförderung auszuschütten. Aber: "Eine darüberhinausgehende Zuwendung an politische Parteien und wahlwerbende Parteien zur Bestreitung von Wahlwerbungskosten (...) ist unzulässig", heißt es in der entsprechenden Verfassungsbestimmung.

Trotz dieses verfassungsrechtlichen Verbots und entgegen der Festlegung Prölls beschloss der Landtag am 6. Juli mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen ein neues Parteiengesetz, das nicht nur die reguläre Parteienförderung von 11,16 Euro je Stimmbürger enthält, sondern auch eine Wahlkampfsubvention von 5,43 Euro pro Wählerstimme (heuer also insgesamt 7,6 Mio. Euro). ÖVP, SPÖ und Grüne versichern, dass diese Förderung nicht für die Landtagsparteien gedacht sei, sondern nur für am Einzug in den Landtag gescheiterte Kleinparteien - im Gesetz steht das allerdings nicht.

Sickinger: "Schlicht verfassungswidrig"

Für den Politikwissenschafter Hubert Sickinger ist daher unverständlich, wieso sich die Einschränkung auf Kleinparteien nicht explizit im Gesetz findet. "Wenn das so ist, dass der Wunsch des Gesetzgebers war, die Landtagsparteien nicht einzubeziehen, dann hätte man das hineinschreiben müssen", betont der auf Parteienfinanzierung spezialisierte Wissenschafter. SPÖ und Grüne wollen eine entsprechende Klarstellung. Die ÖVP lehnt das ab. Alle drei Parteien betonen allerdings, die Subvention nicht beantragen zu wollen. "Ein einmaliger Kostenersatz ist ausschließlich für wahlwerbende Gruppen, die nicht in den Landtag einziehen, vorgesehen", sagte VP-Landesgeschäftsführer Gerhard Karner am Dienstag. Worauf sich seine Behauptung stützt, wollte er auf APA-Anfrage allerdings nicht sagen. Er reagierte gereizt und sprach von einer "Verleumdung" Niederösterreichs.

Österreich: Eines der teuersten Parteisysteme der Welt

Zieht man die niederösterreichische Wahlkampfsubvention (rein rechnerisch 7,6 Mio. Euro) von den staatlichen Fördermitteln ab, dann können die Parteien heuer mit 187,7 Mio. Euro vom Staat rechnen. Das entspricht 29,6 Euro je Wählerstimme. Gegenüber dem Stand vor der Reform 2012 bleibt den Parteien somit ein Plus von 17,1 Mio. Euro. Den Löwenanteil davon gönnt sich der Bund, der die Parteienförderung schon für das Vorjahr um gut 14 Mio. Euro angehoben hat.

Insgesamt fließen heuer 60,2 Mio. Euro an die Bundesparteien sowie ihre Akademien und Parlamentsklubs. Die Bundesländer schütten noch einmal 127,5 Mio. Euro an ihre Landesparteien und Landtagsklubs aus.

Einsparungen bringt das neue System nur in zwei Bundesländern, wie Sickingers Berechnungen ergeben haben. Demnach mussten Wien und Oberösterreich ihre Parteienförderung um jeweils 600.000 Euro kürzen, weil sie ansonsten die neuen Obergrenzen (22 Euro je Stimmbürger) überschritten hätten. Wien ist mit 33,5 Mio. Euro für Parteien und Landtagsklubs Spitzenreiter unter den Bundesländern, Oberösterreich schüttet 22,3 Mio. Euro aus.

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