Bund: 11 Millionen mehr für Parteien
SPÖ und ÖVP haben sich auf letzte Details für gläserne Parteikassen geeinigt. Demnach werden bei den Vorschriften zur Offenlegung von Parteispenden auch die Eingänge bei Bezirksparteien erfasst. Das war der einzige Kritikpunkt, den Experten an der Neuregelung auszusetzen hatten. Wie Staatssekretär Josef Ostermayer gestern dem KURIER bekannt gab, habe die Regierung dieses Schlupfloch gestopft. Spenden an Bezirks- und Landesparteien sowie an die Bundespartei müssen addiert werden, und wenn der Betrag im Jahr 3500 € vom selben Spender übersteigt, ist die Spende offen zu legen.
Geeinigt haben sich SPÖ und ÖVP gestern auch über die künftige Parteienförderung. Demnach wird künftig die Anzahl der Wahlberechtigten bei der letzten Nationalratswahl mit 4,60 € multipliziert. Das ergibt 29 Millionen Euro. Dieser Betrag wird an die Parlamentsparteien mit Klubstärke (mindestens fünf Abgeordnete) folgendermaßen ausgeschüttet: 218.000 € Sockelbetrag im Jahr, der Rest wird nach Größe der Parteien verteilt.
Die 29 Millionen jährlich sind um elf Millionen mehr als bisher: 15,3 Millionen betrug die Parteienförderung 2012, dazu kommt ein Fünftel der nunmehr gestrichenen Wahlkampfkostenrückerstattung (2,7 Mio.). Die betrug für die Nationalratswahl 2008 13,3 Millionen €.
Der Bund hatte bisher an seine Parteien sehr viel weniger Geld ausgeschüttet als die Länder. Für diese soll die Förderung pro Wahlberechtigtem und Jahr auf maximal 11 € begrenzt werden (im Vergleich der Bund: 4,60 €). Durch die neue Obergrenze müssen Wien und Oberösterreich Parteienförderung kürzen. Auch wurde die Wahlkampfkostenrückerstattung bisher bei jeder vorzeitigen Neuwahl zusätzlich ausbezahlt. Das fällt nun weg. Eine Erhöhung der Parteienförderung dürfte trotz all dieser Einrechnungen dennoch unterm Strich bleiben. "Die Reform ist nicht kostenneutral", heißt es im Kanzleramt.
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