Österreich öffnet wieder: Das sind die Regelungen

Austrian Chancellor Kurz and Health Minister Mueckstein attend a news conference in Vienna
Im Gasthaus dürfen maximal vier Erwachsene an einem Tisch sitzen. Zwei-Meter-Abstand zu anderen Tischen inklusive. Was sonst noch geplant ist.

Ein paar Details zum Öffnungsplan

Die Coronavirus-Lage in Österreich entspannt sich weiter. Am Montag gab es gleich drei Positiv-Rekorde. So fiel die Sieben-Tages-Inzidenz erstmals seit knapp sieben Monaten unter 100, erstmals seit Mitte Oktober gab es auch - jedoch bei deutlich niedrigeren Sonntagstestzahlen - weniger als 1.000 Neuinfektionen und erstmals seit rund sieben Wochen müssen weniger als 400 Covid-19-Patienten auf Intensivstationen behandelt werden.

Grund genug für die Regierung, am Öffnungsplan festzuhalten. 17 Seiten hat die neue Verordnung aus dem Gesundheitsministerium, wie die Öffnung ablaufen soll.

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Grüner Zutrittspass

Zutritt gibt es grundsätzlich nur, wenn jemand geimpft, getestet oder genesen ist. Wie genau der Grüne Pass funktionieren wird, in welcher Art und Weise dieser mitzuführen ist und ob man sich extra dafür anmelden muss, ist bisher noch nicht klar.

Zu den Tests: Wohnzimmertests (mit Video und QR-Code erfasst) gestatten für 24 Stunden den Zutritt, Antigen-Tests aus einer Teststraße oder Apotheke gelten 48 Stunden lang, ein Labor-PCR-Test sogar 72 Stunden.

Impfungen

21 Tage nach der ersten Impfstoffdosis (von Pfizer, Moderna, Astra) erhält man grünes Licht für Zutritt, ebenso bei Johnson (wo nur eine Impfung nötig).

Die erste Impfung darf aber nicht länger als drei Monate zurückliegen. Eine Impfung befreit neun Monate von Tests. Der russische Impfstoff Sputnik V wird vorerst nicht anerkannt.

Genesene

Corona-Genesene sind sechs Monate von Tests befreit, ebenfalls grünes Licht erhalten Personen, die einen positiven Antikörper-Test vorlegen können, der nicht älter als drei Monate ist.

Öffis, Bahn

Hier gilt wie bisher eine Maskenpflicht (FFP2-Maske).

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Handel, Geschäfte

Geschäfte dürfen nur mit Maske und Abstand (2 Meter) betreten wird.

Es gibt ein Personen-Limit – pro Kunde müssen 20 Quadratmeter Verkaufsfläche zur Verfügung stehen. Ist dies bei kleinen Geschäften nicht gewährleistet, so darf nur ein Einkäufer (zuzüglich der im gleichen Haushalt lebenden Person) eintreten.

Im Freien

Hier wird nur die Abstands-Regelung mit zwei Metern beibehalten.

Auto und Taxi, Seilbahn & Co.

Pro Sitzreihe sollen nur zwei Personen mit Maske sitzen, sofern sie nicht aus dem gleichen Haushalt kommen. Maskenpflicht auch in Seilbahnen, diese dürfen aber nur die Hälfte der Plätze vergeben.

Coiffeur und Friseur

Eintritt nur mit dem grünen Pass, also man muss getestet, genesen oder geimpft sein. Öffnungszeiten sind zwischen 5 und 22 Uhr.

Beim Wirten, Gastronomie

In Lokalen gilt eine Registrierungspfilcht bei einem Aufenthalt der länger als 15 Minuten dauert. Die Zwei-Meter-Abstandsregel bleibt bestehen. Im Innenraum dürfen maximal vier Personen pro Tisch plus maximal sechs Kinder Platz nehmen.

Im Freien liegt das Limit bei zehn Personen (inklusive zehn Kindern). Feste mit bis zu 50 Teilnehmern müssen eine Woche vorher bei der BH oder dem Magistrat angezeigt werden. Speisen und Getränke dürfen nicht ausgegeben werden, es gilt ein Zwei-Meter-Abstand.

Veranstaltungen indoor (maximal 1.500 Teilnehmer) und outdoor (maximal 3.000 Teilnehmer) sind nur mit Bewilligung und Präventionskonzept erlaubt. Besucher müssen getestet, geimpft oder genesen sein und dies nachweisen können. Zwischen Besuchergruppen aus unterschiedlichen Haushalten sind zwei Meter oder seitlich zumindest ein Sitzplatz freizuhalten.

Speisen und Getränke dürfen nur im Sitzen eingenommen werden, es sei denn es handelt sich um einen Steh-Imbiss.

Zu fremden Tischen muss ein Abstand von zwei Metern eingehalten werden können. Am Weg zu Tisch und Toilette muss indoor eine Maske getragen werden. 

Hotellerie

Auch hier ist der Grüne Zutrittspass ausschlaggebend. Der Nachweis muss immer parat gehalten werden. Indoor muss aber in den Gängen Maske getragen werden.

Fitnesscenter

Viel zu tun haben nach mehr als einem Jahr im Teil-Lockdown wohl die Fitnesscenter. Sportstätten dürfen den Sportlern, die freilich getestet, geimpft oder genesen sein müssen, zwischen 5.00 und 22.00 Uhr Zutritt gewähren.

Es gilt auch hier der zwei-Meter-Abstand zu haushaltsfremden Personen und eine Maskenpflicht.

Während des Trainings und beim Duschen verlangt das Gesundheitsministerium aber kein Maskentragen.

Kultur und Freizeit

Kompliziert könnte die Regelung werden, wonach Kulturveranstaltungen jedenfalls bis 22 Uhr beendet sein müssen. Darüber hinaus muss zwischen Gästen, die nicht aus einem Haushalt stammen, indoor ein Platz freigelassen werden. Natürlich gilt auch hier: Test, Impfung oder Nachweis über Genesung.

Altersheime: Nur drei Besucher

Pro Bewohner und pro Tag dürfen drei Menschen als Besucher ins Altersheim kommen. Natürlich nur wenn getestet, genesen oder geimpft

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