Der Lockdown ist vorbei: Und was dürfen Sie jetzt?
Der dritte Advent(sonntag) heißt im Kirchenjahr „Gaudete“, also „freuet euch“. Dieser (heutige) Sonntag gibt wohl nicht nur religiösen Menschen Grund zu frohlocken: Der vierte bundesweite Lockdown für alle ist in acht Bundesländern vorbei, Österreich sperrt unter 2-G-Zugang wieder vieles auf.
Allerdings zimmerten sich einige Bundesländer ihre eigenen Vorschriften, das führt zu einem Fleckerlteppich an Corona-Regeln. Oberösterreich geht überhaupt erst am Freitag, 17. 12., aus dem Lockdown. Geschlossen bleiben indes bundesweit Nachtgastronomie und Après-Ski, die weitreichende FFP2-Pflicht bleibt. Für Geimpfte und Genesene gibt es dennoch allerlei, auf das sie sich freuen können.
Essen im Wirtshaus
Gastronomen dürfen wieder Gäste im Lokal bewirten: Sperrstunde ist um 23 Uhr, es gelten 2-G und Registrierungspflicht. Gäste müssen einen Tisch zugewiesen bekommen, der Barbetrieb ist untersagt. Es gilt Maskenpflicht: Alle ab 14 Jahren benötigen FFP2-Masken, für 6- bis 14-Jährige oder Schwangere reicht Mund-Nasen-Schutz. Die Masken dürfen nur am Tisch abgelegt werden: Wer auf’s WC geht, muss sie aufsetzen.
Im Burgenland und in Tirol öffnet die Gastronomie bereits heute, ebenso in Vorarlberg, dort aber unter strengeren Vorschriften: Im Ländle dürfen maximal zehn Personen pro Tisch Platz nehmen, diese Einschränkung gibt es sonst nirgendwo.
In den Skigebieten Tirols und Vorarlbergs haben auch die Skihütten heute schon wieder offen. In Nieder- und Oberösterreich, Salzburg, Kärnten und der Steiermark öffnet die Gastronomie am Freitag, 17. 12., Wien folgt am 20. 12. und damit einen Tag, bevor die aktuelle Bundesverordnung endet. Sie ist mit 21. 12. befristet und muss verlängert werden, falls sie in Kraft bleiben soll.
Weihnachtsgeschenke besorgen
Ob Modegeschäft, Elektronik-Diskonter oder Baumarkt: Sämtliche Handelssparten, die im Lockdown schließen mussten, öffnen morgen, Montag, wieder; ausgenommen Oberösterreich, das erst am 17.12. aufsperrt. Aber auch hier gilt: Nur wer geimpft oder genesen ist, darf im Geschäft einen neuen Mantel oder ein TV-Gerät erwerben. Diese Branchen dürfen ausnahmsweise auch kommenden Sonntag, 19. 12., öffnen.
Es klappt mit der Weihnachtsfeier
Feste jeder Art Weihnachts- und Geburtstagsfeiern, Hochzeiten, Taufen mit bis zu 25 Personen und 2-G-Nachweis sind erlaubt. Dieses Limit gilt auch in Restaurants, ebenso an allen allgemein zugänglichen Orten (z. B. Büros, Veranstaltungssäle) und trotz 2-G müssen alle Masken aufsetzen, wenn sie nicht gerade essen oder trinken.
Grundsätzlich würde das auch Familienfeiern betreffen. Doch der Privatbereich ist kaum kontrollierbar: Die Polizei darf nicht anläuten, um ausschließlich 2-G-Kontrollen durchzuführen. Findet die Feier jedoch in Partykellern oder Garagen statt, ändert sich das.
Diese Bereiche erfüllen keinen Wohnzweck. Lädt jemand 13 Freunde in so einen Raum ein, gilt 2-G die Polizei darf das prüfen. Die 2-G-Kontrollpflicht des Gastgebers entfällt, wenn nur vier Erwachsene (und bis zu sechs Kinder) dabei sind. 2-G gilt dennoch: Eine Feier ist kein Ausgangsgrund für Nicht-Immunisierte.
Urlaub von der eigenen Wohnung
Die Hotellerie öffnet, doch wie bei der Gastronomie regional unterschiedlich: In Wien ab 20. Dezember, in der Steiermark, in Salzburg, Nieder- und Oberösterreich und Kärnten ab 17. Dezember, in Tirol, Vorarlberg und im Burgenland schon heute. Beim Einchecken ist der 2-G-Nachweis vorzulegen, außerhalb des eigenen Hotelzimmers gilt Maskenpflicht.
Eine Pediküre, bitte
Während des Lockdowns litten Frisuren wie verspannte Muskeln, doch auch für die körpernahen Dienstleister geht es ab morgen, Montag, wieder los; Oberösterreich folgt am 17.12.. Auch bei Friseur und Barbier, Masseur und Kosmetiker gilt die 2-G-Regel für Kunden, zudem Maskenpflicht für alle Anwesenden.
Ins Theater oder Kino gehen
Freizeit- und Kultureinrichtungen öffnen heute unter 2-G-Prämisse (in Oberösterreich erst ab 17. 12.), das betrifft z. B. Theater, Kinos, Tanzschulen, Museen oder Wettbüros. In Innenräumen ohne fixe Sitzplätze dürfen sich maximal 25 Leute aufhalten (z. B. Tanzkurs), mit zugewiesenen Sitzplätzen bis zu 2.000 (z. B. Kino, Oper).
Im Freien sind bis zu 300 Personen ohne fixe Plätze bzw. bis zu 4.000 mit fixen Sitzen erlaubt (z. B. Fußballmatch). Es gilt Maskenpflicht auch am Sitzplatz, außer in Wien: Hier gilt 2-G plus, dafür keine Maskenpflicht. In Vorarlberg hat jegliche Veranstaltung mit Sitzplätzen ein Limit von 500 Personen. Unter „Freizeit“ fallen übrigens auch „Einrichtungen zur Prostitution“: Sie dürfen ab heute bundesweit bis 23 Uhr öffnen.
Kalorien beim Sport verbrennen
Im Gegensatz zu Skiliften waren Fitnesscenter oder Hallenbäder im Lockdown geschlossen: Alle Sporteinrichtungen dürfen ab heute wieder Sportler einlassen (in Oberösterreich ab 17. 12.), es gelten die 2-G-Regel und Maskenpflicht, nur bei der direkten Sportausübung (z. B. am Laufband) darf die Maske fallen.
Bummeln am Christkindlmarkt Jene Adventmärkte, die nicht schon völlig abgesagt wurden, dürfen ausgenommen Oberösterreich heute aufmachen. Direkt am Markt essen oder trinken darf man, sobald im Bundesland die Gastronomie geöffnet hat. Vorarlberg legt die Märkte aber trocken, das Land verhängte ein Alkoholverbot. Es gilt die 2-G-Regel und FFP2-Pflicht. Es dürfen nur 300 Personen zeitgleich am Areal sein, es gilt Registrierungspflicht.
Mehr Besucher in Spital und Heim
In Senioren- oder Pflegeheimen dürfen Bewohner zwei Besucher pro Tag empfangen, erwachsene Patienten in Spitälern einen Besucher pro Tag (Kinder zwei), Wien und Vorarlberg erlauben Erwachsenen einen Besuch pro Woche. Zugang gibt es nur mit 2-G plus, also geimpft oder genesen und negativer Test, vorzugsweise ein PCR-Test.
Längere Ferien
In den Schulen ist die Präsenzpflicht bis zu den Weihnachtsferien aufgehoben. Für die Schüler, die in die Klassen kommen, gilt: Drei Mal wöchentlich wird getestet (auch Geimpfte oder Genesene), dafür gilt Maskenpflicht (FFP2 in der Oberstufe, sonst Mund-Nasen-Schutz). Schulbeginn ist am 10. Jänner, die Ferien wurden um den 7. Jänner verlängert. Wien hat allerdings die Sicherheitsmaßnahmen verschärft: Bei einem Omikron-Verdachtsfall in muss die gesamte Klasse für 14 Tage in Quarantäne, zu Hause sollte die gesamte Familie Maske tragen.
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