1,5 Millionen betroffen: Ohne 2-G-Nachweis bleibt es trist
Viele Österreicher können die Lockerungen nicht genießen: Sie sind weder gegen Corona geimpft noch nach einer Infektion genesen und haben daher keinen 2-G-Nachweis. Sechs Millionen Österreicher haben mittlerweile ein gültiges Impfzertifikat, dazu kommen mehrere Hunderttausend Genesene. Zieht man rund eine Million Kinder unter zwölf Jahren ab, bleiben etwa 1,5 Millionen Betroffene.
Für diese Gruppe geht der Lockdown also weiter. Er bestand für Nicht-Immunisierte bereits seit 15. November und wurde vom Lockdown für alle kurzzeitig überlagert. Während Personen mit 2-G-Nachweis nun wieder zum Friseur oder einen Adventmarkt besuchen können, bestehen die Ausgangsbeschränkungen für Nicht-Immunisierte weiter.
Sie dürfen nur aus wenigen Gründen die Wohnung verlassen, unter anderem: Deckung der Grundbedürfnisse (z. B. Lebensmittel kaufen, Tiere versorgen, einen Arzt aufsuchen), zur Arbeit gehen (hier gilt 3-G-Regel, sich testen oder auch impfen lassen fällt unter die Ausnahmegründe) oder die Schule besuchen (hier wird drei Mal wöchentlich getestet). Engste Familiengehörige (z. B. Eltern) oder Bezugspersonen (z. B. der Lebenspartner) aufsuchen sowie Spazierengehen oder vorbestelltes Essen abholen ist erlaubt. An Begräbnissen, Gottesdiensten oder Demonstrationen darf man ebenfalls teilnehmen.
Keine Lockdown-Flucht
Das war es dann aber auch schon. Auf Urlaub ins Ausland fahren, wo ein 3-G-Nachweis für eine Übernachtung reicht, ist erlaubt, das fällt unter Erholung. Aber ein Tagesausflug ins Ausland, um in einem Restaurant essen zu gehen und so den Lockdown zu umgehen, wiederum nicht.
Nicht gestattet ist die Teilnahme an Firmen(weihnachts)feiern im Büro und an Familienfeiern. Allerdings hat die Polizei im privaten Bereich kein Zutrittsrecht, um ausschließlich 2-G-Nachweise zu kontrollieren.
Doch ab wann und wie lange erfüllt man die 2-G-Vorgaben?
Ab der zweiten Impfung mit Vakzinen von Astra Zeneca, Biontech/Pfizer und Moderna für 270 Tage. Das heißt, wer bis Mitte März beide Teilimpfungen bekam und keine Auffrischung hatte, hat keinen „Grünen Pass“ mit 2-G-Nachweis mehr. Ab der dritten Dosis verlängert sich die Gültigkeit um weitere 270 Tage.
Wer mit dem Einmal-Vakzin Johnson&Johnson immunisiert wurde, muss sich bis 2. Jänner nachimpfen lassen, um den 2-G-Status zu behalten. Genesen ist man 180 Tage ab bestätigter Infektion. Wer genesen und einmal geimpft ist, hat den 2-G-Status für 360 Tage ab der Impfung.
Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen für Nicht-Immunisierte können teuer kommen. Wer beispielsweise in einem Lokal ohne 2-G-Nachweis erwischt wird, erwartet eine Strafe von bis zu 500 Euro, dem Wirt drohen bis zu 3.600 Euro Strafe.
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