Corona-Verordnung liegt vor: Beschränkungen bei privaten Treffen auch für Geimpfte
Am kommenden Sonntag enden die Ausgangsbeschränkungen für Geimpfte und Genesene. Nun liegt die Verordnung vor, die am morgigen Freitag in den Hauptausschuss kommt.
Darin sind neben den Regelungen für Handel, Gastronomie, Beherbergungsbetriebe und Co. auch jene für private Zusammenkünfte festgelegt.
Zusammenkünfte - wie etwa Hochzeiten, Geburtstags- oder Weihnachtsfeiern - bei denen es nicht ausschließlich zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze gibt, sind in geschlossenen Räume mit bis zu 25 Personen erlaubt und im Freien mit bis zu 300 Teilnehmern. Dafür gibt es aber auch eine Reihe von Vorschriften, an die sich die Teilnehmenden halten müssen. Etwa muss der Verantwortliche die 2-G-Nachweise kontrollieren, im geschlossenen Bereich müssen alle Maske tragen und um 23 Uhr ist Schluss. Wenn mehr als 50 Teilnehmer erwartet werden, muss der Verantwortliche spätestens eine Woche davor bei der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde diese Zusammenkunft anzeigen. Wenn es mehr als 250 Teilnehmer sind, dann braucht er die Bewilligung von der Bezirksverwaltungsbehörde und ein Präventionskonzept.
Keine Beschränkungen gibt es für Geimpfte und Genesene nur, wenn sich maximal vier Personen aus unterschiedlichen Haushalten treffen, wobei dabei höchstens sechs minderjährige Kinder nicht einzurechnen sind.
Regeln für den Lokalbesuch
Beim Lokalbesuch, der ausschließlich mit 2-G-Nachweis möglich ist, muss Maske getragen werden, bis man am Tisch sitzt. Und diesen darf man nicht selbst aussuchen, er wird vom Servicepersonal zugewiesen. Bier oder Cocktail an der Bar gibt es nicht, konsumiert werden darf ausschließlich bei Tisch. Um 23 Uhr ist Sperrstunde.
Die Verordnung soll vorerst bis 21. Dezember gelten.
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