Obszöne Nachrichten: Craftbeer-Wirt will 60.000 Euro von Maurer

NATIONALRAT: MAURER
Der Gastronom, dem die Ex-Politikerin belästigende Messages vorwirft, hat Klage wegen übler Nachrede und Kreditschädigung eingebracht.

Die "Causa Craftbeer" um obszöne und sexuell explizite Nachrichten an Sigi Maurer hat tatsächlich ein gerichtliches Nachspiel. Der von Maurer in Sozialen Medien öffentlich gemachte Wiener Lokalbetreiber erhebt Privatanklage wegen übler Nachrede und Kreditschädigung gegen die ehemalige Grünen-Abgeordnete. "Für den (angeblichen) materiellen Schaden will er 20.000 €, für die erlittene Kränkung (!) 40.000 €. Sollte ich verlieren, kommen noch die Prozesskosten dazu", schrieb Maurer auf Twitter.

Mit der Klage hatte Maurer bereits gerechnet, über die Höhe der Forderungen zeigt sie sich aber "erstaunt". "Das ist ein Präzedenzfall, den ich durchkämpfen werde im Namen vieler anderer betroffenen Frauen. Es kann nicht sein, dass es im 21. Jahrhundert nicht möglich ist, sich gegen Hass im Netz zu wehren“, sagt Maurer dem KURIER.

Wie der KURIER erfuhr, wurde der ursprünglich für 17. Juli geplante Prozesstermin geändert: Die Angelegenheit wird am 4. September im Landesgericht für Strafsachen in Wien verhandelt.

Maurer machte obszöne Nachrichten öffentlich

Maurer veröffentlichte Ende Mai auf Facebook und Twitter obszöne und sexuell explizite Nachrichten, die ihr vom Facebook-Account eines Wiener Lokalbetreibers privat geschickt worden waren (mehr dazu hier). In den an sie gerichteten Texten steht: "Du hast auf meinen Schwanz geguckt als wolltest du ihn essen. Bitte wenn Du nächstes Mal vorbei kommst darfst Ihn ohne Worte in deinen Mund nehmen und ihm bis zum letzten Tropfen aussaugen, zahle auch 3 Euro mehr, wenn Du nix verschwendest !!!" (sic!)

Der Lokalbetreiber bestritt, der Verfasser der Texte zu sein und verwies darauf, dass sein PC mehreren Leuten zugänglich sei. Von den getätigten Äußerungen distanzierte er sich. Auf der Facebookseite des Lokalbetreibers gab es heftige Kritik am Verhalten des Mannes. Mehrere User verwiesen auf die große Ähnlichkeit von Interpunktion und Formulierung der Distanzierung und den Nachrichten an Maurer.

"Die öffentliche Anprangerung meines Mandanten hat seine Persönlichkeitsrechte in eklatanter Weise verletzt", ließ der Anwalt des Wiener Lokalbetreibers, Adrian , bereits Anfang Juni wissen. "Es bedarf daher einer deutlichen juristischen Reaktion auf diesen massiven Eingriff in die Rechtssphäre seiner Person und seines Betriebes." Noch immer erhalte der Lokalbetreiber Drohungen per Mail. Er hat auch deswegen bereits mehrere Anzeigen eingebracht. "Mein Mandant wird einen ganzen Stoß an Drohungen und Beschimpfungen zum Gericht mitbringen", sagt Hollaender.

Maurer sieht "dringenden Handlungsbedarf"

Maurer kündigte bereits im Vorfeld an, einer etwaigen Klage "sehr gelassen entgegenzusehen". Denn es sei "äußerst unglaubwürdig", dass der Betreiber des Lokals die Nachrichten nicht selbst geschrieben habe.

Dass sie mit den Nachrichten an die Öffentlichkeit gegangen ist, bereut die Grün-Politikerin "grundsätzlich nicht, denn die Causa zeigt auf, dass es dringenden Handlungsbedarf gibt, was rechtliche Möglichkeiten für betroffene Frauen betrifft. Und ich hoffe, dass da etwas weitergeht.“

Da die Nachrichten privat an Maurer geschickt worden waren, sind sie strafrechtlich nicht relevant. Zwar könnte Maurer zivilrechtlich klagen, würde dann aber das Prozesskostenrisiko tragen (mehr dazu hier).

Gemeinderat fordert Änderung des Tatbestands

Der Wiener Gemeinderat hat nun den Bund zur Änderung des Tatbestands der Ehrenbeleidigung aufgefordert.

"Wie wir aus dem 'Fall Maurer' lernen, als Frau kannst du rechtlich nichts gegen obszöne Privatnachrichten tun", betonte Frauensprecherin Barbara Huemer. Das sei so nicht länger hinnehmbar und ein fatales Zeichen an die Betroffenen. Die Option einer Ehrenbeleidigungsklage scheitert an der Mindestpublizitätserfordernis, so die Erläuterung in der Aussendung. Die Beleidigung muss vor mindestens zwei weiteren Personen geäußert werden. Bei einer privaten SMS hat die Empfängerin keine Chance sich zu wehren.

Der Wiener Gemeinderat forderte daher die Bundesregierung zur Änderung des Tatbestands der Ehrenbeleidigung (Paragraf 115f StGB) auf. Der Beschluss von SPÖ und Grünen sieht außerdem vor, dass die Bundesregierung Sanktionsmöglichkeiten gegen verbale sexuelle Belästigung schafft. FPÖ, ÖVP und NEOS lehnten den Antrag ab.

 

(Aufgrund zahlreicher Verstöße gegen die Netiquette wurden die Kommentare unter diesem Artikel gesperrt.)

Kommentare