NS-Verbotsgesetz: Viel Lob aber auch Kritik für Novelle

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Mit einer Novelle will die Bundesregierung künftig härter gegen Verstöße gegen das NS-Verbotsgesetz vorgehen.

Heute endet die Frist für Stellungnahmen zur geplanten Gesetzesänderung des NS-Verbotsgesetzes. Bisher gab es viel Lob, aber auch Kritik. Vor allem, dass die Möglichkeit einer Diversion künftig auch erwachsenen Tätern offen stehen soll, stieß etwa beim Mauthausen Komitee Österreich auf Kritik.

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Erfreut über diese Möglichkeit zeigt sich hingegen der Strafrechtsexperte Alois Birklbauer.

Was künftig nach dem NS-Verbotsgesetz strafbar sein soll

Mit der im Juni präsentierten Gesetzesnovelle sollen Beamte im öffentlichen Dienst bei einer rechtskräftigen Verurteilung künftig automatisch ihren Job verlieren. Auch soll etwa gegen das Tragen von gelben modifizierten Judensternen, wie es im Zuge der "Corona-Demonstrationen" stattfand, effektiver vorgegangen werden können. Den Plänen zufolge wird etwa auch strafbar, wenn einschlägige Inhalte vom Ausland aus mit Zielrichtung Österreich gepostet werden.

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Weiters soll es eine neue Regelung den Behörden ermöglichen, NS-Devotionalien auch ohne Strafverfahren aus dem Verkehr zu ziehen. Derzeit können Gegenstände nur eingezogen werden, wenn Wiederbetätigung vorliegt. Bloßer Besitz ist nicht strafbar. Ermöglicht werden soll auch die Diversion bei Erwachsenen, bisher gab es diese Möglichkeit nur für Jugendliche.

Reaktionen auf die Novelle

In diesem Punkt befürchtet etwa das MKÖ, aber auch die Arbeiterkammer und die Gewerkschaft, dass der Eindruck einer "Bagatellisierung" dieser Straftaten entstehen könnte. Anders sah das der Strafrechtsexperte Alois Birklbauer von der Johannes-Kepler-Universität.

Die Möglichkeit einer Diversion sei begleitet von pädagogischen Maßnahmen wie einem Besuch der Gedenkstätte in Mauthausen und komme ohnehin nur für jene infrage die "keine gefestigte NS-Ideologie" zeigen, betonte Birklbauer, der selbst Teil der Arbeitsgruppe zur Evaluierung des Verbotsgesetzes war. Das betreffe beispielsweise Menschen, die "aus Spaß" ein entsprechendes Foto in Sozialen Netzwerken teilen oder "angetrunken aufstehen und Heil Hitler schreien."

Auch leichtere Fälle von Holocaust-Verharmlosung sollen umfasst werden

Gesenkt wurde der Strafrahmen für die Leugnung des Holocausts von einem bis zehn Jahre auf sechs Monate bis fünf Jahre. Dafür wurde in der neuen Novelle das Wort "gröblich" gestrichen, womit auch leichtere Fälle von Holocaust-Verharmlosung umfasst werden sollen. Birklbauer geht davon aus, dass durch die Strafdrohungssenkung mehr Vorfälle umfasst werden können und diese schließlich zu mehr Verurteilungen führen wird. Besonders im Rahmen der "Corona-Demonstrationen" sei es zu vielen Vorfällen gekommen, die durch die neue Novelle juristisch belangbar werden würden.

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Kritisch steht Birklbauer "bindenden Rechtsfolgen" wie dem automatischen Jobverlust bei einer rechtskräftigen Verurteilung gegenüber. "Die gesetzliche Verpflichtung entbindet den Arbeitgeber. Dieser sollte aber zu der Entscheidung einer Kündigung stehen."

Warum Geschworenengerichte in Westeuropa "hochumstritten" sind

Da es sich bei Vergehen gegen das Verbotsgesetz um politische Delikte handelt, sind dafür Geschworenengerichte zuständig. Die reinen Laiengerichte seien "hochumstritten" und Österreich "das letzte Land in Westeuropa, in dem Geschworenengerichte in dieser Form entscheiden." Definitiv gebe es hier Reformbedarf, für eine Zuständigkeitsverschiebung in Richtung eines Schöffensenates, der mit Beteiligung von Berufsrichtern entscheidet, sei aber "die Zeit noch nicht reif."

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