Wie lange dauert ein UVP-Verfahren?
In den Jahren 2016 bis 2020 dauerten die Verfahren im Mittel 18,3 Monate, die Statistik ist aber insofern wenig aussagekräftig, weil kleinere Projekte sehr schnell abgewickelt werden. Große, wie etwa Windparks, können laut Stefan Moidl von der Branchenvertretung IG Windkraft „fünf bis acht Jahre“ dauern.
Was sind die Grundzüge der UVP-Novelle?
Kern der Novelle ist, dass die Verfahren künftig beschleunigt werden sollen. Durch mehrfache Prüfungen und unzählige Einspruchsmöglichkeiten können Verfahren extrem verzögert werden. Das Ministerium hat zudem einen „Drei-Punkte-Plan“ eingebracht, der für schnellere UVP-Verfahren beim Bau von Windrädern sorgen sollen.
Wann tritt die Novelle in Kraft?
Einen genauen Zeitplan für die Umsetzung gibt es noch nicht. Der Vorschlag des grünen Klimaministeriums wurde an den Koalitionspartner ÖVP übermittelt, inklusive Gesetzesentwurf, der öffentlich noch nicht bekannt ist. Das Gesetz soll im Sommer in Begutachtung gehen und dann schnellstmöglich beschlossen werden. Dafür braucht es allerdings eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament, wofür ÖVP und Grüne die SPÖ ins Boot holen müssten.
Wie lauten die drei Vorschläge des Klimaministeriums?
Für den Bau von Windrädern braucht man Flächen. Im Burgenland, Niederösterreich und der Steiermark gibt es eine Energieraumplanung, die dafür Errichtungszonen vorsieht. Alle anderen Bundesländer haben keine Zonierungen vorgenommen. Um den Ausbau der Windenergie voranzutreiben, schlägt das Ministerium vor, dass in Bundesländern ohne Energieraumplanung keine Widmungen für Windparkprojekte mehr nötig sind. Stattdessen wird direkt ein UVP-Verfahren eingeleitet, das auch den vorgesehenen Standort prüft.
Außerdem will das Ministerium Doppelprüfungen reduzieren. Zum Beispiel wird sowohl bei der Zonierung als auch in einer UVP geprüft, ob eine Windanlage das Landschaftsbild stört. Und zu guter Letzt soll im UVP-Gesetz festgeschrieben werden, dass die Energiewende ein besonders hohes öffentliches Interesse hat.
Welche Intention verfolgt man damit?
Bis 2030 soll der gesamte Strom in Österreich aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. So steht es im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz geschrieben. Dafür brauche es laut Gewessler aber eine entsprechende Energieraumplanung. Die Maßnahmen sollen die Bundesländer indirekt zwingen, im Windkraftbereich Zonierungen vorzunehmen. Ohne Widmungsverfahren hat das Bundesland selbst nämlich keinen Einfluss mehr darauf, wo Windräder errichtet werden.
Wird es weniger Bürgerbeteiligung geben?
Verfahren können verschleppt werden, indem aus strategischen Gründen immer wieder neue Aspekte eingebracht werden. Daher soll eine Deadline für Beschwerden eingeführt werden, in der die Verfahrensbeteiligten alle ihre bereits bekannten Argumente auf den Tisch legen müssen.
Zur Windkraft: Wie ist die derzeitige Situation in den Bundesländern?
95 Prozent der Windräder in Österreich stehen in Niederösterreich, dem Burgenland oder der Steiermark, wo es auch eine Energieraumplanung gibt. In Oberösterreich gibt es 30 Anlagen, Tirol, Vorarlberg und Salzburg haben derzeit keine Anlagen, wobei Salzburg derzeit eine Zonierung ausarbeitet. Ein Sonderfall ist Kärnten, wo die sogenannte „Sichtbarkeitsverordnung“ gilt; diese sieht einen Abstand von 25 Kilometern zwischen einem Windrad und dem nächsten Wohngebiet vor. Derzeit sind in Kärnten laut dem Büro der zuständigen SPÖ-Landesrätin Sara Schaar fünf Windanlagen im Betrieb.
Welche Kritikpunkte gibt es aus den Ländern?
Die schärfste Kritik an dem „Drei-Punkte-Plan“ kommt aus Kärnten und damit von der SPÖ, deren Stimmen die Regierung für eine Umsetzung der Novelle braucht. SPÖ-Landesrätin Schaar bewertet die geltende „Sichtbarkeitsverordnung“ als Energieraumplanung. Anders als das Klimaministerium, das diese nicht als „planungsrechtliche Zonierung“ einordnet.
Kritisiert wird zudem, dass Gewessler hier in Länderkompetenz eingreife. Bisher sei keine Gesetzesvorlage an die Länder ergangen und diese wurde ohne deren Einbeziehung erarbeitet. Schnellere UVP-Verfahren werden allerdings begrüßt.
Wie beurteilt ein Rechtsexperte die Novelle?
Rechtsanwalt Martin Fischer ist auf Umweltrecht spezialisiert. Aus seiner Erfahrung mit UVP-Verfahren kann er sagen: „Es braucht bessere und mehr Sachverständige bei den Behörden.“ Außerdem würde er eine Straffung der Verfahren sinnvoll finden, „ohne jedoch die Bürgerrechte zu sehr einzuschränken“.
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