Novelle für Umwelt-Verfahren: Gewessler weht kalter Wind entgegen

Novelle für Umwelt-Verfahren: Gewessler weht kalter Wind entgegen
Nach einem Vorstoß von Klimaministerin Leonore Gewessler soll das UVP-Gesetz novelliert werden, Kritik bleibt dabei nicht aus. Der KURIER hat die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Was ist eine UVP?

Auch wenn der Name Umweltverträglichkeitsprüfung suggeriert, dass es um Umweltauswirkungen geht, ist damit viel mehr gemeint – es geht auch darum, die „unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen festzustellen, zu beschreiben und zu bewerten“, die ein Projekt auf sein Umfeld hat. Sprich: Es geht um Einflüsse auf Menschen und die biologische Vielfalt einschließlich Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume, Wasser, Luft und Klima, Landschaft und im Sinne eines Ortsbildschutzes und auch auf Sach- und Kulturgüter.

Wann kommt eine UVP zur Anwendung?

Wer einen Tunnel graben, eine Brücke errichten, einen Damm bauen oder eine Wind- oder Fotovoltaikanlage errichten will, muss beweisen, dass der Eingriff gegenüber der Natur, dem Landschaftsbild und der Bevölkerung „verträglich“, also nicht größer als unbedingt nötig ist. Dabei kann im Vorfeld eines Projektes ein Feststellungsverfahren durchgeführt werden, um zu ermitteln, ob eine UVP überhaupt notwendig ist. Im UVP-Verfahren selbst werden die Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt beurteilt.

Seit wann gibt es das UVP-Gesetz?

Seit 1985 gibt es eine EU-Richtlinie für Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP). 1993 wurde diese Richtlinie in Österreich umgesetzt. Dieses wurde mittlerweile zwanzig Mal novelliert, eine Folge von EU-Vorgaben als auch Anpassungen aufgrund von Urteilen des Europäischen Gerichtshofes und des Verwaltungsgerichtshofes.

Wie viele UVP-Verfahren gibt es jährlich?

Laut dem aktuellen UVP-Bericht des Umweltministeriums werden seit 2005 pro Jahr etwa 95 Feststellungsverfahren durchgeführt. Bei den Genehmigungsverfahren liegt der Schnitt seit 2016 bei 13 Anträgen pro Jahr.

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