Harmloser Kick? So gefährlich sind Nikotinbeutel für Jugendliche

Harmloser Kick? So gefährlich sind Nikotinbeutel für Jugendliche
Länder und Gesundheitsministerium pochen wegen der hohen Suchtgefahr auf ein bundesweites Verkaufsverbot von Nikotinbeuteln für Jugendliche. Dies scheitert jedoch an der ÖVP.

Sie gelten als ungefährliche Alternative zu Zigaretten und können praktischerweise auch an Orten konsumiert werden, an denen Rauchverbot herrscht: Sogenannte Nikotinbeutel (auch Nikotinpouches genannt), die sich gerade unter Jugendlichen in Österreich zunehmender Beliebtheit erfreuen.

Dabei handelt es sich um relativ neue Produkte in Form kleiner durchlässiger Beutel, die nikotinhaltige Pulver enthalten. Sie werden in der Mundhöhle appliziert, über die Schleimhaut gelangt der Wirkstoff in den Körper.

Wegen ihrer Zusammensetzung fallen sie nicht unter die Auflagen des Tabakgesetzes. Aufgrund ihres hohen Suchtpotenzials gelten aber auch sie als gesundheitsschädlich, weshalb der Ruf nach strengeren Regeln für diese Produkte zuletzt immer lauter wurde.

Kein Werbeverbot

„Im Unterschied zu Zigaretten oder anderen tabakhaltigen Produkten unterliegen sie in Österreich derzeit keinem Werbeverbot“, kritisiert etwa die Krebshilfe.

Mit breit angelegten Werbekampagnen im öffentlichen Raum und auf Social Media würden daher die Hersteller gezielt Jugendliche ansprechen. „Dabei geht von Pouches eine ebenso hohe Gesundheits- und Suchtgefahr aus wie von anderen Tabak- und Nikotinprodukten. Bereits nach kurzer Zeit führt das enthaltene Nervengift zu körperlicher und psychischer Abhängigkeit“, warnt man bei der Krebshilfe.

Weil diese Produkte unter keine der bestehenden rechtlichen Regelungen fallen, müssen ihre Inhaltsstoffe nicht so deklariert werden wie jene von anderen Tabak- und Nikotinprodukten, heißt es bei VIVID, der steirischen Fachstelle für Suchtprävention. Auch die Nikotin-Dosis sei nicht geregelt bzw. nachvollziehbar.

Über eine Million Tonnen Zigarettenstummeln fallen jedes Jahr an.

Über eine Million Tonnen Zigarettenstummeln fallen jedes Jahr an.

In einigen Bundesländern wurde mittlerweile die Abgabe dieser Produkte an Unter-18-Jährige über das Jugendschutzgesetz verboten. Mit 1. Juni trat zum Beispiel in Salzburg eine entsprechende Verschärfung in Kraft. Seitdem ist Erwerb, Besitz, Weitergabe und Konsum der Nikotinbeutel für diese Altersgruppe nicht mehr erlaubt.

Zuletzt haben sich die Länder aber für eine bundesweite Regelung im Rahmen des Tabakgesetzes starkgemacht. Die Landesjugendreferenten fassten wie berichtet erst in der Vorwoche einen entsprechenden Beschluss.

Einheitliche Lösung

„Regelungen in den Jugendgesetzen sind zu begrüßen. Trotzdem halte ich eine bundesweite Regelung noch immer für die erstrebenswerteste Lösung, da ähnliche Produkte dort bereits erfasst sind und somit auch für Nikotinbeutel eine einheitliche Regelung für das ganze Bundesgebiet gegeben wäre“, betont die niederösterreichische Jugend-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister (ÖVP).

Das Pikante daran: Dass es eine solche Regelung noch nicht gibt, dürfte ausgerechnet an ihren Parteikollegen auf Bundesebene liegen. Denn an sich habe man schon einen Entwurf für eine entsprechende Novelle des Tabakgesetzes ausgearbeitet, betont man im Gesundheitsministerium. Dieser würde dem Regierungspartner schon eineinhalb Jahre vorliegen.

Der Entwurf im Detail

Konkret sieht er ein Verkaufsverbot von „tabakfreien Nikotinerzeugnissen“ an Unter-18-Jährige vor.

Darunter fallen Produkte, die Nikotin enthalten und zur Aufnahme in den Körper etwa durch Inhalieren, Schnupfen, Lutschen, Kauen bestimmt sind, heißt es auf KURIER-Anfrage.

Als Sanktionen sind analog zu den Bestimmungen im bestehenden Tabakgesetz Verwaltungsstrafen von 1.000 bis 7.000 Euro vorgesehen. Auch das Werbeverbot soll sich an den Regelungen für Tabakerzeugnisse orientieren, heißt es im Ministerium.

Doch warum will die ÖVP einer solchen Novelle nicht zustimmen? Aus dem Parlamentsklub kommt auf KURIER-Anfrage keine klare Antwort darauf. Nur so viel: „Die Länder haben auf aktuelle Entwicklungen im Rahmen des Jugendschutzes reagiert.“ Weiter will man die Angelegenheit nicht kommentieren.

Kommentare