Niederlande: Aus für tabakfreie Nikotinbeutel

Niederlande: Aus für tabakfreie Nikotinbeutel
Die kleinen Beutel sind vor allem bei Jugendlichen beliebt. Auch andere tabakfreie Nikotinprodukte sollen eingeschränkt werden.

Nikotinbeutel sind vor allem bei Teenagern beliebt. Sie werden in kleinen Dosen verkauft, es gibt sie in verschiedenen Geschmacksrichtungen und sie wirken aufputschend oder stimulierend, wenn man sie im Mund platziert. Allerdings ist die Nikotin-Konzentration in den Säckchen vielfach stärker als in Zigaretten. Ein Beutel entspricht etwa dem Nikotingehalt von drei bis sechs Zigaretten. Zwar ist kein Tabak enthalten – die Beutel werden aber mit Nikotin bedampft.

Suchtberater und Mediziner schlagen seit Jahren Alarm, da die Beutel aber keinen Tabak enthalten, gelten nicht die Alters- und Werbebeschränkungen, die für Zigaretten gelten.

In den Niederlanden sollen tabakfreie Nikotinbeutel nun gänzlich verboten werden. Die niederländische Regierung plant, den Verkauf aller Arten der Beutel zu untersagen und gleichzeitig die Vorschriften für Tabak auf alle anderen Arten von tabakfreien Nikotinprodukte auszuweiten.

Unterschieden werden: 

  • Tabakhaltige Nikotinbeutel: Sie sind auch unter dem Namen "Snus" bekannt und meinen tabakhaltige Beutel, deren Verkauf in der EU verboten ist – außer in Schweden. Ihr Konsum kann sich negativ auf die Gesundheit auswirken und z.B. Zahnfleisch und Mundschleimhaut schädigen und das Krebsrisiko erhöhen. 
  • Tabakfreie Nikotinbeutel: Sie sind in Österreich legal erhältlich und etwa unter dem Produktnamen "Skruf" bekannt. Wenn von "Snus" die Rede ist, werden oft eigentlich tabakfreie Nikotinbeutel gemeint. Laut Jugendschutzgesetz ist ihr Konsum nicht unter 18 Jahren erlaubt (außer in Tirol). Das enthaltene Nikotin macht abhängig und wirkt aufputschend oder stimulierend. Die kleinen Säckchen sind in verschiedenen Geschmacksrichtungen wie etwa Mint erhältlich. In einigen Bundesländern ist auch der Besitz und das Kauen der Beutel unter 18 Jahren verboten. Eine einheitliche Regelung für ganz Österreich gibt es derzeit nicht. Manche Schulen haben allerdings inzwischen Regeln für den Umgang mit Nikotinbeuteln aufgestellt, etwa in der Hausordnung, da die Produkte oft am Schulhof konsumiert werden.

Beide Nikotinbeutel werden für zehn Minuten bis zu einer Stunde im Mund - zwischen Zahnfleisch und Lippe oder in der Backentasche - platziert und entfalten dort ihre Wirkung. Beide Arten machen abhängig und können die Gesundheit beeinträchtigen. 

Auch Werbung verboten

Zudem sollen tabakfreie Nikotinerzeugnisse nicht mehr an Orten erlaubt sein, an denen Rauchen verboten ist. Auch Werbung für tabakfreie Nikotinprodukte soll künftig nicht mehr erlaubt sein. "Die Tabakindustrie bringt immer wieder neue Produkte auf den Markt, die es jungen Menschen leicht machen, mit Nikotin in Kontakt zu kommen", sagte der stellvertretende niederländische Gesundheitsminister Maarten van Ooijen in einer Erklärung.

Die kleinen Beutel seien für die Tabakunternehmen sehr wichtig, da sie versuchen, sie als gesündere Alternative zu Zigaretten zu positionieren. "Das ist schlecht, denn Nikotin macht süchtig und ist schädlich. Deshalb bin ich froh, dass wir diese Produkte jetzt genauso behandeln werden wie Tabakprodukte", sagte van Ooijen.

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