Neues Modell: Väter müssen zwei Monate in Karenz gehen

Neues Modell: Väter müssen zwei Monate in Karenz gehen
Das gilt aber nur, wenn die Eltern sich für das 24-monatige Karenzmodell entscheiden.

Die türkis-grüne Bundesregierung setzt eine "Work-Life-Balance-Richtlinie" der Europäischen Union um. Es gehe um eine gerechtere Aufteilung in der Partnerschaft bei der Kinderbetreuung, sagt Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) Freitagvormittag bei einer Pressekonferenz.

Was ändert sich dadurch?

22+2

Die Dauer des gesetzlichen Karenzanspruches – arbeitsrechtlich möglich bis zum zweiten Lebensjahr des Kindes – bleibt grundsätzlich gleich. Neu ist: Bei einer zweijährigen Karenz muss der andere Elternteil zumindest zwei Monate Karenzzeit in Anspruch nehmen. Ziel der Maßnahme: Väter sollen häufiger in Karenz gehen. An der zwölfmonatigen Karenz ändert sich nichts. Die Bezeichnung "Bestrafungsmodell" weist Kocher zurück.

Alleinerziehende haben weiterhin 24 Monate Anspruch auf Karenz. An der absoluten Höhe des Kinderbetreuungsgeld ändere sich nichts, so Kocher. "Unser Ziel ist, dass sich die Väter so früh, schnell und gerecht als möglich an der gemeinsamen Kinderbetreuung beteiligen", sagt Grünen-Klubobfrau Sigrid Maurer.

Das Gesetz solle so gestaltet sein, dass Männer auch mehr als diese beiden Monate in Anspruch nehmen. Deshalb werde der Familienzeitbonus während des "Papamonats" von 740 Euro auf über 1.480 Euro pro Monat erhöht.

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"Anschlag auf Frauen"

Barbara Teiber, Vorsitzende der Gewerkschaft GPA, sieht hingegen einen "Anschlag auf Frauen" und "vollkommenes Versagen". Weder werde das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld erhöht, noch streiche die Regierung die Anrechnung des Papamonats. "Stattdessen soll Frauen zwei Monate Karenzzeit gestrichen werden. Frauen, deren Männer einfach nicht in Karenz gehen wollen, hilft diese Maßnahme nichts, sondern macht ihnen nur das Leben schwer", meint Teiber.

Die EU verpflichte die Regierung dazu, die Richtlinie umzusetzen, betont Kocher. Einen entsprechenden Initiativantrag haben ÖVP und Grüne am Mittwoch im Parlament eingebracht.

Pflegende Angehörige

Zweiter Punkt: Die Regierung will die Rahmenbedingung für pflegende Angehörige erleichtern. Der Personenkreis, der Pflegefreistellung in Anspruch nehmen kann, wird ausgeweitet. "Bisher konnte Pflegefreistellung nur für die Betreuung von nahen Angehörigen im gemeinsamen Haushalt genutzt werden", heißt es. Will jemand für die Pflege freigestellt werden, müsse kein Verwandtschaftsverhältnis mehr vorliegen.

Auch ÖGB forciert neues Modell

Auch der ÖGB will kommende Woche ein Familienarbeitszeitmodell präsentieren. Die seit Jahren bestehende Forderung des ÖGB besteht darin, dass Männer und Frauen ihre Arbeitszeit freiwillig angleichen. Und dieses Bemühen soll finanziell belohnt werden. Konkret sollen Eltern ihre Arbeitszeit jeweils zwischen 28 und 32 Wochenstunden einrichten. In der Praxis bedeutet das in vielen Fällen, dass die Männer Arbeitsstunden reduzieren, während Frauen mehr arbeiten.

Gedacht ist das Familienarbeitszeitmodell für die Phase nach der Karenz und maximal bis zum vierten Lebensjahr des Kindes. Dementsprechend ist der Bezugszeitraum des ÖGB-Bonus beschränkt. Bestehende Leistungen wie die Familienbeihilfe werden im ÖGB-Modell nicht verändert – es würde sich um zusätzliches Geld für die Familien handeln.

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