Die frühere Präsidentin des Obersten Gerichtshofes, Ex-Neos-Abgeordnete Irmgard Griss, hält sachliche Kritik gegenüber einer Staatsanwaltschaft für gerechtfertigt. Allerdings müsse man „doppelt und dreifach überlegen, ob und wie sie öffentlich geäußert wird“. Warum? Pauschale Kritik erschüttere das „Vertrauen in eine Institution“ – zumal, wenn diese Kritik direkt von einem Bundeskanzler kommt.
Die Nachwehen der Attacke von Kurz auf die Korruptionsjäger waren auch am Dienstag spürbar; vor allem in der Sondersitzung im Parlament, bei der ein Misstrauensantrag gegen Finanzminister Gernot Blümel zwar eingebracht, aber nicht von ausreichend vielen Abgeordneten unterstützt wurde.
Wie berichtet, hat sich die ÖVP am Montag durchaus überraschend dafür entschieden, eine wesentliche Änderung im Justizsystem zu verwirklichen: Das Weisungsrecht der Justizminister bei den Staatsanwälten soll fallen. Stattdessen wird eine jahrzehntealte Forderung von SPÖ, Grünen, Rechtswissenschaftern und der Justiz selbst auf den Weg gebracht, nämlich: ein Bundesstaatsanwalt.
Maria Berger, frühere Richterin am Europäischen Gerichtshof und 2007 bis 2008 Justizministerin der SPÖ, gehört zu den klaren Befürwortern. „Als ich Ministerin war, konnten wir das mit der ÖVP leider nicht umsetzen, aber die Idee ist eine gute. Es geht hier weniger um die Frage der Kontrolle als mehr darum, den Anschein zu vermeiden, dass die Weisungsspitze parteilich agiert.“
Auch Ex-OGH-Präsidentin Griss kann der Idee viel abgewinnen.
Wie wird der Bundesstaatsanwalt bestellt?
Griss plädiert für einen „Rat der Gerichtsbarkeit“, in dem gewählte Vertreter der Staatsanwälte, Richter, Notare und Anwälte sitzen. Dieser Rat nominiert den Bundesstaatsanwalt. „Es muss ein Richter sein, der dieses Amt übernimmt“, sagt Griss. „Das wäre die Idealversion.“
Wenn dieses Modell keinen Anklang findet, dann müsse der „Bundesstaatsanwalt von einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament gewählt werden“. Die Amtszeit solle 12 Jahre betragen – ohne Möglichkeit auf eine Wiederbestellung.
In der Vereinigung der Staatsanwälte gibt es seit Jahren ein Positionspapier, das ein ähnliches Modell vorsieht – der Bundesstaatsanwalt wird hier klar befürwortet. Ist sich die Justiz also weitgehend einig, dass der Schritt ein überfälliger ist? Mitnichten.
„Ich gehöre zu den Skeptikern“, sagt Ex-Justizminister Jabloner. „Einen Bundesstaatsanwalt brauchen wir nicht, denn das kann alles im System gelöst werden. Weisungen sind an sich nichts Schlechtes“, sagt Jabloner. Nur gehörten sie „transparent und nachvollziehbar gemacht“.
Wolle die Politik einen Bundesstaatsanwalt installieren, so solle dieser bestimmte Kriterien erfüllen. Er solle mindestens 50 Jahre alt sein, von einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Nationalrat für zehn Jahre gewählt werden, über eine fachliche Integrität verfügen und unabhängig sein, sagt Jabloner.
Kommentare