Die beiden kamen nicht mit leeren Händen: Bei den aktuellen Budgetverhandlungen gebe es einen Vorstoß für den Kostenersatz, verkündete Zadić und versprühte Zuversicht: „Ministerin Edtstadler und ich sind uns einig“, sagte sie.
ÖRAK legte Modell vor
Wie der KURIER am Rande des Anwaltstages erfuhr, befinden sich die Verhandlungen sogar schon in der „heißen Phase“. Der ÖRAK (Österreichischer Rechtsanwaltskammertag) hat ein Modell konzipiert, wie der Staat Beschuldigten, die freigesprochen wurden oder deren Verfahren eingestellt wurde, die Anwaltskosten ersetzen könnte. Eine Kalkulation, wie viel Geld dafür nötig sein wird, gestaltete sich schwierig: Der Kostenersatz soll keine abgestufte Pauschale sein, sondern dem tatsächlichen Arbeitsaufwand entsprechen. Orientieren will man sich an den Allgemeinen Honorarkriterien (AHK) der Rechtsanwälte. Das heißt: Arbeitsstunden und Aktenumfang sollen beim Kostenersatz berücksichtigt werden.
Dass die Staatskasse nicht alles voll abdecken kann, dürfte den Beteiligten klar sein – und auch, dass es eine Schwelle braucht: Im Gespräch ist, dass erst dann ein Anspruch entstehen soll, wenn das Verfahren länger als sechs Monate dauert. Das ist auch der Zeitraum, in dem eine Staatsanwaltschaft ermitteln darf, bevor der Beschuldigte einen Einstellungsantrag stellen kann.
„Der Staat hat seine Bürgerinnen und Bürger, wenn er sie zu Unrecht beschuldigt, auch angemessen zu entschädigen. Das Strafverfahren selbst darf nie die Bestrafung sein“, sagte ÖRAK-Präsident Armenak Utudjian am Podium und schärfte den beiden Ministerinnen Zadić und Edtstadler ein: „Unser Modell liegt nun vor, und wir erwarten uns, dass es zügig umgesetzt wird.“
Beste Köpfe
Überhaupt ging der 59-jährige Wirtschaftsanwalt, der bei der ÖRAK-Generalversammlung am Donnerstag für eine dreijährige Amtszeit wiedergewählt wurde, nicht gerade zimperlich mit seinen türkis-grünen Gästen um: So erinnerte er sie an ihre „staatspolitische Verantwortung“, was die längst überfällige Neubesetzung des Bundesverwaltungsgerichts betrifft.
Der Präsidentenposten in Österreichs größtem Gericht ist seit nun fast zehn Monaten vakant, weil sich ÖVP und Grüne parallel dazu nicht auf eine Neubesetzung in der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) einigen können. Utudjian stellte klar: „Justiz- und Rechtsstaatsthemen sind für Junktime nicht geeignet. Es darf nicht einmal den Anschein einer Verpolitisierung der Justiz geben. So verspielt man das Vertrauen der Bevölkerung.“
Kürzlich wurde ein möglicher Kompromiss kolportiert: Demnach sollen nicht jene Kandidaten, die von der jeweiligen Personalkommission als am besten geeignet beurteilt wurden, die Jobs bekommen, sondern beim BVwG der drittbeste Kandidat und bei der BWB die zweitbeste Kandidatin. Davon hält Utudjian nichts: „Die Justiz braucht die besten Köpfe.“
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