Der Prozess stehe erst am Anfang, heißt es aus dem Ministerium, Fingerspitzengefühl ist gefragt: Im Kern geht es auch um die Frage: Wo endet das Recht auf freie Meinungsäußerung, und wo beginnt (strafbarer) Hass?
Härtere Strafen sind vorerst nicht geplant. Zadić – als frühere Anwältin kommt sie aus der Praxis – will stattdessen Opfer und Ermittlungsbehörden stärken, damit bestehende Gesetze effektiver genutzt werden können.
Folgende Punkte sind im Paket angedacht:
1. Justiz soll selbst aktiv werden
Opfer von Beleidigungen im Netz müssen meist Privatanklage machen – und tragen dann auch das Kostenrisiko. Die Ausforschung von Tätern ist oft zeit- und kostenintensiv. Zadić will das ändern: "Opfer von Hass im Netz müssen rasch und kostengünstig Zugang zum Recht erhalten."
Angedacht ist eine "Ermittlungspflicht", die die Privatanklage in bestimmten Fällen ablösen soll. Wobei sie die Frage stellt: "Soll eine einmalige Veröffentlichung eines Hasspostings strafrechtlich bereits verfolgt werden können?"
Selbstständig ermittelt die Justiz schon jetzt bei Verhetzung, die sich gegen Personen aufgrund ihrer Hautfarbe, Religion, Herkunft oder sexueller Orientierung richtet – schlagend wird das aber nur, wenn die Äußerung von mehr als 30 Personen wahrgenommen wird. Auf diese Anzahl kommt man mit einem Posting schnell.
2.
Facebook soll Postings löschen und anzeigen
Die Justizministerin will Internetgiganten wie Facebook oder Google stärker in die Pflicht nehmen. Sie sollen aufgefordert werden, strafrechtlich relevante Postings wie etwa Morddrohungen zu melden und die Accounts der Tatverdächtigen zu sperren.
Im Regierungsprogramm steht dazu, es brauche "eine Löschung von rechtswidrigen Inhalten, wirksame Beschwerdeverfahren, klar definierte Verantwortliche". Ob ein Gesetz nach deutschem Vorbild kommt, lässt Zadić offen.
3. Justiz und
Polizei sollen geschult werden
Die Zusammenarbeit von Justiz und Polizei soll gestärkt werden – angedacht ist eine Taskforce für Hass im Netz. Dazu gehört, dass Beamte von beiden Ressorts gezielt geschult und sensibilisiert werden. Gerade wenn es um die Grenzen der freien Meinungsäußerung geht.
Sondergruppe ermittelt seit 2016
Bei der Staatsanwaltschaft Wien wurde 2016 eine fünfköpfige Sondergruppe eingerichtet, die gezielt gegen Hass im Netz vorgeht. 2019 hat diese Sondergruppe gegen 525 Personen wegen Verhetzung und Wiederbetätigung ermittelt. 78 Personen wurden angeklagt, bei 126 laufen noch die Ermittlungen.
2020 rechnet man mit einem Anstieg. Dafür dürfte alleine schon die Flut an Hasspostings gegen die neue Justizministerin sorgen.
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