Meilensteine werden umgesetzt: Diese neuen Gesetze gelten ab 2023

Meilensteine werden umgesetzt: Diese neuen Gesetze gelten ab 2023
Aus der Krise geboren: Abschaffung der kalten Progression und Valorisierung der Sozialleistungen stellen neue Weichen.

Mit 2022 kann ein weiteres Jahr abgehakt werden, das nur wenig Gutes brachte. Durch die multiplen Krisen – Pandemie, Angriffskrieg auf die Ukraine, Teuerung, Energiekrise – sind für 2023 aber auch politische Meilensteine gesetzt worden, mit teils weitreichenden Änderungen für Bürgerinnen und Bürger. Welche großen und kleinen gesetzlichen Neuerungen das neue Jahr bringt und was sie bedeuten.

Pensionen steigen

Die Pensionssteigerung beträgt ab 1. Jänner zwischen 5,8 und 10,2 Prozent. Ab März wird auch eine Direktzahlung ausgezahlt: Bis zu einer Bruttopension von 2.000 Euro beträgt diese 30 Prozent einer Brutto-Monatszahlung, gedeckelt mit maximal 500 Euro. Bis 2.500 Euro brutto greift dann eine Ausschleifregelung. Bezieher einer Ausgleichszulage bekommen zusätzlich zu den 5,8 Prozent und der Direktzahlung auch einen monatlichen Pauschalbetrag von 20 Euro. Der Ausgleichszulagen-Richtsatz steigt damit von 1.030 auf 1.110,26 Euro für Alleinstehende und auf 1.751,56 Euro für Ehepaare. Für Pensionen über der Höchstbeitragsgrundlage von 5.850 Euro, sogenannte Luxuspensionen, gibt es einen Pauschalbetrag von 329 Euro.

Die Geringfügigkeitsgrenze wird um 15,06 Euro auf 500,91 Euro monatlich angehoben. Für Frühpensionisten bedeutet dies, dass sie bis zu diesem Betrag dazuverdienen dürfen, ohne den Ruhensbezug zu verlieren.

Neues im Bereich der Finanz und Wirtschaft

Abschaffung der kalten Progression

Mit der Abschaffung der kalten Progression tritt ab 1. Jänner eine der großen gesetzlichen Neuerungen in Kraft: Die schleichende Steuererhöhung wird beendet. Dabei werden die Tarifstufen und in weiterer Folge auch die Absetzbeträge automatisch an die Inflation angepasst, und zwar durch die „Zwei-Drittel-Regelung”. Heißt: Wesentliche Teile der Einkommensbesteuerung – vor allem die Grenzbeträge für die Tarifstufen und die Absetzbeträge – werden automatisch jährlich um zwei Drittel der Inflation angepasst. Das verbleibende Drittel muss ebenso rückverteilt werden. 2023 kommt es vor allem kleinen und mittleren Einkommen zugute.

Mehr Geld für Zivildiener und Grundwehrdiener

Ab 1. Jänner dürfen sich Grundwehrdiener zusätzlich zum Monatsgeld von 238 Euro über eine deutlich höhere Grundvergütung freuen. Sie erhalten nämlich 261,97 statt bisher 124,22 Euro. Im Falle eines Einsatzes (etwa an der Grenze) steigt sie auf 572,11 Euro. Auch die Entschädigung der Zivildiener wird aufgestockt, von knapp 363 auf 536,10 Euro.

Abschöpfung der Zufallsgewinne

Ab 1. Jänner werden bei Öl- und Gasfirmen rückwirkend für das zweite Halbjahr 2022 sowie 2023 krisenbedingt Übergewinne zu weiten Teilen abgeschöpft

Abschaffung der Maklergebühr

Ab 1. Juli müssen Maklergebühren nicht mehr automatisch von Mieterinnen und Mietern bezahlt wird. Es gilt das Bestellerprinzip. 

Soziales und Anti-Teuerungsmaßnahmen

Valorisierung der Sozialleistungen

Nächster Meilenstein: Ab 1. Jänner werden Sozialleistungen jährlich an die Inflation angepasst. Umfasst sind Kranken-, Rehabilitations- und Wiedereingliederungsgeld, Umschulungsgeld, Kinderbetreuungsgeld und Familienzeitbonus, ebenso Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderabsetzbetrag. Im September folgt die Studienbeihilfe. Ausgeschlossen sind weiterhin das Arbeitslosengeld und die Sozialhilfe.

Netzkostenzuschuss

Ab 1. Jänner tritt der Netzkostenzuschuss in Kraft. Er soll Personen mit geringem Einkommen mit zusätzlich bis zu 200 Euro jährlich entlasten. Er gilt für Personen, die GIS-Gebühren befreit sind. 

Heizkostenzuschuss und Wohnkostenzuschuss

Ab Mitte/Ende Februar stellt der Bund den Bundesländern insgesamt 450 Millionen Euro für einen erweiterten Heizkostenzuschuss zur Verfügung. Gleichzeitig werden die Ressourcen für Maßnahmen im Rahmen des Wohnschirms, der vor Delogierungen schützen soll, um 50 Millionen Euro erweitert. 

Nächste Punkte der Pflegereform werden umgesetzt

Neuerungen gibt es auch bei der Umsetzung der Pflegereform. Ab 1. Jänner wird der Erschwerniszuschlag bei der Pflegeeinstufung für Menschen mit einer schweren geistigen oder schweren psychischen Behinderung von derzeit 25 auf 45 Stunden pro Monat erhöht.

Außerdem entfällt die 60-Euro-Anrechnung der erhöhten Familienbeihilfe auf das Pflegegeld. 

Die Antragsfrist für das Pflegekarenzgeld wird von zwei Wochen ab dem Einstieg auf zwei Monate erhöht. Eine Aufstockung der Förderung für die 24-Stunden-Betreuung um 16,67 Prozent ist geplant, aber noch nicht fixiert. Ebenfalls ab 1. Jänner startet das Pflegestipendium. 

Ab Juli 2023 gibt es mehr Geld für einen Teil der pflegenden Angehörigen. Die Höhe des Bonus ist grundsätzlich mit 1.500 Euro jährlich festgelegt, 2023 werden allerdings nur 750 Euro ausgezahlt. Verbesserungen gibt es auch für Beschäftigte in der Pflege: Die Nachtarbeit wird aufgewertet, Mitarbeiter über 43 bekommen eine sechste Urlaubswoche. Im Bildungsbereich bringt 2023 mit den Pflegeschulen eine neue Schulform.

Mehr Menschenwürde im Maßnahmenvollzug

Die Justiz etabliert ab März beziehungsweise September höhere Strafschwellen für psychisch kranke Rechtsbrecher und Jugendliche. Weniger gefährliche Rechtsbrecher sollen in Psychiatrien, statt in Justizanstalten, untergebracht werden. Sonderregeln wird es für Terroristen geben: im Fokus steht potenzielle Rückfälligkeit. 

Was Lehrende und Lernende erwartet

Neue Lehrpläne

Ab dem Schuljahr 2023/24 (Start im Herbst) gibt es in Volksschulen und AHS-Unterstufen neue Lehrpläne. Gleichzeitig können Schulen künftig semestrierte Oberstufen wählen. Heißt: Der Stoff wird in Module geteilt. Bei einem Fünfer im Zeugnis muss dann nur das Modul wiederholt werden.

Neue Ausbildung

Gegen den Lehrermangel starten neue Quereinsteigermodelle. Zudem übernimmt der Bund ein Drittel der Sekretariatskosten.

Neuer Medizintest

Der Medizinaufnahmetest Med-AT wird geändert: Es kommen mehr sozial-emotionale Testfragen.

Schritte gegen HPV und e-Rezepte

Ab Februar kommt die Gratis-HPV-Impfung für alle bis 21 Jahre, die Influenza-Impfung wird nur noch die Rezeptgebühr kosten. Das Frühjahr bringt die Digitalisierung aller Rezepte: auch Privatrezepte können dann elektronisch ausgestellt werden.

Neues im Ressort Umwelt, Klima und Energie

Ab 1. Jänner steigt die CO₂-Bepreisung von 30 auf 32,50 Euro je Tonne. 

Mülltrennung wird österreichweit vereinheitlicht: Ab 1. Jänner landen alle Kunststoffverpackungen in der gelben Tonne oder dem Gelben Sack. In Kärnten, Niederösterreich, Salzburg und Wien sowie Teilen Oberösterreichs kommen auch Metallverpackungen dazu.

Tierwohl verbessert sich in kleinen Teilen

Ab 1. Jänner darf es keine Vollspaltenböden in der Schweinehaltung mehr geben, allerdings nur bei Neu- und Umbauten. Bestehende Anlagen können dagegen bis 2039 weiterbetrieben werden. Verboten wird das Schreddern lebendiger Küken sowie das permanente Anbinden von Rindern.

 

Update: In einer früheren Version dieses Artikels war von einer gratis HPV-Imfpung für alle ab 21 Jahren die Rede. Gemeint ist bis 21 Jahre. Wir bedauern.

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