Autofahren im Jahr 2023: Was sich ändert, was sich verteuert

Autofahren im Jahr 2023: Was sich ändert, was sich verteuert
NoVa, motorbezogene Versicherungssteuer, Parkgebühren und Spritpreise - diese und weitere Themen aus dem Straßenverkehr werden 2023 angepasst oder geändert.

Der Jahreswechsel ist zum Greifen nah, und wie jedes Jahr bringt er im Straßenverkehr einige Änderungen. Der Verkehrsclub ÖAMTC hat die wichtigsten Neuerungen zusammengetragen. Ein Auszug:

  • Der Sprit wird teurer
    Durch die zusätzliche CO2-Bepreisung, die mit Oktober in Kraft getreten und mit Jahresbeginn weiter erhöht wird, steigen die Spritpreise. Eigentlich war eine Anhebung von 30 auf 35 Euro pro Tonne CO2 geplant, das wurde angesichts der Preissteigerungen bei fossilen Energieträgern allerdings auf 32,5 Euro je Tonne angepasst. An der Zapfsäule heißt das: Plus 0,75 Cent je Liter Diesel und 0,68 Cent je Liter Benzin kommen dazu.
     
  • Vignette und Parkgebühren werden teurer
    Die Pkw-Jahresvignette kostet 2023 96,40 Euro, jene für Motorräder 38,20 Euro. In Wien werden die Parkgebühren per 1. Jänner um 0,15 Euro pro halbe Stunde angehoben.
  • Motorbezogene Versicherungssteuer wird verschärft
    Für all jene Autos, die ab dem 1. Jänner 2023 erstmalig zugelassen werden, wird die motorbezogene Versicherungssteuer erhöht, konkret um 34,56 Euro pro Jahr. Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich nichts.
     
  • Erhöhte Beträge bei Pendlerpauschale und Pendlereuro laufen aus
    Wegen der hohen Spritpreise wurden die Beträge von Pendlerpauschale und Pendlereuro ja temporär erhöht. Diese Erhöhung soll nur noch bis inklusive Juni 2023 gültig sein. Der ÖAMTC ortet Reformbedarf und fordert eine einkommensunabhängige und kilometergenaue Kostenabgeltung.
     
  • Fahrzeugbeschlagnahme wegen extremer Raserei geplant
    Die 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) könnte die Fahrzeugbeschlagnahmung und Versteigerung bei extremer Raserei bringen, über die schon intensiv berichtet wurde. Allerdings gibt es dazu noch einige offene Fragen, unter anderem zum Umgang mit Umgehungen sowie verfassungsrechtliche.
  • Höhe des Klimabonus hängt vom Wohnort ab
    Wie hoch der regionale Klimabonus, der die finanzielle Belastung wegen der zusätzlichen CO2-Bepreisung abfedern soll, ausfallen wird, das wird aller Voraussicht nach im kommenden Jahr vom Wohnort abhängen. Konkret fließen dabei die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel und allgemeine Infrastruktur ein, die tatsächliche Höhe müssen Klimaministerin Leonore Gewessler (Grüne) und Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) noch festlegen.
     
  • Normverbrauchsabgabe NoVA wird verschärft
    Per Jahreswechsel steigt die NoVA, also jene Abgabe, die einmalig für Neufahrzeuge bezahlt werden muss, um einen Prozentpunkt für alle neuen Pkw, die mehr als 104 Gramm an CO2 je Kilometer emittieren, an. In der Praxis entspricht das einem Normverbrauch von vier Liter Diesel bzw. etwa 4,6 Liter Benzin auf 100 Kilometer.
     
  • Neuerungen beim "Pickerl"
    Das §57a-Gutachten, besser bekannt als "Pickerl", bekommt mit 2. Februar 2023 ein neues Layout und einen QR-Code, mit dem eine elektronische Version des Gutachtens abgerufen werden kann. Ab dem 20. Mai muss im Zuge der Begutachtung außerdem eine Erfassung der Fahrleistungen und Verbrauchsdaten von Fahrzeugen mit Erstzulassung ab dem 1. Jänner 2021 vorgenommen werden.

    Diese Daten werden an das zuständige Ministerium (BMK) weitergeleitet und von dort an die europäische Umweltagentur weitergegeben. Das erste Ziel davon ist, festzustellen, ob die bei der Fahrzeuggenehmigung gemessenen Verbrauchswerte eingehalten werden. Der ÖAMTC wertet die Weitergabe der Daten gemeinsam mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer kritisch.

Eine Übersicht aller Neuerungen gibt es hier.

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