Valorisierung von Sozialleistungen: Rauch schickte Gesetz in Begutachtung

Valorisierung von Sozialleistungen: Rauch schickte Gesetz in Begutachtung
Vor allem Familienleistungen werden ab 2023 jährlich an Teuerung angepasst. Ausgabe zusätzlicher Schulstart-Gutscheine in der Höhe von 40 Euro.

Die jährliche Anhebung von Sozialleistungen, die bisher noch nicht valorisiert wurden, kommt ab 1. Jänner 2023. Die nötigen Gesetzesänderungen sind am Freitag in Begutachtung gegangen, wie Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) in einer Pressekonferenz mitteilte.

Künftig werden Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Kinderbetreuungsgeld, Studienbeihilfe oder Krankengeld jährlich an die Teuerung angepasst. Nachgeschärft wird auch bei der Unterstützung zum kommenden Schulstart.

Bis 2026 werden laut Rauch für die Valorisierung rund 4 Mrd. Euro an zusätzlichen Kosten veranschlagt. Als Betrachtungszeitraum fungiert die Inflationsentwicklung vom August des Vorjahres bis Juli des jeweiligen Jahres. Die Anpassung wird also - analog zu den Pensionen - jährlich festgelegt. Leistungen wie Pflegegeld oder Sozialhilfe werden schon jetzt valorisiert.

Ab 1. Jänner 2023

Die Neuregelung geht für sechs Wochen in Begutachtung. Der Beschluss im Nationalrat soll im Herbst erfolgen. Ab 1. Jänner 2023 wird dann erhöht, also "punktgenau in die Teuerung", wie es der Ressortchef formulierte. Laut Rauch werden von den Erhöhungen rund 1,3 Mio. Menschen profitieren.

Er verwies auch auf die ebenfalls bereits vereinbarte Auszahlung einer erhöhten Familienbeihilfe im August. Geplant ist eine Sonderzahlung von 180 Euro. Zusätzlich wird es nun eine weitere Unterstützung für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen geben, verkündete Rauch. Sie erhalten zusätzliche Gutscheine für den Kauf von Schulsachen.

Gutscheine für Schulkinder

Vorgesehen waren heuer Bons in der Höhe von 80 Euro. Nun wird angesichts der Inflationsentwicklung aufgestockt. "Weil wir stehen vor einer deutlichen Belastungssituation in den nächsten Monaten", sagte Rauch. Konkret erhalten rund 50.000 Schulkinder weitere Gutscheine in der Höhe von 40 Euro.

In den Vorjahren waren Warenpakete im Wert von bis zu 100 Euro verteilt worden. Dass heuer eine Kürzung ins Haus stand, hatte zuletzt für Kritik gesorgt - war aber dem Umstand geschuldet, dass es weniger EU-Förderung gebe, erläuterte Rauch. Nun werde aus eigenen Budgetmitteln erhöht. 2 Mio. Euro werden laut dem Minister zusätzlich aufgewendet.

AK will Erhöhung des Arbeitslosengeldes 

Arbeiterkammerpräsidentin Renate Anderl bekräftigte angesichts der heutigen Präsentation die Forderung nach einer Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf 70 Prozent des letzten Einkommens. Auch die Notstandshilfe müsse valorisiert werden, verlangte sie. "Hier auf die Arbeitsmarktreform zu verweisen, die von der Regierung seit Monaten auf die lange Bank geschoben wird, hilft den Menschen, die jetzt schon schwer über die Runden kommen, gar nicht."

SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch sprach von einem "Schlag ins Gesicht für alle Jobsuchenden". Die Betroffenen würden von Tag zu Tag ärmer, weil ihnen die Teuerung das Wenige, das sie haben, auch noch "wegfresse".

Zufrieden zeigte sich Anderl über die zusätzlichen Schulstart-Gutscheine. Die Kürzung sei nach scharfen Protesten etwa von AK und ÖGB zurückgenommen worden. Ausgelassen habe man hingegen bei der Valorisierung der Schulbeihilfe, beklagte sie.

ÖVP betont "langfristige Maßnahmen"

Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) freute sich über "langfristige Maßnahmen" zur Entlastung der Familien: "Die aktuelle Teuerungswelle trifft vor allem die Familien und Alleinerziehenden. Mütter und Väter merken das im alltäglichen Leben beispielsweise beim Einkauf von Lebensmitteln für die Familie oder beim Besorgen von notwendigen Dingen für den Kindergartenbesuch. Mit dem Entlastungspaket, das heute in Begutachtung geht, werden vor allem sie unterstützt."

Sie verwies darauf, dass speziell für Väter zusätzlich vorgesehen sei, den Familienzeitbonus, den sie während der Familienzeit nach der Geburt beziehen können, nicht mehr auf einen späteren Kinderbetreuungsgeldbezug anzurechnen. Dies solle noch mehr Väter zur partnerschaftlichen Aufteilung der Kinderbetreuung animieren, betonte Raab in einer Aussendung.

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