Mehrheit der EU-Innenminister würde mit Kickl mitziehen

Herbert Kickl
Wegen der Ermordung einer Frau durch einen Flüchtling, der zuvor mehrmals straffällig geworden ist, wendet sich Kickl an die EU.

Innenminister Herbert Kickl sucht auf EU-Ebene Mitstreiter dafür, kriminell gewordene Asylwerber und anerkannte Flüchtlinge leichter abzuschieben. Der EU-Kommission in Brüssel schickte er einen entsprechenden Brief (mehr dazu hier). Diese will „zur gegebenen Zeit antworten“.

Kickl will beim Abschieben „ein bisserl kreativ“ werden. Was fordert er von der EU-Kommission ein?

Anlass für Kickls Brief an Brüssel ist die Ermordung einer jungen Frau durch einen Flüchtling, der zuvor mehrmals straffällig geworden ist. Seine früheren Verbrechen aber waren nicht schwer. Daher durfte dem jungen Mann laut geltender EU-Statusrichtlinie der Asylstatus nicht aberkannt werden. Dies will Kickl ändern: Nach mehrmaligen leichteren Vergehen soll eine Aberkennung und eine Abschiebung möglich sein.

Wird Kickl das durchsetzen können?

In den nächsten Monaten nicht. Zwar sieht dies eine knappe Mehrheit der EU-Innenminister ähnlich: Auch Flüchtlinge, die wiederholt nicht-schwere Straftaten begangen haben, sollen abgeschoben werden können. Die Rede wäre etwa von Körperverletzung. Ladendiebstähle wären zu wenig. Doch als Ko-Gesetzgeber hat das EU-Parlament bei den Verhandlungen mitzureden. Dort legt man sich quer: Abschiebungen sollen weiter nur nach Verurteilungen wegen schwerer Straftaten durchgeführt werden.

Die Schwere eines Verbrechens entscheidet über eine Abschiebung?

Aus der Judikatur ergibt sich, dass etwa Mord, Vergewaltigung oder bewaffneter Raub als besonders schwere Straftaten zu einem Verlust des Asylstatus führen können – derjenige gilt dann als „nicht schutzwürdig“ bzw. als Gefahr für die Allgemeinheit. Üblicherweise braucht es eine rechtskräftige Verurteilung. Das Gesetz lässt aber etwas Spielraum: So heißt es, dass das Asylamt jemandem den Schutztitel verwehren kann, wenn nur die Annahme besteht, dass er etwa einen Mord begangen hat. Ob er tatsächlich abgeschoben wird, steht auf einem anderen Blatt. Die Justiz hat ja die Pflicht, Straftaten zu verfolgen und kann den Verdächtigen nicht einfach außer Landes bringen.

Wer Asyl bekommt und wer nicht, entscheiden doch die Staaten und nicht die Kommission. Wozu also ein Brief an Brüssel?

Um die EU-Flüchtlingspolitik besser zu managen, braucht es ein gemeinsames europäisches Asylrecht. Das wird seit Jahren mit Mühe verhandelt, eine Einigung ist nicht in Sicht. Wann kriminelle Flüchtlinge abgeschoben werden können, ist Teil dieser Verhandlungen. Die Kommission kann Druck machen.

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