Der Neuregelung ging ein zähes Ringen voran: Mehr als ein Jahr lang hat das Justizministerium an einem Erstentwurf gearbeitet, der bei Medienunternehmen aber durchfiel: Der Fokus lag, so die Kritik, zu stark auf dem Datenschutz für Betroffene. Medienunternehmen hätten dadurch de facto lahmgelegt werden können (siehe unten).
Ein Gegenvorschlag fiel wiederum eher zugunsten von Medien aus - und hätte wohl den Ansprüchen des Höchstgerichts nicht genügt, hieß es da von Verfassungsexperten. Klar ist: Das Austarieren beider Interessen - jener der Betroffenen und jene der Öffentlichkeit - war äußert heikel.
Die geplante Neuregelung sieht nun so aus:
- Personen, über die in einem Medium berichtet wird, können dem Unternehmen ab 1. Juli eine Anfrage schicken und die Herausgabe der Daten fordern, die über sie gesammelt wurden, um den konkreten Bericht zu verfassen. Das können Mitschriften von Gesprächen sein, aber auch eMails, Chats und Dokumente.
- Das Medium kann sich dann auf das "datenschutzrechtliche Redaktionsgeheimnis" - dieser Begriff wird neu eingeführt - berufen und die Herausgabe verweigern.
- Im nächsten Schritt kann sich der (abgeblitzte) Antragsteller mit einer Beschwerde an die Datenschutzbehörde wenden. Das Medienunternehmen muss dann vor der Behörde "glaubhaft machen", warum in diesem Fall die Meinungs- und Informationsfreiheit zu schützen ist.
- Weist die Datenschutzbehörde die Beschwerde zurück, dann können sich Betroffene an das Bundesverwaltungsgericht wenden, danach an den Verwaltungsgerichtshof.
Und was sagt die Opposition zum aktuellen Vorschlag von Türkis-Grün?
SPÖ: "Quellenschutz nicht ausreichend gesichert"
Die SPÖ erklärte im Vorfeld, es sei zwar wichtig, dass es jetzt eine Lösung gibt - ansonsten würde das alte Medienprivileg außer Kraft treten und Medien wären der DSGVO vollumfänglich ausgeliefert.
Im Justizausschuss wurde dann konkret kritisiert, dass Redakteure und nicht die Medienunternehmen als die datenschutzrechtlichen Verantwortlichen angeführt würden. Das könnte insbesondere für freie Journalisten bedeuten, dass diese selbst die Verfahren führen müssen, wenn Betroffene ihre Rechte bei der Datenschutzbehörde einklagen.
FPÖ: "Tragbarer Kompromiss"
Aus dem FPÖ-Klub heißt es vorab, dass man den Vorschlag, der erst gestern vom Justizministerium übermittelt wurde, erst noch im Detail anschauen müsse - auf den ersten Blick scheine es aber ein "tragbarer Kompromiss zwischen Datenschutz und Redaktionsgeheimnis" zu sein. Eine Zustimmung sei möglich, aber noch nicht gesichert.
Im Justizausschuss stimmten die Blauen dagegen, behielten sich eine spätere Zustimmung im Plenum aber vor. Notwendig ist eine Zustimmung der Opposition prinzipiell nicht - das Gesetz kann von den Regierungsparteien mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.
Neos: "Hochsensible Materie"
Verärgert zeigte man sich indes im Neos-Klub: "Es ist unerträglich, dass die Grünen und die ÖVP den Parlamentarismus mit Füßen treten und nicht und nicht in der Lage sind, ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren durchzuführen", sagt Neos-Mediensprecherin Henrike Brandstötter.
"Wir haben den finalen Entwurf erst gestern am späten Nachmittag und damit wieder einmal viel zu spät bekommen, eine seriöse inhaltliche Beurteilung ist daher unmöglich. Gerade bei einer so hochsensiblen Materie sind aber Vorsicht und eine genaueste Prüfung geboten."
Hinweis: Der Artikel wurde um 18.30 Uhr, nach Ende des Justizausschusses, aktualisiert.
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