Der Text der schriftlichen Mathematikmatura wurde von externen Experten begutachtet und durchgerechnet – konkret von der „Beratungsgruppe Mathematik“. Universitätsprofessor Michael Eichmair, Sprecher dieser Gruppe, die in die Erstellung der Aufgaben zur schriftlichen Matura eingebunden war, stellt klar: „Die Angaben der Kompensationsprüfung wurden von uns nicht begutachtet – die haben wir nicht gesehen.“
Laut Ministerium sollen dafür einzelne Mitglieder der Österreichischen Mathematischen Gesellschaft eingebunden gewesen sein, auch wenn das weder der Vorsitzende noch der Chef der Didaktik-Kommission bestätigen.
Der Fehler liegt ohnehin anderswo. Bevor nämlich die im Bildungsministerium zentral erstellten Aufgaben verschickt wurden, soll ein Lektor die Aufgabe redigiert haben. Diese sprachliche Änderung führte dazu, dass das Beispiel (siehe Grafik) aber nicht mehr rechenbar war, weil eine wesentliche Information der Angabe fehlte. Aus dem Ministerium heißt es dazu: „Die Wahrscheinlichkeit für das Ziehen der mit ‚0’ beschrifteten Kugel war nicht bekannt. Daher konnte die gesuchte Wahrscheinlichkeit nicht berechnet werden.“
Immerhin sollen die Schulen von dem Fehler rechtzeitig informiert worden sein, sodass wohl kein Schüler Nachteile erlitten hat. Zudem befand sich der Fehler nur in einem von sechs Angabenheften, die an die Schulen verschickt wurden.
Der andere ministerielle Lapsus betrifft die Corona-Tests an den Schulen. Laut Falter hat Polaschek vergessen, den bis Ende des Schuljahres laufenden Vertrag mit dem Testanbieter für acht Bundesländer zu kündigen, wodurch eine Strafzahlung von elf Millionen Euro im Raum stünde. Im Hintergrund dürften derzeit Verhandlungen laufen: Zu genauen Zahlen wollte sich weder das Ministerium noch der Testanbieter äußern. Von der Koalition wurden die allgemeinen Lockerungsschritte am 24. Mai für den 1. Juni verkündet. Polascheks Ressort wählte für das offizielle „Test-Aus“ die gleichen Tage und dürfte den Testanbieter zu knapp davor informiert haben.
Nun wird verhandelt, welche Zahlungen noch zu leisten sind. Da das Labor Anfang Jänner lange die Testung nicht ordentlich abwickelte und von sich aus wahrscheinlich vertragsbrüchig wurde, könnte es auch eine außergerichtliche Einigung geben.
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