SPÖ-Gesundheitsstadtrat Peter Hacker betont, er rechne mit einer Teilnahme von maximal 1,2 Millionen Menschen (in Wien leben knapp 2 Millionen). Die Abwicklung werde in Kooperation mit dem Bundesheer an drei großen Standorten erfolgen: Stadthalle, Marxhalle und in der Messehalle beim Prater. Dort werden 300 Testlinien nach dem Walk-in-Prinzip errichtet. Pro Testlinie schaffe man bis zu 500 Personen täglich das wären bis zu 150.000 Personen pro Tag.
Wie sich die Österreicher weiter verhalten, und woran sie sich tunlichst halten sollten, das präzisierte der Hauptausschuss des Nationalrats. Der KURIER gibt einen Überblick:
Dürfen Kinder ihre Großeltern besuchen?Ja, wenn sie schon vor dem Lockdown „engste Bezugspersonen“ waren. Ist für Enkelkinder Betreuung nötig (weil die Eltern arbeiten) dann dürfen sie tagsüber (oder auch nachts) bei Oma und Opa bleiben. Das ist durch die Ausnahmeregeln gedeckt.
Sind Treffen erwachsener Geschwister erlaubt? Ja, ebenso wie die erwachsener Kinder mit den Eltern und umgekehrt: Kinder, Geschwister und Eltern wurden explizit in die Novelle als „engste Angehörige“ aufgenommen, nachdem sie zuvor nur im Begleittext standen das rettet die Nikolofeier im engsten Familienkreis.
Darf ein Single seine Freunde treffen? Nur einzeln und wenn schon früher „mehrmals wöchentlich physischer Kontakt“ bestand. Neue Bekanntschaften fallen somit aus. Eine Gruppe aus mehr als zwei Haushalten darf nicht zusammentreffen.
Darf der Nikolaus Geschenke bringen? Mittlerweile ja. In der ersten Version der Verordnung war das unterbunden weil es als Veranstaltung galt. Nun wurde der Gabenbringer explizit in den rechtlichen Begleittext zur Verordnung aufgenommen dies fällt unter die Ausnahmeregelung der Berufsausübung. Der Nikolaus darf am 6.12. trotz Ausgangssperre tätig werden, wenn auch nicht in fremde Wohnungen gehen. Aber vor der Tür darf er Geschenke ablegen und Gedichten lauschen.
Darf man für einen karitativen Verein vor Weihnachten Spenden sammeln?Ja, das ist erlaubt. Auch wenn es ehrenamtliche Tätigkeit ist, greift die Ausnahmeregelung der beruflichen Tätigkeit.
Apropos Weihnachten gibt es Adventkränze bei Floristen als Take-away? Nein, es gilt das Betretungsverbot ihrer Geschäfte, falls diese Blumenhändler nicht Waren aus eigenem Anbau anbieten wie Gartenbaubetriebe (diese dürfen deshalb geöffnet halten). Blumenhändler dürfen aber liefern.
Friseurgeschäfte haben geschlossen. Darf ein Friseur aber ins Haus kommen? Mit der Novelle nicht mehr, das wurde explizit gestrichen.
Aus welchem Grund darf ein Kunde derzeit noch in einen Baumarkt? Aus wenigen: Er kauft Streusalz, Brennstoff, Feuerlöscher, dies zählt zu „Notgütern“. Diese Änderung auf „Notgüter“ trifft auch das stark kritisierte Offenhalten des Waffenhandels: Waffen und Zubehör dürfen nur noch zu „unaufschiebbar erforderlichen beruflichen“ Zwecken erworben werden, Das schließt Privatkäufe aus.
Dürfen drei Kollegen oder Freunde einen Pkw nützen? Ja pro Sitzreihe sind zwei Personen erlaubt. Es gilt aber Maskenpflicht.
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