Prozess oder Einigung? Wie es in der Causa Lena Schilling weitergeht

EU-WAHL: PK DIE GRÜNEN ZU NEUEN VORWÜRFEN GEGEN EU-SPITZENKANDIDATIN SCHILLING: SCHILLING
Obwohl beide Parteien gerne eine außergerichtliche Einigung hätten, scheint diese unmöglich - der Konflikt schwelt weiter. Der KURIER erklärt, warum.

Das Interesse war groß, beinahe zu groß: Als Lena Schilling bzw. genauer: ihre Anwältin Maria Windhager, im Juni vor Gericht auf Schillings frühere Freunde Veronika und Sebastian Bohrn Mena traf, da waren zu wenige Sessel im Saal für alle Zuhörer. 

Bis heute ist das Interesse ungebrochen, und bis heute schwelt der Konflikt; für 24. Oktober ist der nächste Gerichtstermin vereinbart. 

Schilling lebt sich beruflich und privat gerade in Brüssel ein, sie ist im Umwelt- und Verkehrsausschuss, hat sich ihr Team zusammengestellt. Bei der Auseinandersetzung mit den Bohrn Menas geht es darum, ob die EU-Mandatarin Ruf- und Karriereschädigendes erzählt und damit einen früheren gerichtlichen Vergleich gebrochen hat. Zu den inkriminierten Aussagen gehört unter anderem die, das Ehepaar arbeite wie die Mafia.

VERONIKA BOHRN MENA/ SEBASTIAN BOHRN MENA

VERONIKA BOHRN MENA/ SEBASTIAN BOHRN MENA

Es liegt derzeit an einer Bezirksrichterin, den Konflikt zu lösen bzw. Recht zu sprechen. Im Prinzip gibt es dafür folgende Möglichkeiten:

  • Variante 1 ist eine so genannte gerichtsinterne Einigung. Dieses vergleichsweise unbekannte Modell war beim ersten Gerichtstermin Thema, und funktioniert im Prinzip so: Die Konfliktparteien treffen einander mit einer Vertrauensperson vor einem speziell geschulten Richter. Dieser versucht in zwei Sitzungen à zwei Stunden ohne das juristische Korsett eines Gerichtsverfahrens eine Einigung zu finden. In der Richterschaft schwärmt man von diesem „soften“ Weg. Bei Dominic Thiem und seinem früheren Trainer Günter Bresnik hat er funktioniert, der Vorteil aus Sicht aller Beteiligten: Das Verfahren kommt ohne Gebühren und Kosten aus, und vor allem gibt es kein Urteil - und damit keinen Gewinner oder Verlierer.

Lena Schilling und das Ehepaar Bohrn Mena haben erklärt, sie würden das Einigungsverfahren gerne probieren, ursprünglich wollte man im August starten. 

Laut KURIER-Recherchen hapert es derzeit aber an einer organisatorischen Frage, nämlich: Wer darf an den Gesprächen teilnehmen?

Gesetzt sind der Richter und die Konfliktgegner, also Schilling und Sebastian und Veronika Bohrn Mena. Für Schilling ist es wichtig, nicht allein zu den Terminen zu gehen, sie will ihre Anwältin dabeihaben. 

Das können und wollen die Bohrn Menas nicht akzeptieren.

„Sinn dieser Gesprächsvariante ist, dass sich erwachsene Menschen unter der Führung eines speziell geschulten Richters treffen und eine Einigung erzielen“, sagt der Anwalt des Ehepaars Bohrn Mena Peter Zöchbauer. „Dafür sind keine Anwälte nötig, wobei wir Frau Schilling natürlich freistellen, eine andere Vertrauensperson mitzunehmen.“

  • Variante 2: Für die Bohrn Menas ist vorstellbar, sich zu fünft - mit den Anwälten, ohne Richter - zusammenzusetzen, um einen Vergleich bzw. eine Lösung zu erarbeiten. Das ist aus Schillings Sicht indes schwer vorstellbar. Warum? Man hat mit den Bohrn Menas bereits einen Vergleich geschlossen - und streitet nun darüber, ob er gebrochen wurde oder nicht.

Am wahrscheinlichsten ist daher mittlerweile

  • Variante 3, der klassische Prozess. Wie erwähnt, haben die Bohrn Menas einen solchen ja bereits angestoßen. Wird er durchgezogen, würde die Bezirksrichterin wohl jede Menge Zeugen hören und der Frage auf den Grund gehen, wem Lena Schilling was genau wann erzählt hat. Für diese Variante spricht, dass der Sachverhalt damit umfassend beleuchtet werden würde. Dagegen spricht: Es würde wohl erhebliche Zeit in Anspruch nehmen und vermutlich durch alle Instanzen gehen.

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