Warum Lena Schilling 4.000 Euro Strafe bezahlen soll
Während die grüne EU-Abgeordnete Lena Schilling heute gemeinsam mit 719 anderen Abgeordneten im europäischen Parlament in Straßburg angelobt wird, tut sich in Wien für sie eher Unerfreuliches: Das Bezirksgericht Josefstadt hat entschieden, dass Schilling 4.000 Euro Strafe bezahlen muss. Der Beschluss wurde Dienstagfrüh zugestellt.
Die Erklärung dafür ist folgende: Das Ehepaar Sebastian und Veronika Bohrn Mena hat Schilling verklagt, weil diese zu mehreren Personen gesagt haben soll, die Bohrn Menas würden in ihrer Stiftung wie die Mafia agieren. Es geht auch um weitere Vorwürfe.
Vor dem ersten Gerichtstermin im Juni hat Schillings Rechtsanwältin Kontakt zu Journalisten gehabt und diesen erklärt, worum es im Prozess geht.
Dabei wurden auch Unterlagen via eMail verschickt. In anderen Verfahren wäre das kein Problem – es gehört zu den ausdrücklichen Rechten von Rechtsanwälten, die Öffentlichkeit mit Informationen und/oder Unterlagen zu versorgen, die bei der Verteidigung helfen könnten.
Bei Schilling ist die Sache aber komplexer.
Denn zwischen Schilling und den Bohrn Menas gab es vor dem Prozess einen gerichtlichen Vergleich, in dem sich Schilling selbst verpflichtet, nicht mehr zu behaupten, in der Stiftung der Familie Bohrn Mena gehe es zu wie bei der Mafia. Das eMail, das Schillings Anwältin vor dem Prozess an Journalisten verschickt hat, verstößt laut Ansicht des Bezirksgerichts gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung im Vergleich.
Das Ehepaar Bohrn Mena sieht sich durch die Entscheidung erwartungsgemäß bestätigt. „Der Vorwurf, wir würden wie die Mafia agieren, ist für uns extrem schädlich“, sagt Sebastian Bohrn Mena zum KURIER. „Unsere Stiftung finanziert sogar einen deutschen Journalisten, der gegen die Mafia recherchiert. Insofern ist das in mehrfacher Hinsicht absurd.“
Lena Schilling und ihre Anwältin wollen die Entscheidung des Bezirksgerichts bekämpfen.
"Ich habe als Anwältin einen Schriftsatz gegenüber einem Journalisten auf Nachfrage offengelegt, um den Prozessgegenstand und unsere Position zu erklären. Damit wird meiner Ansicht nach nicht gegen die Unterlassungsverpflichtung verstoßen", sagt Schillings Anwältin Maria Windhager zum KURIER. Die Exekutionsbewilligung, die das Gericht inhaltlich noch nicht geprüft hat, ist für Windhager schlichtweg nichtig. Sie wird nun von Windhager mittels Impugnationsklage bekämpft, das bedeutet: Im nächsten Schritt prüft das Gericht, ob Schilling tatsächlich gegen den Vergleich und die Verschwiegenheitsverpflichtung verstoßen hat oder nicht.
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